Kein ermäßigter Steuersatz für Nachzahlung von Erwerbsminderungsrente

Zuweilen werden Renten nach der Beilegung eines Streits für mehrere Jahre in einem Betrag nachgezahlt. Eine solche Nachzahlung gilt steuerlich als „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ und gehört damit zu den außerordentlichen Einkünften. Diese sind nach der sog. Fünftel-Regelung begünstigt. Voraussetzung ist, dass sich die Nachzahlung über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst
(§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG).

Doch ganz so einfach ist die Sache dann nicht immer, wie ein aktuelles Urteil des FG Münster für den Fall der Rente wegen Erwerbsminderung zeigt. So hat das FG Münster entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz aufgrund Fünftel-Regelung nach § 34 EStG nicht auf eine Rentennachzahlung angewandt wird, die für eine rückwirkend bewilligte Erwerbsminderungsrente gezahlt wird (FG Münster vom 19.9.2019, 5 K 371/19 E).

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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ohne Kostenübernahme für Pflegeheim

Die Übertragung von Vermögen erfolgt oftmals gegen Zahlung von lebenslangen Versorgungsleistungen an die Eltern. Dieses können Renten oder dauernde Lasten sein. Kinder, die von ihren Eltern produktives Vermögen, also z.B. einen Betrieb oder einen land -und forstwirtschaftlichen Hof übernommen haben, dürfen die Versorgungsleistungen grundsätzlich in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen, während die Eltern den entsprechenden Betrag versteuern müssen.

Dabei ist die Steuerermäßigung der Kinder üblicherweise wesentlich höher als die Steuerlast der Eltern. Die Übertragung von Mietwohnimmobilien ist seit einigen Jahren nicht mehr begünstigt.

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Abschlagsfrei in Rente: Bei freiwilliger Nachzahlung Fristen beachten!

Beitragslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung können durch freiwillige Nachzahlungen geschlossen werden, um letztlich höhere Rentenzahlungen zu bekommen. Doch dabei müssen Fristen beachtet werden: Die freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen für das abgelaufene Kalenderjahr ist nur bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach mindestens 45 Beitragsjahren wurde zum 1.7.2014 eingeführt.

Falls nun diese 45 Jahre nicht erreicht werden, ist die Frage, ob man für Jahre ohne Beitragszahlung, z.B. wegen Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug, freiwillig Beiträge nachzahlen und so die Beitragslücke schließen kann.

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Riester: Steuervergünstigung für Abfindung einer Kleinbetragsrente

Eine erfreuliche Änderung für Kleinsparer bzw. Rentner hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz gebracht: Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase gelten nicht als schädliche Verwendung. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente nicht höher ist als ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV (2018 = 30,45 EUR in West und 26,95 EUR in Ost). Für die Berechnung dieser Grenze sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge eines Anlegers insgesamt zu berücksichtigen, für die eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde (§ 93 Abs. 3 EStG).

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Doppelte Besteuerung bei Altersbezügen – BFH wirft Nebelkerzen

Die Besteuerung der Altersbezüge und die darauf berufende Rechtsprechung des BFH, geduldet durch das BVerfG, ist kein juristisches Glanzstück und schon gar nicht ein Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Umsetzung eines angemessen Rechtsschutzes. Nun hat der BFH zumindest „Klarheit“ geschaffen, dass für jeden Einzelfall des Rentenbezuges geklärt werden muss, ob eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Weiterlesen

Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen

Vor einigen Monaten habe ich an einer Vortragsveranstaltung der Stadtwerke meiner Heimatgemeinde teilgenommen, in der es um Photovoltaikanlagen ging. Es wurde ein Modell vorgestellt, bei dem Photovoltaikanlagen lediglich gemietet werden und der Betrieb für den Hauseigentümer damit ohne größere Risiken verbunden ist. Nun muss man wissen, dass in meiner Heimatgemeinde Herten sehr viele ehemalige Bergleute leben, die Anpassungsgeld oder aber eine Rente bereits weit vor Erreichen des 65. Lebensjahres beziehen. Und so kam zwangsläufig die Frage auf, wie sich denn die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage auf die Rente auswirken würden. Der Vortragende wusste darauf keine Antwort. Diese hat nun – wenn auch in einem anderen Fall – das Sozialgericht Mainz gegeben. Es hat entschieden, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage auf eine Altersrente anzurechnen sind und bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen können, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen (Urteil vom 27.11.2015, Aktenzeichen S 15 R 389/13).

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Altersdiskriminierung – Kündigung wegen Rente auch im Kleinbetrieb unwirksam

„Niemand hört es gern, dass man Greis ihn nennt“, so Johann Wolfgang von Goethe. Da hat Herr von Goethe etwas erkannt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied jüngst (BAG, Urteil vom 23.07.2015 – 6 AZR 457/14) – ganz im Sinne Goethes – dass eine Arbeitgeberkündigung, die aufgrund der Erreichung des Rentenalters erfolgt, altersdiskriminierend und daher unwirksam sei. Dies gelte auch im Kleinbetrieb. Weiterlesen

Berichtigung bestandskräftiger Steuerbescheide

Nicht jeder vom FA geänderte Steuerbescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen ist rechtmäßig. Dies suggeriert das FA dem Steuerpflichtigen gerne, insbesondere auch nicht durch einen Steuerberater vertretenen Steuerpflichtigen. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wird gerne großzügig zugunsten des FA von diesem ausgelegt. Das zeigt die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 16.06.15 (5 K 1154/13).

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