Hessen und Bayern wollen steuerliche Vorteile für die Arbeit im Home-Office ausweiten und vereinfachen. Eine entsprechende Initiative soll in Kürze in den Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht werden – Corona macht’s möglich!
Hintergrund
Die Corona-Pandemie hat in vielen Wirtschaftsbranchen auch das Arbeitsleben nachhaltig verändert: Um einer Infektionsgefahr möglichst aus dem Weg zu gehen, wird der Arbeitsplatz vom regelmäßigen Firmenbüro in das private zuhause, ins Home-Office verlegt; das fördert auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nach einer Ifo-Unternehmensumfrage vom Juli 2020 zeigt sich, dass drei Viertel der Unternehmen in Deutschland zur Bewältigung der Krise Teile ihrer Belegschaft ins Home-Office geschickt haben. Knapp über die Hälfte (54 Prozent) der Unternehmen in Deutschland wollen Home-Office dauerhaft stärker etablieren. Auch wenn sich trotz Digitalisierung die Präsenzarbeit im Unternehmen nicht vollständig ersetzen lässt, zeichnet sich schon jetzt ab, dass sich hybride Arbeitsmodelle zwischen Präsenzarbeit und Home-Office durchsetzen werden. Dies wirft nicht nur eine Reihe von Rechtsfragen im Umgang mit Home-Office (z.B. In Bezug auf arbeitschutzrechtliche Anforderungen) auf, sondern auch die Frage der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen, die mit Home-Office verbunden sind.
Steuerliche Entlastung für Home-Office vorgeschlagen
Hessen und Bayern wollen jetzt über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur besseren steuerlichen Förderung von Arbeit im Home-Office starten. Die wesentlichen Eckpunkte lauten: Weiterlesen