Wieder einmal ist für die Steuerzahler ein Etappensieg in Sachen „Privatnutzung von Kfz im Betriebsvermögen“ zu verbuchen. Das FG München hat mit Urteil vom 11.6.2018 (7 K 634/17) zu der Nutzung von Kfz im Betriebsvermögen einer GmbH wie folgt geurteilt:
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Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
In der Praxis ist es häufig nicht gewünscht, dass ein GmbH–Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Welche Voraussetzungen bzw. Aspekte bei der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden müssen, hat jüngst das BSG (Urteil v. 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R) erörtert und entschieden.
Gewerbesteuerpflicht bei Beratung der eigenen GmbH
In der Praxis ist es nicht selten, dass Gesellschafter ihre GmbH beraten und dafür Rechnungen stellen. Ausweislich eines Urteils des FG Düsseldorf vom 24.4.2018 (Az: 14 K 2347/15 G) kann darin eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit gegeben sein. Weiterlesen
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im August 2018
Im Folgenden finden Sie wieder drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten, diesmal aus den verschiedensten Bereichen. Es geht um Verschmelzungen von Gewinn- und Verlustgesellschaften, um die Frage, was alles Nachlassverbindlichkeiten sind und mal wieder ums Kindergeld. Weiterlesen
Anwendung der Ein-Prozent-Regelung trotz Vereinbarung eines privaten Nutzungsverbots
Kürzlich hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Privatnutzung eines Kfz darf nicht immer unterstellt werden“ auf das Urteil des FG Münster vom 21.3.2018 (Az. 7 K 388/17 G,U,F) hingewiesen. Das FG hat entschieden, dass der Anscheinsbeweis hinsichtlich der Pkw im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden kann. Die Entscheidung bedeutet eine zumindest kleine Verschiebung der Beweislast: Weiterlesen
Geschäftsführeranstellung und Ruhegehalt: Würden auch Richter auf die Pension verzichten?
In der Praxis sind die Fälle relativ häufig anzutreffen, in denen ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer auch bei Eintritt des Pensionsalters noch weiter tätig sein möchte. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und inwieweit dann das Ruhegehalt neben den aktiven Bezügen gezahlt werden darf.
Insoweit gelten nach wie vor das BMF-Schreiben vom 18.09.2017 (IV C 6 – S 2176/074/10006, BStBl 2017 I S. 1293) und das BFH-Urteil vom 23.10.2013 (I R 60/12, BStBl 2015 II S. 413): „In der Auszahlungsphase der Pension führt die parallele Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension – sowohl bei einem beherrschenden als auch bei einem nicht beherrschenden – Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, soweit das Aktivgehalt nicht auf die Pensionsleistung angerechnet wird.“
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Mai 2018
Auch im Wonnemonat Mai wieder drei aktuell anhängige Verfahren bei den obersten Gerichten in Sachen Steuern. Diesmal geht es um die Übernahme einer Pensionsverpflichtung, den Dienstwagen für den Ehegatten im Minijob und die Frage, ob hohe außergewöhnliche Belastung im Billigkeitswege auf mehrere Jahre verteilt werden können. Weiterlesen
Kippt die Verlustnutzung in Verschmelzungsfällen?
Bei der Verschmelzung einer gewinnträchtigen mit einer verlustbehafteten Kapitalgesellschaft wird regelmäßig darauf geachtet, dass die Gewinngesellschaft auf die Verlustgesellschaft verschmolzen wird – und nicht umgekehrt. Nur so bleiben die Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft erhalten und können weiter genutzt werden. Im anderen Fall würde § 12 Abs. 3 UmwStG greifen, das heißt, ein Verlustvortrag würde untergehen. Nun hat erfreulicherweise das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 29.11.2017 (4 K 127/15) entschieden, dass in der gewählten Verschmelzungsrichtung kein Gestaltungsmissbrauch zu sehen ist. Weiterlesen
GmbH: Beirat als Sozialversicherungsfalle
Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, ist nur dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er die Rechtsmacht besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen.
Das ist regelmäßig der Fall, wenn er mehr als 50 % der Anteile am Stammkapital hält (Mehrheitsgesellschafter). Ist der Geschäftsführer kein Mehrheitsgesellschafter, ist eine die abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht ausnahmsweise auch dann anzunehmen, wenn er exakt 50 % der Anteile hält oder bei einer noch geringeren Kapitalbeteiligung kraft ausdrücklicher Regelungen im Gesellschaftsvertrag (Satzung) über eine umfassende („echte“/qualifizierte) Sperrminorität verfügt, sodass es ihm möglich ist, ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern (BSG-Urteile vom 14.03.2018, B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R). Diese Aussagen entstammen der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts vom 15.03.2018.
Auch bei einer vGA verschenken GmbHs nichts!
Wenn eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ein überhöhtes Entgelt zahlt, ist darin nach der neuen Rechtsprechung des BFH unter bestimmten Voraussetzungen keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person mehr zu sehen. Weiterlesen