Nun ist es offiziell: Der Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuss in Sachen „Erbschaftsteuerreform“ an. Man muss sich dabei die Begründung „auf der Zunge zergehen“ lassen. Im Fazit heißt es: „Zusammenfassend zeigt sich, dass sich eine Überprivilegierung nicht nur im Einzelnen aus den oben genannten Punkten ergibt, sondern insbesondere auch aus ihrer kumulativen Wirkung. Verstärkt wird dies noch durch die hier nicht aufgegriffenen Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Verschonung von Verwaltungsvermögen wie die neue Investitionsklausel und die Ausnahme für Brauereigaststättengrundstücke u. ä. Der vom Bundesverfassungsgericht beanstandete verfassungswidrige Zustand wird durch das Gesetz damit nicht beseitigt.“
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Erbschaftsteuerreform vom Bundestag gebilligt
Heute mache ich es mir leicht und zitiere der Einfachheit halber einen Beitrag aus den NWB-Nachrichten: „Der Bundestag hat am 24.06.2016 mit großer Mehrheit die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Regierung zur „Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-
gesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ stimmten auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in geänderter Fassung in namentlicher Abstimmung 446 Abgeordnete. Bei Enthaltung von drei Parlamentariern votierten 119 dagegen.“
Einigung über die Erbschafsteuerreform: Zum Zeitablauf
Es ging durch die Medien, dass die Erbschaftsteuerreform steht. Aber ist das wirklich so? Erbschaftsteuer ist immerhin Ländersache. Hier ist durchaus vorstellbar, dass sich die Bundesländer in denen Die Grünen bestimmen oder mitreden gegen das Reformpaket entscheiden. Es bleibt also spannend. Weiterlesen
Erbschaftsteuerreform: Wie werden sich eigentlich die Notare verhalten?
Zunächst ein Update meiner Prognose zum Fahrplan der Erbschaftsteuerreform: Eine Einigung wird immer wahrscheinlicher, aber offenbar wird der Bundesrat tatsächlich erst am 8. Juli zustimmen. Geht man also davon aus, dass das alte Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerrecht ab dem 1. Juli nicht mehr existiert und das neue erst am 8. Juli in Kraft treten kann, so haben wir eine siebentägige Lücke ohne verfassungskonformes Erbschaft- bzw. Schenkungsteuergesetz. Dementsprechend würde in dem kurzen Zeitraum auch kein § 34 ErbStG existieren, der die Anzeigepflicht der Notare regelt.
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Erbschaftsteuerreform – Wissen, wann man verloren hat
Die Erbschaftsteuerreform wird heiß diskutiert. Kollege Herold hat hier schon mal eine Prognose gewagt und Beratungsempfehlungen gegeben. Ich hätte da noch eine Bitte an den Gesetzgeber. Weiterlesen
Erbschaftsteuerreform – es spitzt sich zu
In meinem Blog-Beitrag von 7. Juni hatte ich eine Prognose zu der Frage gegeben, ob die Erbschaftsteuerreform kommen wird. Bis heute halte ich meine Prognose aufrecht. Ich gehe davon aus, dass man sich auf ein neues Erbschaftsteuergesetz einigen, dieses allerdings erst am 8. Juli durch den Bundesrat verabschiedet werden wird. Das führt nach meinem Dafürhalten dazu, dass wir – zumindest – in dem Zeitraum 1. Juli bis 7. Juli 2016 kein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht oder – um es anders ausdrücken – im Prinzip gar kein Erbschaftsteuergesetz haben werden. Vorausschauende Steuerberater (ich könnte auch sagen „offensiv beratende“ Kollegen) weisen ihre vermögenden Mandanten bereits jetzt auf dieses Zeitfenster hin und bereiten die Vermögensübertragungen genau für diesen kurzen Zeitraum vor.
Kommt die Erbschaftsteuerreform? Eine Prognose
Leider verfüge auch ich nicht über eine Glaskugel und sitze auch nicht unmittelbar am Tisch der Verhandlungsführer in Sachen Erbschaftsteuerreform. Dennoch möchte ich eine Prognose wagen:
Unternehmensnachfolge: Finger weg vom Nießbrauch?
Der Nießbrauch ist bei Nachfolgeregelungen verständlicherweise ein gern gesehener Begleiter. Während er im Zusammenhang mit dem Privatvermögen bzw. bei der Übertragung von Grundbesitz in der Regel gestalterisch keine allzu großen Probleme bereitet, kann er jedoch bei der Übertragung von Betriebsvermögen große Gefahren bergen, zum Beispiel dann, wenn das Finanzamt der Auffassung ist, dass dem Junior nicht genügend Rechte eingeräumt worden sind, um seine Mitunternehmerinitiative zu entfalten. Ein aktuelles Urteil des BFH zeigt, wie gefährlich Nießbrauchregelungen sein können (BFH 6.5.2015, II R 34/13). Weiterlesen