Die Anlage KAP hat Kinder bekommen

Jedes Jahr denken – besser hoffen – wohl alle Steuerzahler, dass die Steuererklärung ein kleines Stückchen einfacher werden könnte. Und der eine oder andere hat in der jüngsten Bewerbung von Friedrich als CDU-Vorsitzender sehnsüchtig an den Bierdeckel gedacht.

Doch in schöner Regelmäßigkeit macht die Vordruckkommission (oder wie nennt sich die Institution?) der Finanzverwaltung die Träume zunichte. Auch für das Steuerjahr 2018 beschert sie uns wieder neue Vordrucke. Die Anlage KAP erhält zwei Kinder: Die Anlage KAP-BET und die Anlage KAP-INV. Die eine betrifft Kapitaleinkünfte und Steuerabzugsbeträge aus Beteiligungen (im Zusammenhang mit einheitlichen und gesonderten Feststellungen), die andere Einkünfte aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Schauen Sie einmal hinein. Sie werden sich freuen!

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Wahljahr 2017 – Der Abgeltungsteuer hinterherweinen

Es klingt paradox, doch beim Wegfall der Abgeltungsteuer wird es wohl so sein, dass der Wegfall einer Steuer im Ergebnis zu einer Steuererhöhung führen wird. Schließlich stellen die 25% Abgeltungsteuer zuzüglich der Zuschlagsteuern bereits den Maximalsatz dar, mit dem Kapitalerträge der Besteuerung unterworfen werden.  Weiterlesen