Corona-Krise und Steuererklärungen: Verlängerung der Abgabefrist für den VZ 2019?

Sowohl die Bundessteuerberaterkammer als auch der Bund der Steuerzahler sprechen sich aktuell für einen Aufschub der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 aus. Wird das BMF hierzu kurzfristig eine Entscheidung treffen?

Hintergrund

Für das Kalenderjahr 2019 konnten die Erklärungen zur Einkommensteuer erstmals bis zum 31.7. des Jahres (2020) abgegeben werden. Die verlängerte Abgabefrist trat 2019 in Kraft und basiert auf dem „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“. Wird bei der Steuererklärungserstellung auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgegriffen, so verlängert sich die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Entsprechend müssen Steuerberater die Erklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2019 bis Ende Februar 2021 einreichen. Weiterlesen

Fristverlängerung – quo vadis?

Seit einigen Jahren beharren die Finanzbehörden darauf, dass Steuererklärungen von beratenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember des Folgejahres vorliegen müssen. Nur in Ausnahmefällen soll eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres gewährt werden. Zwar hat sich in vielen Bundesländern das so genannte Kontingentierungsverfahren bewährt, allerdings soll das wohl kein Dauerzustand sein. Weiterlesen