Aufsichtsrat aktuell: Achtung bei eiligen Entscheidungen zustimmungspflichtiger Geschäfte

So erleben es – vielleicht auch nicht unbedingt selten – Fach- und Führungskräften in Unternehmen: E-Mail des Aufsichtsratsvorsitzenden mit Hinweis auf eilige Entscheidung. Stichwort: Zustimmungspflichtiges Geschäft. Mail zur Kenntnis genommen. Liegt gerade vieles auf dem Schreibtisch. Kurze Mail mit Fragen zum Sachverhalt verschickt. Wenige Minuten später: Anruf des Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Entscheidung eilt. Die erforderlichen Informationen liegen noch nicht vor. Anruf eines Aufsichtsratskollegen. Vorerst einige Informationen erhalten. Mündlich. Erst mal Luft holen.

Als Aufsichtsrätin kann es immer mal wieder vorkommen, dass es eilige – teilweise sehr eilige – Entscheidungen zu treffen gibt. Dank der modernen Kommunikationsmittel können Informationen schnell an alle Aufsichtsräte geschickt werden. Doch in einigen Fällen liegen notwendige Informationen wie beispielsweise ein benötigter Jahresabschluss nicht vor. Die gedruckte Fassung schon. Aber eben nicht digital. Weiterlesen

Im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer zählen für die Berechnung der Schwellenwerte bei der Mitbestimmung nicht

Werden bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Mitbestimmung im Aufsichtsrat von Unternehmen auch Arbeitnehmer berücksichtigt, die im Ausland beschäftigt werden?

Diese Frage hatte das Landgericht Frankfurt/M in einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 bejaht (Urteil vom 16.02.2015 – 3-16 O 1/14) und damit für einiges Aufsehen bei deutschen Unternehmen gesorgt. Das Mitbestimmungsgesetz sieht die Bildung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrats vor, wenn mehr als 2000 Arbeitnehmer im Konzern beschäftigt werden. Das Landgericht Hamburg hat sich nun mit seiner Entscheidung vom 06.02.2018 – Az.: 403 HKO 130/17 gegen das LG Frankfurt gestellt und die Auffassung vertreten, dass nach dem Regelungszweck des Mitbestimmungsgesetzes nur auf Arbeitnehmer im Inland abzustellen ist.

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Aufsichtsrat aktuell: Aufsichtsrats-Rücktritte bei Steinhoff nach Aufdeckung der Bilanzfälschung

Diskussion über Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsräte erforderlich

Die Meldung der Nordwest Zeitung von heute Morgen stimmt mich nachdenklich. Aufsichtsräte ziehen sich mit sofortiger Wirkung aus dem Aufsichtsgremium zurück. Vorzeitig. Denn die Maximaldauer würde bei einem auf der nächsten Hauptversammlung ohnehin enden. Die Nordwest Zeitung nennt den 20. April als Datum der Hauptversammlung. Bei mir steht noch der 12. März im Kalender. Gut. Vielleicht herrscht bis April mehr Klarheit.

Warum ziehen sich gerade jetzt die Aufsichtsratsmitglieder zurück? Machen sie sich Vorwürfe? Haben sie etwas geahnt? War es eine Aufsicht aus der Ferne, sodass Fehlentwicklungen nicht gesehen werde konnten? Fragen über Fragen. Im April sollen sechs neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Einige der Aufsichtsräte kandidieren offenbar erneut. Was ist ihnen vorwerfbar? Selbst die Wirtschaftsprüfer hatten die Jahresabschlüsse testiert. Weiterlesen

Aufsichtsrat aktuell: Wege zur Aufsichtsrats-Kandidatur

Zunehmende Bedeutung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Anforderungsprofile. Aufsichtsräte. Prüfung zur qualifizierten Aufsichtsrätin. Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es viele. Doch was qualifiziert jemanden als Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat bzw. zur Aufsichtsrätin? Gute Frage. Nächste Frage. Reicht es, einige Fortbildungen zu besuchen? Oder was können Interessierte tun?

Früher wurde bei der Suche nach neuen Aufsichtsräten das Thema Qualifikation nicht vorrangig behandelt. Vielmehr wurde aus dem bestehenden Netzwerk jemand gefragt. Wie ist dies heute? Meine Gespräche mit Praktikern, die regelmäßig mit dem Thema zu tun haben, haben gezeigt: Auch wenn heutzutage die Anforderungen an Aufsichtsräte gestiegen sind, wird oftmals immer noch aus dem eigenen Netzwerk akquiriert. Qualifikation vorausgesetzt. Weiterlesen

Hauptversammlungs-Saison: Heftiger Zoff bei Bayer

Welchen Einfluss haben Aktionäre auf Zukäufe von börsennotierten Konzernen?

28. April 2017, Hauptversammlung bei Bayer in Bonn. Dass es einige heftige Diskussionen und Streitereien geben würde, war vorauszusehen. Damit meine ich nicht ein Streit um Würstchen, der im vergangenen Jahr zu einem Polizeieinsatz bei der Hauptversammlung von Daimler geführt hatte. Es ging um deutlich mehr: Die Übernahme von Monsanto. Immerhin geht es um 66 Milliarden Euro. Eine Summe, die auch für ein DAX-Unternehmen kein Kleinbetrag ist.

Der Milliarden-Deal soll Bayer auf die Zukunft vorbereiten. Durch die steigenden Bevölkerungszahlen weltweit erhöht sich auch die Menge der notwendigen Lebensmittel, um dem Bevölkerungswachstum Stand zu halten. Durch den Zukauf des Saatgutherstellers erhofft sich Bayer, von dem Wachstum profitieren zu können.

Die Marktkonzentration erhöht sich durch die Monsanto-Übernahme, denn immer weniger Unternehmen dominieren den Markt. Bayer wird dadurch zum größten Anbieter für Saatgut und Pflanzenschutz. Aus dieser Betrachtungsweise müssten nicht nur Umweltschützer, sondern auch „Wettbewerbs-Schützer“ gegen die Monsanto-Übernahme demonstrieren. Laut Pressemeldungen demonstrierten ca. 200 Umweltschützer und Aktivisten vor dem Gebäude in Bonn. Durch die Fusion besteht die Gefahr, dass Bayer seine Marktmacht ausnutzen kann sowie künftig die Preise diktieren wird. Das sollte uns eigentlich alle etwas angehen.

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Leere Plätze im Aufsichtsrat – die Frauenquote aus Sicht einer Frau

Antwort auf „Immer Ärger mit den Frauen…“

Lieber Herr Mujkanovic, machen Sie sich keine Sorgen wegen des Titels Ihres Artikels. Die Frauenquote ist auch für die ein oder andere Frau ein Ärgernis. Wollen wir denn eine Situation wie in Norwegen? Ich denke nicht. Wenigstens wurde eine Mindestquote von 30 % für Frauen und Männer festgelegt. So sparen wir uns in einigen Jahren die Einführung einer Männerquote. Was aber vergessen wurde: Gibt es denn die Anzahl an Frauen mit der entsprechenden Qualifikation, die benötigt werden? Aber nun der Reihe nach. Weiterlesen