Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert, muss der Gewinn im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäftes der Einkommensteuer unterworfen werden. Dies ist bekannt. Auch bekannt ist, dass es für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, Ausnahmen von der Besteuerung gibt. Aktuell stellt sich die Frage, ob Ferienwohnungen unter diese Besteuerungsausnahme fallen. Weiterlesen
Privates Veräußerungsgeschäft: Zur Besteuerungsausnahme bei Ferienwohnung
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