Instandhaltungsrücklage unterliegt der Grunderwerbsteuer

Jahrelang galt der Grundsatz, dass beim Kauf einer Eigentumswohnung das „miterworbene“ Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Maßgebend war unter anderem das BFH Urteil v. 09.10.1991 – II R 20/89. Im Jahre 2017 hat das FG Köln allerdings mit diesem Grundsatz gebrochen. Danach ist die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Teileigentum nicht um ein übernommenes Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage zu mindern (Urteil vom 17.10.2017, 5 K 2297/16). Der BFH hat dieses Urteil nun bestätigt (BFH-Urteil vom 16.9.2020, II R 49/17).

Auf den ersten Blick verwundert es ein wenig, dass der BFH sein Urteil nicht mit „Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung“ kennzeichnet. Doch bei näherer Betrachtung musste er dies auch nicht, denn die eingangs erwähnte Entscheidung aus 1991 erging vor der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahre 2007. Weiterlesen

Vom Nießbraucher übernommene Grunderwerbsteuern sind keine Werbungskosten

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der ein Mietobjekt unter Vorbehalt des Nießbrauchs unentgeltlich an einen Angehörigen überträgt, die entstehende Grunderwerbsteuer nicht als Werbungskosten im Rahmen seiner Vermietungseinkünfte abziehen darf (Urteil vom 15.11.2019, 11 K 322/18).

Es ging um folgenden Sachverhalt: Die Kläger übertrugen eine Mietwohnimmobilie unter Nießbrauchvorbehalt an ihre Nichten und Neffen. Die hierbei entstandene Grunderwerbsteuer sowie die Notarkosten wurden von den Schenkern selbst übernommen. In ihrer Einkommensteuererklärung machten sie die Kosten für die Übergabe des Grundstücks als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt ließ die Kosten aber nicht zum Abzug zu. Die Grunderwerbsteuer und auch die Notarkosten hingen nicht mit der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zusammen, sondern mit der Übertragung des Eigentums. Vor dem Finanzgericht stritt man sich letztlich noch um den Abzug der Grunderwerbsteuer. Jedoch blieb die Klage ohne Erfolg. Weiterlesen

Grunderwerbsteuer: Gibt es wirklich keine Gegenleistung?

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich beim Kauf einer Immobilie grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung. Diese muss nicht in Geld bestehen und ist häufig für die Beteiligten nicht unbedingt fassbar, aber leider dennoch steuerpflichtig.

So auch in einem Sachverhalt des BFH mit Urteil vom 5.12.2019 (Az: II R 37/18). Der Einfachheit halber heruntergebrochen hat der Kläger eine große Immobilie erworben und im Kaufvertrag dem Verkäufer das Recht eingeräumt, seine bisherige Nutzung bestimmter Gebäude zunächst für 30 Jahre unentgeltlich fortzusetzen. Weiterlesen

Grunderwerbsteuer im Konzern – zum Verhältnis zwischen herrschenden und abhängigen Unternehmen

Die Grunderwerbsteuer kann sich bei Umstrukturierungen im Konzern schnell als Hemmnis herausstellen. Der Gesetzgeber hat daher für bestimmte Umstrukturierungsvorgänge eine Begünstigung in Form des § 6a GrEStG geschaffen, um die Bedingungen für Umstrukturierungen von Unternehmen krisenfest, planungssicher und mittelstandsfreundlicher auszugestalten. Lange Zeit war es ruhig um die Vorschrift, viele Fragen blieben mehr oder weniger ungeklärt und der seitens der Finanzverwaltung veröffentlichte Erlass war (natürlich) profiskalisch ausgestaltet.

Nun aber kommt Bewegung in die Sache, angefangen beim BFH-Urteil vom 21.08.2019 – II R 19/19 (s. hierzu auch meinen Blog-Beitrag vom 28.02.2020 „Grunderwerbsteuerbefreiung im Konzern – BFH gibt dem Gesetz einen Sinn“). Das FG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 20.05.2020 – 7 K 820/17 GE nachgelegt und sich zum Verhältnis des herrschenden Unternehmens zum abhängigen Unternehmen geäußert. Konkret ging es um die Frage, ob auch ein nachrangiges Unternehmen in der Beteiligungskette als herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a GrEStG angesehen werden kann. Weiterlesen

Keine Grunderwerbsteuer für den Miterwerb einer Ladeneinrichtung

Was waren es doch für herrliche Zeiten, als die Grunderwerbsteuer nur zwei Prozent der Bemessungsgrundlage betrug und es mit dem Finanzamt eher selten Streit über ihre Höhe gab. Doch das ist lange her. Heutzutage nehmen Fragen rund um die Grunderwerbsteuer einen immer breiteren Raum im Praxisalltag ein und fordern uns Steuerberater auch deshalb besonders, weil es zum Teil tief ins Zivilrecht geht. Was sind „wesentliche Bestandteile“ eines Gebäudes? Was gehört zum „Zubehör“? Was sind „sonstige bewegliche Sachen“? Nach welcher Methode ist ein Kaufpreis aufzuteilen, wenn bestimmte Gegenstände, die nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen, zu einem einheitlichen Kaufpreis mitveräußert werden? Weiterlesen

Fällt auch bei der Verlängerung eines Erbbaurechts Grunderwerbsteuer an?

Wenn ich es richtig sehe, sind viele der derzeit noch laufenden Erbbaurechte erstmals in den 60er- und 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts eingeräumt worden. Jedenfalls bemühen sich derzeit viele Erbbauberechtigte um einen Kauf des Grund und Bodens oder um eine vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechts. Beide Vorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer. Weiterlesen

Grunderwerbsteuer – Bundesregierung plant Maßnahmen gegen „Share Deals“

Die Bundesregierung will die missbräuchliche Praxis der Steuervermeidung durch sogenannte „Share Deals“ beim Erwerb von Immobilien unterbinden. Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelinge, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, so die Bundesregierung in ihrem vorgelegten Gesetzesentwurf. Weiterlesen

Das „Aus“ für das „einheitliche Vertragswerk“ – zumindest in Niedersachsen?

Immobilienkäufer lässt die Rechtskonstruktion des „einheitlichen Vertragswerks“ erschaudern, denn sie führt dazu, dass Grunderwerbsteuer nicht nur für den Kaufpreis des Grund und Bodens, sondern auch für die Baukosten des zu errichtenden Gebäudes entsteht. Daraus folgt eine Doppelbelastung, denn die Bauherren müssen einerseits Umsatzsteuer für die Baukosten des späteren Gebäudes und andererseits auch noch Grunderwerbsteuer auf die Herstellungskosten zahlen.

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Mecklenburg-Vorpommern: Straßenbaubeiträge weg, Grunderwerbsteuer hoch

Seit vielen Jahren kämpfen Grundstückseigentümer für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge, so unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Während in Nordrhein-Westfalen noch gekämpft wird, wird in Mecklenburg-Vorpommern bereits gefeiert – die Beiträge entfallen. Aber: Die Feier ist sicher nicht feucht-fröhlich und wahrscheinlich ist dem einen oder anderen die Feierlaune auch gleich wieder vergangen, denn zeitgleich mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 Prozent beschlossen worden – und zwar bereits zum 1.7.2019.

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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Reform der Grunderwerbsteuer

Das Bundeskabinett hat am 31.7.2019 den Gesetzentwurf für eine Reform der Grunderwerbsteuer verabschiedet. Allerdings hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) bereits kritisiert, dass der Entwurf nicht den Anforderungen einer Gesetzesvorlage an die Bunderegierung genügt, weil weder eine Evaluierung vorgesehen, noch der Erfüllungsaufwand beziffert ist. Kein guter Start in das Gesetzgebungsverfahren!

Hintergrund

In Praxis gelingt es immer wieder, dass insbesondere bei hochpreisigen Immobilientransaktionen durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuerzahlung vermieden wird. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher

Bedeutung. Die Steuerausfälle müssen dann von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind. Ziel des Gesetzes ist deshalb die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer durch verschiedene Einzelmaßnahmen.

Inhalt des Gesetzentwurfes Weiterlesen