Lieferkettengesetz: Zweifelhafter Kompromiss in letzter Sekunde

Am 27.5.2021 hat sich die Bundesregierung ‚in letzter Sekunde‘ doch noch auf das umstrittene Lieferkettengesetz geeinigt, das noch im Juni 2021 im Parlament verabschiedet werden soll.

Was ist davon angesichts der weitreichenden Auswirkungen zu halten?

Hintergrund

Ich hatte wiederholt berichtet. Das politisch hoch umstrittene sogenannte Lieferkettengesetz war noch Mitte Mai 2021 kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen worden. Vor allem die Unionsseite hatte auf eine Nachbesserung in Bezug auf eine Einschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen gedrungen. Große Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten werden ab 2023, Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten ab 2024 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren weltweiten direkten Zulieferern vorzugehen. Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes.

Welche Änderungen am Gesetz hat es noch gegeben?

Nach den erfolgten Nachverhandlungen der Koalitionspartner ist eine wesentliche Neuerung, dass auch die deutschen Töchter ausländischer Unternehmen die Vorgaben des Lieferkettengesetzes erfüllen müssen. Der Umweltschutzaspekt wird nochmals verschärft, indem auf ein Abkommen zum Abfallhandel verwiesen wird. Im Gesetz wird nun auch explizit ausgeschlossen, dass betroffene Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in Deutschland zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Weiterlesen

Was wird aus dem Lieferkettengesetz?

Das für den 20.5.2021 im Bundestag zur finalen Beschlussfassung vorgesehene sog. Lieferkettengesetz ist kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden. Scheitert das Lieferkettengesetz auf der Zielgeraden?

Hintergrund

Sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der Europäischen Union zeichnen sich Gesetzesinitiativen zur Stärkung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen in globalen Lieferketten ab („Sorgfaltspflichtengesetz“). Ein bereits im Juni 2020 erfolgter Erstentwurf eines Eckpunktepapiers für einen Gesetzesentwurf von BMZ und BMAS wollte Unternehmen über 500 Mitarbeitern gesetzlich verpflichten, entlang ihren Lieferketten Sozial- und Umweltstandards sicherzustellen. Über die nachfolgend in der Koalition verabredeten Änderungen hatte ich bereits berichtet.

Wie ist der aktuelle Stand? Weiterlesen

Lieferkettengesetz mit Augenmaß

Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung am 12.2.2021 auf Eckpunkte eines „Sorgfaltspflichtengesetzes“ (Lieferkettengesetz) geeinigt, seit 15.2.2021 liegt ein Referentenentwurf vor. Allerdings ist eine Lösung mit Augenmaß erforderlich, die deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht übermäßig benachteiligt.

Hintergrund

Sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der Europäischen Union zeichnen sich Gesetzesinitiativen zur Stärkung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen in globalen Lieferketten ab („Sorgfaltspflichtengesetz“). Hintergrund ist die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2011, zu deren nationaler Umsetzung sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bekannt haben. Verschiedene europäische Staaten haben bereits gesetzliche Regulierungen verabschiedet, die sich jedoch stark in Umfang und Ausgestaltung unterscheiden. Weiterlesen