BMJ-Verbändeabfrage: Welche bürokratischen Hürden könn(ten) abgebaut werden?

Nach wie vor stellen die bürokratischen Pflichten viele Unternehmen vor Herausforderungen. Dies möchte das BMJ nicht nur anerkennen, sondern (erneut einmal) angehen: Zu diesem Zwecke startete es kürzlich eine Umfrage unter den Verbänden zum Bürokratieabbau. Dessen Ergebnisse (www.bmj.de) können seit dem 14.04.2023 eingesehen werden.

Kategorisierung der Einzelvorschläge

Wichtig war v.a. zu identifizieren, welche Vorschläge das größte Entlastungspotenzial aufweisen können. Dazu hat das Statistische Bundesamt die 442 Vorschläge von 57 Verbänden in einem Folgeprozess aufbereitet, 5 Kategorien zugeordnet und priorisiert. Hierzu wurde in tabellarischer Form dargestellt, welche Vorschläge auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien das größte Entlastungspotenzial aufweisen.

Aussichtsreiche Vorschläge für den steuerrechtlichen Bereich

Insbesondere für den steuerlichen Bereich wurde in Kategorie 1, ( d.h. derjenigen Kategorie von Vorschlägen, die für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz geeignet sind),  eine Vielzahl von Maßnahmen benannt. U.a. wird hier z.B. aufgeführt:

  • Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen:
    Die Grenzen für die Buchführungspflicht gem. § 141 Abs. 1 Satz 1 AO sollten angehoben werden, und zwar wie folgt: Jahresumsatz 1.000.000 EUR, Jahresgewinn 100.000 EUR. Durch die Anhebung könnten mehr KMU von dem Wahlrecht der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG) im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung profitieren. Gleichzeitig muss die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerungsgrenze in § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG entsprechend auf 1.000.000 EUR Jahresumsatz angehoben werden, damit gleichlaufend umsatzsteuerrechtlich niedrigere Aufzeichnungspflichten gelten.
  • Nationale Implementierung der globalen Mindestbesteuerung:
    Die geplanten Übergangsvorschriften zur Anerkennung von Country-by-Country-Reporting-Daten müssen in dauerhafte Regelungen überführt werden. Insbesondere sollten Länder in einer  sog. „White List“, deren nominale Steuerbelastung ausreichend hoch ist, um eine niedrigere Besteuerung von unter 15 Prozent auszuschließen, von der Berichtspflicht ausgenommen werden.
  • Kassenbonpflicht überprüfen:
    Die derzeit geltende Regelung, dass eine Befreiung von der Kassenbon-Pflicht durch den Betrieb individuell beim Finanzamt beantragt werden muss und nur bei Vorliegen eines Härtefalls erfolgt, soll hinterfragt werden.
  • Aufbewahrungsfristen verkürzen:
    Die Aufbewahrungsfristen gem. § 147 AO sollen laut Forderung möglichst auf einheitlich fünf Jahre verkürzt werden. Zudem sollen Unternehmen generell nicht mehr dazu verpflichtet sein, Unterlagen auch in analoger oder sonstiger nicht ausschließlich digitaler Form vorzuhalten. Auch mit Einbezug der Durchführung von Betriebsprüfungen sollte die Datenübertragung zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung in allen Fällen rein digital erfolgen können.
  • Gewerbesteuerfreibetrag anheben und Freiberuflerprivileg ausweiten:
    Der Freibetrag der Gewerbesteuer soll laut Forderungen minimal im Ausmaße der seit 1995 entstandenen Entwertung durch die Inflation angehoben werden. Alternativ sollte das Freiberuflerprivileg auf kleine Soloselbstständige ohne Angestellte (möglichst unabhängig von der Rechtsform) ausgeweitet werden, die im Wesentlichen ihr eigenes Wissen und Können vermarkten, ohne irgendein „Handelsgewerbe“ zu betreiben.

Das gesamte Dokument kann auf der Seite des BMJ heruntergeladen werden.

Zeitnahme Umsetzung der Maßnahmen?

Ob besonders groß oder klein: Fast alle Unternehmen leiden unter den Bürokratieverpflichtungen, die eine Vielzahl von Arbeitsstunden kosten. Immer wieder wird – etwa durch sogenannte Bürokratieentlastungsgesetze – versucht, den Unternehmen einen Teil dieser Verpflichtungen zu nehmen und sie zu reduzieren. Der große Wurf ist bislang allerdings nicht gelungen. Oftmals muss vielmehr vernommen werden, dass die Belastungen eher zu- als abnehmen. Es bleibt zu hoffen, dass insbesondere trotz vieler Vorgaben aus Brüssel an einzelnen Stellen eine Entlastung für die Unternehmerschaft geschaffen werden kann. Die benannten Vorschläge wären ein großer Schritt, der viele Unternehmen entlasten könnte.

Wann kommt endlich der Bürokratieabbau?

Am 21.4.2023 hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Unionsparteien zur weiteren Bearbeitung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Es wird Zeit, dass beim Bürokratieabbau für Wirtschaft und Bürger den Worten jetzt endlich Taten folgen.

Hintergrund

Der Bürokratieaufwand zählt nach Unternehmensbefragungen neben Fachkräftemangel und Energieversorgungsproblemen mit zu den wichtigsten Wachstumskillern für die deutsche Wirtschaft. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat festgestellt, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft allein im Zeitraum 2021/22 von rund 6,7 auf etwa 17,4 Milliarden Euro angestiegen ist (NKR-Jahresbericht 2022, S. 4). Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten die Wirtschaft vom Selbstständigen über kleine und mittlere Betriebe bis hin zu großen Unternehmen – und nicht nur diese, denn auch Bürger stöhnen unter Bürokratielasten.

Welche Initiativen zum Bürokratieabbau gab es zuletzt?

Spürbare gesetzliche Entlastungsmaßnahmen sind zuletzt durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III, BGBl 2009 I S. 550) ab Ende März 2009 erfolgt – lange her also. Hierdurch ist die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden, durch Vereinfachungen im Steuer- und Handelsrecht, durch Abbau von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten oder sonstige Erleichterungen.

Seitdem herrscht „Funkstille“: Das von der aktuellen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte neue Bürokratieentlastungsgesetz (Koalitionsvertrag 2021, S. 26) ist überfällig. Die Umsetzung des von der Koalition angekündigten Belastungsmoratoriums (Koalitionsausschuss, Beschluss vom 29.9.2022, S. 6) in Sachen Bürokratieabbau ist ebenfalls bislang nicht umgesetzt.

Den Mittelstand zu entlasten und die Wirtschafts- und Ordnungspolitik entsprechend zu priorisieren, hat der Bundestag nach einem Antrag (BT-Drs.20/5552) bereits am 9.2.2023 beraten und die Vorlage an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen – bislang ohne greifbares Ergebnis. Mitte April 2023 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) darüber informiert, dass von 57 Verbänden insgesamt 442 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt wurden, die jetzt profitiert werden sollen.

Wie geht’s weiter? Weiterlesen

Bürokratieabbau: Bundestag beschließt BEG III in zweiter und dritter Lesung

Der Bundestag hat am 24.10.2019 den Entwurf der Bundesregierung für ein „Drittes Bürokratieentlastungsgesetz“ (BT-Drucks. 19/13959, 19/14076) in 2./3. Lesung angenommen. Jetzt muss abschließend noch der Bundesrat zustimmen. Auch wenn das BEG III kommt: Bürokratieabbau muss weitergehen.

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet: Ziel des Entwurfes für ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltungen, wo möglich, weiter zu verringern. Allein die Wirtschaft soll jährlich um 1,168 Mrd. Euro an Bürokratiekosten entlastet werden.

Was ändert sich? Weiterlesen

Update Bürokratieabbau – Bundesregierung einigt sich auf Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III)

Erst vor kurzem hat das BMWi zur Umsetzung der von Bundesminister Altmaier angekündigten Mittelstandsstrategie einen Referentenentwurf für ein BEG III vorgelegt. Am 18.9.2019 hat sich nun auf den entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt. Das kann jedoch nur der Anfang für einen nachhaltig spürbaren Bürokratieabbau sein, weitere Schritte müssen folgen.

Hintergrund

Überbordende Bürokratie hemmt Innovationen und schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig – sagen rund rund zwei Drittel der deutschen Unternehmen. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit mit dem BEG I (BGBl 2015 I S. 1400) und dem BEG II (BGBl 2017 I S. 2143 ) begonnen, den gesetzlichen Bürokratiedschungel zu lichten. Allerdings war das in vielen Bereichen nur halbherzig – aus fiskalischen Gründen. Den Verabredungen im Koalitionsvertrag von 2018 entsprechend „liefert“ die Bundesregierung jetzt mit dem BEG III aber immerhin: Das Entlastungspaket soll die Wirtschaft, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um rd. 1,1 Mrd. Euro entlasten.

Was ist im BEG III geplant? Weiterlesen