Erbschaft- und Schenkungsteuer an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anpassen

Unter diesem Tenor hat der Freistaat Bayern einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, der am 18. September zur Beratung im Bundesrat aufgerufen werden soll. Im Wesentlichen zielt der Vorstoß der Bayerischen Staatsregierung darauf ab, die persönlichen Freibeträge anzuheben. Zur Begründung wird in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass die persönlichen Freibeträge für Vermögensübertragungen im engsten Familienkreis zuletzt vor zehn Jahren angepasst wurden und aufgrund der Wertentwicklungen der letzten Jahre erhöht werden sollten. „Sowohl die Inflation als auch die steigenden Immobilienpreise führen dazu, dass die Freibeträge inzwischen einen wesentlichen Teil ihrer Entlastungswirkung verloren haben“ (BR-Drucks. 408/20 v. 28. Juli 2020, S. 1).

In diesem Zusammenhang wird auch auf die unterschiedlichen Wertentwicklungen in den Bundesländern abgestellt und als Reformansatz eine unterschiedliche Freibetragshöhe ins Spiel gebracht. Durch eine Ergänzung von Art. 105 Abs. 2a der Finanzverfassung im Grundgesetz soll es den Ländern ermöglicht werden, die Gesetzgebungskompetenz für die Festlegung der persönlichen Freibeträge zu erhalten.

Zudem regt die Bayerische Staatsregierung eine Erhöhung der Weiterlesen

Betriebsübertragung: Corona und die Lohnsummenklausel

Ich gebe zu: Schenkungsteuerliche Fragen oder vielleicht sogar steuerliche Fragen allgemein stehen gerade nicht ganz oben auf der Tagesordnung der meisten Steuerberater und ihrer Mandanten.

Dennoch möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sich durch die Corona-Krise ein enormes Problem im Bereich der Schenkungsteuer auftut: Wer gerade seinen Betrieb auf Sohn oder Tochter übertragen hat oder eine Übertragung plant, steht vor der Frage, inwieweit er von der Lohnsummenregelung der §§ 13a Abs. 3 bzw. 13a Abs. 10 ErbStG Gebrauch macht oder mit dieser nun umgeht. Denn viele Betriebe müssen Mitarbeiter freisetzen und werden, so prophezeie ich, damit die erforderlichen Lohnsummen nicht erreichen. Wer sein Unternehmen bereits vor Jahren übertragen hat, könnte die Lohnsumme vielleicht sogar ausgerechnet im letzten Jahr der Frist doch noch unterschreiten. Weiterlesen

Wissen Sie was ein Vollmengenstaffeltarif ist?

Wahrscheinlich wissen Sie es, ohne es zu wissen. So ist beispielsweise die Steuersatztabelle im Erbschaft-und Schenkungsteuergesetz ein solcher Vollmengenstaffeltarif.

Dieser erfasst den gesamten steuerpflichtigen Erwerb in vollem Umfang mit dem seiner Wertstufe als Obergrenze entsprechenden Steuersatz. Noch einfacher ausgedrückt: Ist eine bestimmte Wertgrenze überschritten, ab der ein höherer Steuersatz gilt, unterliegt alles diesem höheren Steuersatz und nicht nur der die Wertgrenze übersteigende Teil.

Eine solche Regelung gab es auch seinerzeit bei den zumutbaren Belastungen, jedoch hat der BFH mit Urteil vom 19.1.2017 (Az: VI R 75/14) klargestellt, dass dieser hier nicht angewendet werden kann. Die Folge: Für jede Stufe muss der entsprechende Prozentsatz angewendet werden. Weiterlesen

Kann die mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen begünstigt sein?

Es gibt eine mittelbare Schenkung im Hinblick auf Immobilienvermögen, die erbschaft- und schenkungsteuerlich zu Bewertungsvorteilen führen kann. Fraglich ist aber, ob es so etwas auch beim Betriebsvermögen gibt.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Juli 2019

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten auf höchstrichterlicher Ebene. Diesmal geht es um die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Absatz 4a EStG, eine Streitfrage rund um die § 6b-Rücklage sowie um eine schenkungssteuerliche Thematik.

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Kein Staffeltarif in der Erbschaftsteuer

Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer bemisst sich zum einen nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker und zum anderen nach der Höhe des erworbenen Vermögens. Zudem gibt es bestimmte persönliche und sachliche Freibeträge. Der Steuersatz für das erworbene Vermögen beträgt zum Beispiel in der Steuerklasse II (z.B. Erwerb von Bruder oder Schwester):

 

 

 

 

Wer ein Erbe von 150.000 EUR zu versteuern hat, muss in der Steuerlasse II bei einem Steuersatz von 20 % also 30.000 EUR Erbschaftsteuer zahlen. Es gibt zwar in bestimmten Fällen einen gewissen Härteausgleich, das heißt, bei einem (geringfügigen) Überschreiten der jeweils vorhergehenden Wertgrenze wird die Steuer gemindert. Weiterlesen

Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiung bei schenkweiser Anteilsvereinigung

Mit der zunehmenden Bedeutung der Grunderwerbsteuer werden auch die Interpolierungsmöglichkeiten mit Blick auf die Steuerbefreiungen immer wichtiger. Interessant daher eine Entscheidung des FG Düsseldorf vom 21.08.2017 (Az: 7 K 471/17 GE). Weiterlesen

Rückforderungsrechte insbesondere bei der vorweggenommenen Erbfolge von Immobilien

Die Aufnahme vertraglicher Rückforderungsrechte im Notarvertrag bietet dem Übergeber die Möglichkeit, Risiken, die mit der vorweggenommenen Erbfolge einhergehen, zu minimieren. Insbesondere da grundsätzlich Unwägbarkeit gegeben sind, sollte auf ein entsprechendes steuerlich motiviertes Rückforderungsrecht im Notarvertrag nicht verzichtet werden. Weiterlesen