Die Entscheidung des BFH vom 25.03.15 (X R 19/14) ist ein exemplarisches Beispiel für den Alltag mit der Betriebsprüfung. Ein stürmischer, übereifriger Prüfer auf gute Mehrergebnisse getrimmt, prüft einen Arbeitnehmer, der im Nebengewerbe eingekaufte Lebensmittel (Fleisch und Käse) verkauft. Dem Prüfer ist der Gewinn zu niedrig. Er ermittelt mit Hilfe des Zeitreihenvergleiches und einer „Warenbestands-Trendentwicklung ein kräftiges Mehrergebnis. Weiterlesen
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Angemessener Sicherheitszuschlag bei fehlerhafter Kassenführung
Zuweilen werde ich von Steuerberater-Kollegen gefragt, in welcher Höhe ich einen Sicherheitszuschlag für gerechtfertigt halte, wenn bei einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Betriebsprüfung formelle Fehler in der Kassenführung festgestellt werden, es ansonsten aber keine gravierenden Prüfungsfeststellungen gibt. Die Frage ist natürlich schwierig zu beantworten, da jeder Fall anders gelagert ist. Sofern bei einem Steuerpflichtigen aber keine Schwarzgeschäfte festgestellt werden oder hinreichende Indizien für verkürzte Steuerbeträge sprechen, sondern in der Tat lediglich einzelne Mängel in der Kassenführung vorliegen (zum Beispiel ganz vereinzelt fehlende Z-Bons), so würde ich im Rahmen einer Betriebsprüfung mit dem Urteil des FG Köln vom 2.5.2007 (5 K 4125/06) argumentieren. Weiterlesen
Datenschutz in Betriebsprüfungen – Rechte der Steuerpflichtigen gestärkt
Der BFH hat offenbar Bedenken, dass Daten, die ein Betriebsprüfer während seiner Prüfungshandlungen sammelt und auf seinem Notebook speichert, in fremde Händen gelangen könnten. Daher hat er mit Urteil vom 16.12.2014 (VIII R 52/12) entschieden, dass die Finanzverwaltung nicht das Recht hat, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern. Zudem dürfen Daten nur vor Ort beim Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen des Finanzamts erhoben und verwertet werden. Weiterlesen
Das Urteil zum Zeitreihenvergleich ist da – Erfolg auf der ganzen Linie oder Pyrrhussieg für Gastronomen?
Nun ist es amtlich: Der BFH hat den Zeitreihenvergleich tatsächlich in weiten Zügen als Schätzungsmethode verworfen (BFH 25.03.2015, X R 20/13). Dieser ist nur noch in ganz engen Grenzen zulässig, wie der BFH in seiner Pressemitteilung vom heutigen Tage schreibt: Weiterlesen
Das „Aus“ für den Zeitreihenvergleich?
Dem Vernehmen nach soll der BFH per Gerichtsbescheid den so genannten Zeitreihenvergleich im Zuge von Betriebsprüfungen bzw. damit einhergehender Schätzungen von Besteuerungsgrundlagen verworfen haben. Ein entsprechendes Revisionsverfahren soll an das FG Münster zurückverwiesen worden sein. Weiterlesen
Betriebsprüfung: Halten Sie einen Stuhl mehr bereit
Nachdem nun – wie bereits berichtet – die Finanzverwaltung Zugriff auf die Warenwirtschaftssysteme der Steuerpflichtigen hat, werden sich die so genannten „Fachprüfer Datenzugriff“ freuen. Denn ihr Arbeitsplatz ist jetzt gesichert. Wie werden die Betriebsprüfungen künftig ablaufen? Weiterlesen