Was ist das Arbeitszimmer?

Bereits im Beitrag „Kein privates Veräußerungsgeschäft beim häuslichen Arbeitszimmer!“ habe ich darüber berichtet, dass ein häusliches Arbeitszimmer (entgegen der allgemeinen Auffassung der Finanzverwaltung) nicht zu einem anteiligen privaten Veräußerungsgeschäft führen kann. Weiterlesen

Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber – Rechtsprechungsänderung

Immer öfter verlagern Arbeitgeber die Arbeitsplätze und die Arbeitsleistungen teilweise in den häuslichen Bereich ihrer Mitarbeiter. Schließt der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter einen Heimbüro-Mietvertrag ab und zahlt ihm für die Nutzung des Arbeitszimmers eine Miete, so handelt es sich um ein „Büro des Arbeitgebers“.

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Anwaltskosten: Steuerhinterziehung durch Vorspiegeln eines Mietverhältnisses

Da lebte eine Architektin zusammen mit ihrem Lebensgefährten in einer ihr gehörenden Wohnung. Doch beim Finanzamt stellte sie den Lebensgefährten als Mieter vor, erklärte brav Mieteinnahmen und setzte im Gegenzug die Wohnungskosten (Abschreibung, Zinskosten, Erhaltungsaufwand, Betriebskosten) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung ab. Das Finanzamt kam ihr auf die Schliche und leitete ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Zur Strafverteidigung benötigte die Architektin die Hilfe von Anwälten. Die Frage ist, ob die Strafverteidigungskosten steuerlich absetzbar sind.

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15 Prozent auf alles – aber „Netto“

Heute habe ich zugegebenermaßen einen kurzen und banalen Blog-Beitrag. Dennoch stelle ich fest, dass in der Praxis oftmals ein kleiner, aber bedeutsamer Fehler begangen wird. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gilt: „Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten).

Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für Erweiterungen im Sinne des § 255 Absatz 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.“ Die beiden Wörter „ohne Umsatzsteuer“ werden dabei gerne überlesen. Weiterlesen

Rudert der BFH in Sachen „Anschaffungsnaher Aufwand“ zurück?

Der BFH hatte mit drei Urteilen vom 14.6.2016 (IX R 25/14, IX R 15/15 und IX R 22/15) für einen Paukenschlag in Sachen „Anschaffungsnahe Herstellungskosten“ gesorgt. Er zählt auch reine Schönheitsreparaturen zu den „Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG, so dass diese in die Prüfung der 15-Prozent-Grenze einzubeziehen sind. Das heißt: Übersteigt die Gesamtsumme der innerhalb von drei Jahren angefallenen Renovierungskosten (inkl. Schönheitsreparaturen) 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, kann der Aufwand nur nach den AfA-Regelungen abgeschrieben werden.

Ich kann und konnte mich mit der Rechtsprechung nicht anfreunden. Zumindest hätte der BFH in den Urteilsgründen für mehr Klarheit sorgen müssen, denn schon im Juni 2016 war abzusehen, dass es Fälle gibt, die bei strikter Anwendung der Regel „15 Prozent auf alles“ zu sachfremden Ergebnissen führt. In einem Fall ist der BFH nun zurückgerudert, oder soll ich sagen, er hat seine Auffassung „geschärft“. Weiterlesen

Steuermodell „Zuwendungsnießbrauch für studierende Kinder“ genehmigt

Bereits vor rund zwei Jahren hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Kosten für ein Erststudium: Wie Kinder wohlhabender Eltern die Abzugsbeschränkung umgehen“ darauf hingewiesen, dass mittels eines Zuwendungsnießbrauchs (Vermietungs-)Einkünfte – zeitlich befristet – auf Kinder übertragen werden können. Das FG Baden-Württemberg hat diese Auffassung nun mit Urteil vom 13.12.2016 (11 K 2951/15) bestätigt. Im Urteil heißt es ausdrücklich: „Nach Auffassung des Senats steht es Eltern frei, zu entscheiden, ob sie zum Zwecke der Gewährung von Unterhalt dem Kind Barmittel überlassen oder ob sie ihm – auch befristet – die Einkunftsquelle selbst übertragen. Wenn sie sich aus steuerlichen Gründen für Letzteres entscheiden, führt allein dies nicht dazu, dass die zugrunde liegende rechtliche Gestaltung als unangemessen im oben dargestellten Sinne anzusehen wäre.“ Weiterlesen

Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen: Nichtfeststellbarkeit einer ortsüblichen Vermietungszeit

Grundsätzlich ist bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung ohne weitere Prüfung vom Bestehen der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.

Wegen der Schwierigkeit der Feststellung, ob ein ausschließliches Vermieten der Ferienwohnung angenommen werden kann, ist nach der Rechtsprechung des BFH die Einkunftserzielungsabsicht immer dann anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen – ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind – erheblich unterschreitet.

Doch nach welchen Kriterien ist die maßgebende ortsübliche Vermietungszeit zu bestimmen?

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Steuerbare Überlassung von Luft

Ein böses Erwachen gab es für die Eigentümer eines Grundstücks, das – offenbar gegen ihren Willen – mit einer Hochspannungsleitung überzogen wurde. Denn die dafür gezahlte Entschädigung führt nach Ansicht des FG Düsseldorf zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, und zwar auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelt. Begründung: Die Grundstückseigentümer überlassen dem Betreiber des Stromnetzes entgeltlich ihren Luftraum. Es handele sich nicht um eine reine Vermögensverwaltung. Weiterlesen

Private Wohnraumüberlassung via Airbnb & Co. – steuerpflichtige Vermietungseinkünfte?

In meinem ersten Blog-Beitrag möchte ich mich den einkommensteuerlichen Folgen eines aktuellen Phänomens im Gastgewerbe widmen. Über Online-Vermittlungsportale bieten Privatpersonen vermehrt Wohnräume, besonders in den Metropolregionen, für kurze Städte-Trips zur Übernachtung an. Keine schlechte Idee. Daraus ist ein Geschäftsmodell geworden. Allein der Branchenprimus Airbnb verzeichnete in 2015 ein Angebot von 38.000 Unterkünften.

Kommen wir gleich zu den steuerlichen Aspekten: Erzielen die privaten Anbieter hieraus steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Welche Werbungskosten sind abzugsfähig?

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