Die Führung eines Fahrtenbuchs ist – von ganz, ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen – die einzige Möglichkeit, um bei dienstlichen oder betrieblichen Kfz der Ein-Prozent-Regelung zur Versteuerung der Privatnutzung zu entgehen.
Doch ein Fahrtenbuch ist lästig und macht viel Arbeit. Daher lotet der eine oder andere Inhaber eines Dienst- oder Firmen-Pkw gerne die Grenzen des Machbaren aus und schont seine Kräfte für die wichtigeren Dinge des Lebens. Sprich: Die Eintragungen liegen etwas unterhalb des Nötigsten. Seltsamerweise sind in der Vergangenheit viele Steuerpflichtige damit „durchgekommen.“ War die Prüfung der Fahrtenbuchführung nicht gerade Veranlagungsschwerpunkt, haben zahlreiche Finanzbeamte die Fahrtenbücher wohl durchgewunken.
Aber dem Fiskus entrinnt niemand und so kommt irgendwann doch der Tag, an dem ein Fahrtenbuch intensiv geprüft und verworfen wird. Reflexartig entgegnen die Betroffenen in diesen Fällen, dass es in den Vorjahren nie Beanstandungen gab und man gar nicht wüsste, was denn eigentlich falsch sei. Weiterlesen