Wird für einen unternehmerisch genutzten oder vom Arbeitgeber überlassenen Pkw ein Fahrtenbuch zur individuellen Ermittlung des privaten Nutzungsanteils geführt, kann die Mitnahme Dritter im Rahmen von Fahrgemeinschafts-Portalen (z. B. BlaBlaCar) steuerliche Probleme aufwerfen. An die formelle Ordnungsmäßigkeit von Fahrtenbüchern stellen Rechtsprechung und Finanzverwaltung hohe Anforderungen.
Die entgeltliche Mitnahme Dritter stellt sich für Fahrer und Mitfahrer finanziell und ökologisch zunächst als Win-win-Situation dar: beide Parteien sind kostensparend unterwegs. Durch die zunehmend einfache Abwicklung mittels Online-Portalen wird das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Zur Mitnahme werden die Mitfahrer i. d. R. an zentralen Treffpunkten, z. B. am Hauptbahnhof, aufgenommen, welche häufig nicht direkt, aber nahe der eigentlichen Fahrtroute des Fahrers liegen.
Diese Umwegfahrten können sich im Fahrtenbuch als Hindernis erweisen. Wird ein Umweg gefahren, ist dieser nach der Verwaltungsauffassung – unabhängig von dessen Ursache – aufzuzeichnen.
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