Nach längerem Insistieren der Praxis will der Gesetzgeber nun eine Änderung der Abzinsungsregelung für Pensionsrückstellungen vornehmen. Der bisher vorgeschriebene laufzeitadäquate Durchschnittszins aus den letzten 7 Jahren soll durch einen Durchschnittszins über 10 Jahre ersetzt werden, was zum 31.12.2015 überschlägig zu einem um ca. 0,4 Prozentpunkte höheren Diskontierungszins führen würde. Nachdem im letzten Blog über die allgemein zugänglichen Informationen einer Gesetzesänderung berichtet und insbesondere zur vorgesehenen Ausschüttungssperre Stellung genommen wurde, sollen die Überlegungen auf Basis der vorgeschlagenen Gesetzesregelungen und erster Reaktionen weitergeführt werden. Weiterlesen
Abzinsung von Pensionsrückstellungen – einige weiterführende Gedanken zur aktuellen Diskussion
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