Darf ein Firmenwagen auch privat genutzt werden, vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuweilen eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den laufenden Betriebskosten des Kfz. Das BMF hat kürzlich zu den steuerlichen Folgen dieser Zuzahlung Stellung genommen.
Ich möchte an dieser Stelle einen Punkt des BMF-Schreibens herausgreifen, der aus meiner Sicht zu einem verblüffenden Ergebnis führt, denn ein wirtschaftlich identischer Vorgang kann – je nach Berechnungsweise – zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen. Es geht um den Fall, dass einerseits ein Fahrtenbuch geführt wird, der Arbeitnehmer andererseits die Benzinkosten ganz oder teilweise übernimmt. Weiterlesen