Im Frühjahr 2020 mussten unzählige Bürger ihren Urlaub abbrechen und wurden durch Flugzeuge, die vom Auswärtigen Amt gechartert wurden, nach Deutschland zurückgeholt. Seit Juni des vergangenen Jahres haben die zurückgeholten Reisenden Rechnungen des Auswärtigen Amtes über Kostenbeteiligungen von 200 Euro bis 1.000 Euro erhalten.
Soweit ersichtlich, lehnen die Finanzämter einen Abzug der Kostenbeteiligung als außergewöhnliche Belastung ab. Zwar kommt bei geschäftlichen Reisen ein Abzug der Kosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten in Betracht, doch nachfolgend soll es um private Reisen gehen.
Auf den ersten Blick ist man eigentlich schnell geneigt, einen Abzug der Kosten zu bejahen. Sie sind zwangsläufig entstanden und eine Pandemie ist ein außergewöhnliches Ereignis. Weiterlesen