Zombie-Unternehmen

Ihr Mandant ein Zombie? Haben wir schon wieder Halloween oder ist das jetzt ein Scherz?

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind gut. Auch wenn sich das Wachstum abschwächt kann man von einer guten Konjunktur sprechen, begleitet von einer  schon länger andauernden Niedrigzinsphase. Erfreulich ist, dass die die Insolvenzen zurückgehen.

Doch Vorsicht! Oft ist nicht direkt erkennbar, dass ein Unternehmen kurz vor der Pleite steht. „Die im Schatten sieht man nicht“ titelte vor einiger Zeit Creditreform. Die Rede ist von Zombie-Unternehmen, einer Vorstufe der Insolvenz. Sie erzielen seit mehreren Jahren keine Gewinne und leben nur noch, weil sie sich in der aktuellen  Niedrigzinsphase preiswert verschulden können.

Dauerhafte Verluste, da ist das Geschäftsmodell eines Unternehmens nicht mehr marktfähig. Die weiteren „betriebswirtschaftlichen Signale“ sind ein zu hoher Verschuldungsgrad, zu geringes oder gar negatives Eigenkapital, eine zu lange Schuldentilgungsdauer und die Kapitaldienstfähigkeit ist auch nicht mehr vorhanden.

Der Umgang mit einem „Zombie-Unternehmen“ ist für einen Steuerberater nicht einfach. Da taucht das Wort Gefahr gleich mehrfach auf: Insolvenzgefahr, Haftungsgefahr und auch das Honorar ist gefährdet.
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Update Bilanzskandale: Flowtex-Drama geht in die letzte Runde

Nach knapp zwei Jahrzehnten naht das Ende – Film ab

Montagmorgen. Der Tag beginnt mit Zeitunglesen. Flowtex ist eines der Themen in der heutigen Ausgabe der Badischen Zeitung. Auf diese News im Wirtschaftsteil haben die Investoren viele Jahre gewartet. – um genau zu sein seit April 2000, als das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Die Gläubiger erhalten nun einen Teil ihrer Forderungen vom Skandalunternehmen Flowtex zurück. Von 1,2 Milliarden € haben die Gläubiger 35 Mio. € in 2005 erhalten, nun kommen nochmal 30 Mio. € hinzu (=5 %). Weiterlesen

Serie „Bilanzskandale“: Unternehmenskrisen als Auslöser für Bilanzmanipulationen

Krise. Kostendruck. Druck von Investoren und Lieferanten. Fehlende Umsatzerlöse. Keine Verbesserung der Lage in Sicht. Weder kurz- noch mittelfristig. Der Aufsichtsrat macht Druck. Die Stimmung in den Aufsichtsratssitzungen und im Unternehmen verschlechtert sich.

Unternehmenskrisen sind oftmals ein Auslöser von Bilanzmanipulationen. Die Bilanzfälscher sind in dieser Situation verzweifelt, da alle ergriffenen legalen Maßnahmen keine Früchte getragen haben. Oftmals sind sie Ersttäter. Doch mehr dazu lesen Sie Anfang August.

In vielen Fällen sind es gravierende Fehlentscheidungen aus der Vergangenheit, die ein Unternehmen in eine tiefe Krise stürzen. Stichwort: Insolvenz vermeiden. Folgende betriebswirtschaftliche Fehlentscheidungen können dies beispielsweise sein: Weiterlesen

Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz – Teil II

In Teil I habe ich die Notwendigkeit der rechtzeitigen Korrektur der USt beim Leistenden dargestellt. Nun hat diese Maßnahme zwangsweise eine Folgewirkung auf den Leistungsempfänger. Eine Entgeltberichtigung begründet in der Sache auch immer eine Korrektur des Vorsteuerabzuges. Dabei sieht das Gesetz keinen Informationsaustausch vor, so dass der Leistungsempfänger von den Handlungen des Leistenden keine Kenntnis hat. Weiterlesen

Steuerberater muss Wirksamkeit eines Rangrücktritts nicht prüfen

Einen schönen Teilerfolg konnte eine Steuerberatungsgesellschaft vor dem LG Münster für sich verbuchen. Diese war mit der Prüfung der Insolvenzreife eines Mandanten beauftragt worden, hat dabei aber wohl übersehen – oder nicht hinreichend geprüft –, dass eine Rangrücktrittserklärung nicht wirksam war. Dadurch ist die Insolvenzreife offenbar zu spät festgestellt worden und es kam zu einem Insolvenzverschleppungsschaden von rund 235.000 Euro.

Der Insolvenzverwalter wollte die Steuerberatungsgesellschaft daraufhin in Anspruch nehmen. Doch das LG Münster hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht und wie folgt entschieden: „Die sich im vorliegenden Fall stellende Frage, ob ein Steuerberater im Rahmen der Prüfung der Insolvenzreife einer Gesellschaft die etwaige zivilrechtliche Unwirksamkeit einer Rangrücktrittserklärung aufgrund einer Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund für die Zukunft juristisch prüfen muss und darf, verneint die Kammer.“ Und weiter: „Der Steuerberater hat bei der Prüfung der Insolvenzreife lediglich die Pflicht, das Vorliegen einer Rangrücktrittsvereinbarung als solcher zu überprüfen. Von deren Wirksamkeit kann und darf er ausgehen, wenn nicht offensichtliche Unwirksamkeitsgründe vorliegen. Die Beurteilung der Insolvenzreife muss und darf er dann ohne Berücksichtigung dieser zurückgetretenen Schulden vornehmen.“ Weiterlesen

Update Bilanzkosmetik: Kein langfristiger Schutz vor Insolvenz

Tablette Bilanzkosmetik hilft auch Air Berlin nicht

Air Berlin ist insolvent? Ja, es ist offiziell. In den letzten Jahren und vor allem Monaten habe ich mich immer wieder gefragt: Wie lange noch? Die hohen Verluste. Das negative Eigenkapital. Air Berlin stand schon seit einigen Monaten das Wasser nicht nur bis zum Hals, sondern bereits bis über die Nasenspitze. Nun droht das Unternehmen zu ertrinken.

Wie bitte kann ein Unternehmen so lange existieren? Verluste, Verluste, Verluste. Und das seit knapp zehn Jahren. Kann so etwas gut gehen? Nein. Die Tablette Bilanzkosmetik verlängert nur den Leidensweg des Patienten.

Im Mai wurden die Ergebnisse des letzten Geschäftsjahres dargestellt. Verluste am laufenden Band. Aus meinem damaligen Artikel hatte ich noch folgendes Fazit gezogen: „Es bleibt zu hoffen, dass Air Berlin in den nächsten Jahren die Kurve bekommt und mittelfristig wieder die Gewinnzone erreicht. Ganz ohne Bilanzkosmetik.“ Bis zur Gewinnzone ist es ein weiter Weg. Jetzt geht es erst einmal um die Frage, ob und wie es überhaupt weitergehen kann. Es geht also schlimmer als vor wenigen Monaten noch befürchtet.

Dieses Beispiel zeigt, was ich in meiner Serie „Bilanzkosmetik“ in den letzten Monaten immer wieder angesprochen habe: Weiterlesen

Verschärfung der Haftung bei Krisenmandaten

Erst mit Urteil vom 07.03.2013 (Az: IX ZR 64/12) hat der BGH klargestellt, dass das steuerberatende Dauermandat von einer GmbH bei üblichem Zuschnitt keine Pflicht begründet, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, eine Überprüfung der Insolvenzreife vorzunehmen oder diese selbst vorzunehmen. Diese Auffassung dürfte zukünftig leider Makulatur sein.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im Januar 2017

Man könnte auch sagen: Neues Jahr, neue Steuerstreite, denn auch diese werden wohl leider nicht ausgehen. Hier wieder einige ausgewählte Streitthemen der neu anhängig gewordenen Fälle vor dem Bundesfinanzhof (BFH).

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Denken Sie an Tilgungsbestimmungen bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Immer wieder sind in der Praxis Fälle anzutreffen, in denen Steuerzahler „ihre“ Einkommensteuer-Vorauszahlungen ausschließlich auf die eigene Steuerschuld angerechnet haben möchten und nicht auch auf die Steuerschuld ihres Ehepartners. Zumeist liegen dabei folgende Sachverhalte zugrunde:

  • Die Ehegatten leben mittlerweile getrennt, beantragen aber noch die Zusammenveranlagung.
  • Einer der Ehegatten ist in die Insolvenz geraten, während der andere Ehegatte ein gut verdienender selbständig tätiger Steuerzahler ist; es wird auch hier die Zusammenveranlagung beantragt.

Natürlich möchten die Mandanten üblicherweise nicht, dass eine mögliche Einkommensteuer-Erstattung, die aufgrund der (hohen) Vorauszahlungen des einen Ehegatten zustande gekommen ist, dem anderen Ehegatten oder dessen Insolvenzverwalter (bzw. Gläubigern) zugutekommt. In diesen Fällen hilft jedoch nur, vorweg eine eindeutige Tilgungsbestimmung zu treffen, dem Finanzamt also frühzeitig und unmissverständlich mitzuteilen, dass die Einkommensteuer-Vorauszahlungen ausschließlich für die eigene Einkommensteuerschuld gezahlt werden und auf diese anzurechnen sind. Wer eine solche Tilgungsbestimmung nicht trifft, hat schlechte Karten. Der BFH hat mit Urteil vom 30.09.2008 (VII R 18/08) entschieden, dass die Einkommensteuer-Erstattung nach Köpfen aufzuteilen ist, wenn zuvor keine Tilgungsbestimmung getroffen worden ist. Zitate:

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Dummheit wird auch vom Finanzamt bestraft

Außenprüfung, Sonderprüfung, Steuerfahndung – alles für die Katz‘. Die wohl meisten Steuerbetrüger scheitern schon an mangelnder Intelligenz in Verbindung mit einer Kontrollmitteilung zwischen Finanzbehörden. Einen besonders dreisten Fall urteilte nun der BFH ab. Weiterlesen