Steuereinnahmen: Deutlich weniger in den anstehenden Jahren

Mitte Mai verkündete das BMF die Ergebnisse der 166. Steuerschätzung. Diese geben Anlass zum Umdenken.

Hintergrund

Zweimal im Jahr verkündet der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ seine Schätzungen für das laufende Jahr und die vier Folgejahre.  Dem seit 1955 bestehenden und als ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen angeschlossenen Arbeitskreis gehören neben dem federführenden BMF, u.a. das BMWK, die fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an.

Weniger Einnahmen als zunächst gedacht

Die im Mai 2024 zuletzt veröffentlichten Schätzungen zeigen auf, dass Bund, Länder und Kommunen in den nächsten Jahren mit deutlich geringeren Steuereinnahmen rechnen müssen als bislang angenommen. Weiterlesen

Update: Bundestag lehnt Abschaffung des Solidaritätszuschlags weiterhin ab

Am 5.6.2024 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung die Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags erneut zurückgewiesen. Die Frage bleibt aber, wann und wie der Bundestag den „Soli“ neu regeln will.

Hintergrund

Der ursprünglich befristete Soli von 1991 zur Finanzierung des Golf Krieges war bis Mitte 1992 befristet, wurde dann Mitte der 90er Jahre aber zur Finanzierung der Zusatzlasten aus der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Er wurde durch das Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG 1995, BGBl. 1995 I S. 1959) entfristet. Seit etlichen Jahren wird um die Abschaffung dieser Ergänzungsabgabe (Art. 106 GG) gerungen, auch vor den Finanzgerichten bis hin zum BVerfG. Nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 erfolgte die Reform des Soli ab VZ 2020. Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 beschloss die damalige Große Koalition, dass Besserverdiener – die oberen 10% der Einkommen – den Zuschlag weiterhin zahlen müssen, die übrigen 90% wurden ausgenommen. Seitdem die Erhebung auf rund 10 Prozent „Besserverdienende“ beschränkt ist, wird darum gestritten, ob diese Ungleichbehandlung der Steuerzahler noch verfassungsmäßig ist.

Bundestag folgt ablehnender Beschlussempfehlung des Finanzausschusses

Die Fraktion der AfD hatte die vollständige Abschaffung des Soli beantragt (BT-Drs.20/11149), allerdings ohne ein Finanzierungskonzept für den hierbei entstehenden Steuerausfall in Höhe von rund 11 Mrd. Euro/Jahr vorzulegen. Deswegen war absehbar, dass dieser Antrag schon deshalb im Bundestag keinen Erfolg haben wird.

Interessant sind aber die Einlassungen der anderen Fraktionen im Finanzausschuss, deren Empfehlung der Bundestag schließlich gefolgt ist: Weiterlesen

Beschränkung der betragsmäßigen Verlustverrechnung bei Termingeschäften – auch der BFH hat ernsthafte Zweifel

Anfang Februar hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass das FG Rheinland-Pfalz in einem AdV-Verfahren Bedenken gegen die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften geäußert hat (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.12.2023, 1 V 1674/23). Soeben hat der BFH diese Bedenken geteilt und der AdV ebenfalls entsprochen. Der BFH hält die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung für verfassungswidrig (BFH-Beschluss vom 7.6.2024, VIII B 113/23 (AdV)).

Zum Hintergrund

Zum 1.1.2021 wurde mit § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020) geregelt, dass Verluste aus Termingeschäften nur mit maximal 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften oder Stillhalterprämien verrechnet werden können. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils auch nur in Höhe von maximal 20.000 Euro verrechnet werden. Wer mit seinen Termingeschäften also nur ein einziges Mal „richtig danebenlag“, muss schon extrem alt werden und jahrzehntelang Gewinne erzielen, um die vollständige Verrechnung des Verlustes erleben zu können.

Der Sachverhalt

Ein Steuerpflichtiger erklärte in 2021 Kapitalerträge aus Termingeschäften in Höhe von 250.631 Euro und Verluste aus entsprechenden Geschäften in Höhe von 227.289 Euro. Das Finanzamt verrechnete die laufenden Verluste aus Termingeschäften nur in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften. Die noch nicht verrechneten laufenden Verluste in Höhe von 207.289 Euro berücksichtigte es lediglich in der Verlustfeststellung. Hiergegen wandte sich der Steuerpflichtige und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Weiterlesen

Wenn der Nießbrauchsnehmer das ihm überlassene Gebäude kauft

Das nachfolgend geschilderte Urteil des BFH betrifft vielleicht nicht die breite Masse der Steuerzahler, dürfte für die Betroffenen aber bedeutsam sein. Um es vorweg zu nehmen: Leider ist das Urteil negativ. Es geht darum, dass ein bereits Nießbrauchsberechtigter das Eigentum an der ihm überlassenen Immobilie erwirbt, um über diese im Anschluss uneingeschränkt verfügen zu können.

Der BFH hat diesbezüglich entschieden, dass der kapitalisierte Wert eines lebenslangen, fortbestehenden Nießbrauchsrechts an einem Grundstück nicht Bestandteil der Anschaffungskosten des Grundstücks ist, wenn der Nießbraucher das Eigentum am belasteten Grundstück erwirbt. Der Wert des Nießbrauchsrechts kann folglich nicht abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 23.1.2024, IX R 14/23).

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Beiträge an Solidarvereine können abziehbar sein – wechselvolle Geschichte mit positivem Ende

Solidargemeinschaften bzw. Solidarvereine sind eine Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Für viele herkömmlich gesetzlich oder privat Krankenversicherte mögen sie als etwas seltsame Institutionen erscheinen, dabei gibt es sie bereits seit rund 100 Jahren. In steuerlicher Hinsicht streiten sich die Mitglieder der Solidarvereine bereits sehr lange mit der Finanzverwaltung um die Anerkennung ihrer Beiträge als Sonderausgaben. Zumeist ist der Abzug mit der Begründung verwehrt worden, dass mit den Beiträgen kein Rechtsanspruch auf Leistungen erworben wird. Auch die Finanzgerichte sind dieser Haltung gefolgt.

Doch der BFH hat sich die Vertragswerke offenbar genauer angeschaut als es die Finanzgerichte getan haben und so können viele Betroffene ihre Beiträge an die Solidarvereine nunmehr doch als Sonderausgaben geltend machen. Hier eine – sicherlich nicht vollständige – Historie zur steuerlichen Einordnung. Weiterlesen

Update Bürokratieentlastungsgesetz: Bundeskabinett bringt weitere Entlastungen auf den Weg

Am 19.6.2024 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für weitere Entlastungen im BEG IV beschlossen. Eine erste Einordnung der geplanten Anpassungen im Bürokratieentlastungsgesetz.

Hintergrund

Die am 30.8.2023 vorgelegten Eckpunkte des BMJ für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden von der Bundesregierung am 25.10.2023 auf den Weg gebracht und als Regierungsentwurf am 13.3.2024 vom Kabinett beschlossen. Nach der Stellungnahme des Bundesrates im sog. ersten Durchgang (BR-Drs.124/24 (B) vom 26.4.2024) hat das Bundeskabinett den BEG-IV-Gesetzentwurf am 8.5.2024 im Kabinett beschlossen und im Bundestag am 17.5.2024 in erster Lesung eingebracht (BT-Drs.20/11306). Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf zur Beratung im federführenden Rechtsausschuss. Am 19.6.2024 hat nun die Bundesregierung auf Vorschlag des BMJ eine Formulierungshilfe für eine weitere Änderung des BEG IV beschlossen.

Formulierungshilfe des BMJ für BEG-Änderungsantrag

Neu im Änderungsantrag des Bundeskabinetts sind insbesondere folgende Punkte: Weiterlesen

Was haben Steuerberater und Notärzte gemeinsam?

Die Deutsche Bahn würde vermutlich eine Durchsage machen, „Aufgrund von Verzögerungen im Betriebsablauf kommt es zu Verspätungen.“ Immer mehr habe ich den Eindruck, dies gilt auch für uns. Es sind zwar tolle Begriffe wie „Bürokratieentlastungsgesetz“ im Umlauf, aber wenn sich eines seit meinem Examen fortwährend bestätigt hat: Unser Gesetzgeber kann nur Verschlimm-Bessern!

In meinen Händen halte ich gerade ein Informationsblatt mit dem Titel „Hamburg droht der Praxenkollaps“. Seit langem beklagen sich Ärzte über die zunehmende Bürokratie und den Verwaltungsaufwand, bei dem keine Zeit mehr für ihr Kerngeschäft bleibt, die Behandlung von Patienten. Immer mehr empfinde ich wie sie.

Das Drama um das Wachstumschancengesetz ist wohl nicht zu überbieten. Auch die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer ist mal wieder ein Schlag ins Gesicht. Sie reiht fügt sich schön an mein „Lieblingsbeispiel“ der Energiepreispauschale an. Diese 300 Euro haben uns seinerzeit zwei Wochen Mehrarbeit durch Weiterbildung, die technische Umsetzung, die Einzelfallprüfung aller abzurechnenden Mitarbeiter und die Erfassung und Weiterleitung aller geänderten Einkommensteuervorauszahlungsbescheide gekostet. Ein Irrsinn! Weiterlesen

Ein einfacher Vorschlag für bessere Steuergesetzgebung – Teil 2

Im ersten Teil dieses Beitrags wurde die Problematik von Gesetzesregelungen (wie z.B. dem Wachstumschancengesetz oder dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024) behandelt, die rückwirkende Auswirkungen haben und für die Vergangenheit anzuwenden sind. Im schlimmsten Fall wurde aus einer Steuerfreiheit eine rückwirkende Besteuerung. Zahlreiche Beispiele habe ich aufgeführt.

Angesichts all dieser Unannehmlichkeiten fragt man sich: Wofür machen die das eigentlich? Geht es bei den Rückwirkungen um gigantische, die Stabilität der öffentlichen Haushalte gefährdende Steuerausfälle? Mitnichten! Bei den o.g. Beispielen sah sich das BMF lediglich bei § 4k EStG in der Lage, überhaupt eine Aufkommensschätzung in das jeweilige Finanztableau des Gesetzentwurfs aufzunehmen. Mit anderen Worten: Jede dieser Regelungen hätte genauso gut erst ab dem nächsten 01.01. für die Zukunft können (die Besonderheit der aus Sicht der ATAD verspäteten Einführung von § 4k EStG sei an dieser Stelle außeracht gelassen). Die öffentlichen Haushalte hätten den Unterschied nicht wahrgenommen. Weiterlesen

Update: Aufhebung des Lieferkettengesetzes vertagt – vorerst …!

Eine Initiative der CDU/CSU-Fraktion, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) im Eilverfahren sofort aufzuheben, ist vorerst im Bundestag gescheitert. Jetzt muss das übliche parlamentarische Verfahren eingehalten werden.

Hintergrund

Ich habe wiederholt zum LKSG im Blog berichtet: Seit 1.1.2023 gilt in Deutschland zum Schutz von Arbeits- und Menschenrechten sowie Umweltstandards in Lieferketten das Lieferkettengesetz (LKSG; BGBl. 2021 I S. 2159). Auf EU-Ebene hatte man sich im Dezember 2023 bereits auf eine EU-Lieferketten-RL (CSDDD) geeinigt, die über die das deutsche LKSG hinausgeht. Die EU-Richtlinie wurde dann aber aufgrund des deutschen Vetos im Ministerrat im Januar 2024 blockiert, die Abstimmung mehrfach verschoben.

Am 15.3.2024 haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit der erforderlichen Mehrheit – bei Gegenstimme Deutschlands – auf eine (abgespeckte) EU-Lieferketten-RL geeinigt. Das EU-Parlament hat am 24.4.2024 der modifizierten EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) zugestimmt. Mit der am 24.5.2024 erfolgten finalen Zustimmung des Ministerrats ist der formale Rechtssetzungsprozess auf EU-Ebene abgeschlossen. Damit den deutschen Unternehmen im Binnenmarkt kein Wettbewerbsnachteil entsteht, forderte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Bundesregierung auf, das deutsche Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht umgehend auszusetzen.

Initiativantrag der Opposition ohne erforderliche 2/3-Mehrheit

Diese Forderung machte sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zu eigen: Sie verlangt in ihrem Entwurf (BT-Drs. 20/11752), das am 1.1.2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sofort aufzuheben. Weiterlesen

Und raus bist du: Beweist die BaFin mit ihrer neuen Initiative mehr Biss?

Die neue Initiative der BaFin – eine gute Idee. Die Verweigerung der Offenlegung von Finanzberichten über mehrere Jahre hat nun Konsequenzen. Das Problem? Wenige Informationen im Tätigkeitsbericht der BaFin und viele offene Fragen. Doch immerhin scheint sich hier etwas zu bewegen. Doch nun der Reihe nach.

Welche Initiative die BaFin gestartet hat

Seit dem Frühjahr 2023 verfolgt die BaFin mit einer neuen Initiative das Ziel, Unternehmen vom organisierten Markt der deutschen Börse zu entfernen, wenn diese Regeln missachten. Worum es konkret geht? Die Offenlegung von Finanzberichten. Bei einer Verweigerung der Offenlegung über mehrere Jahre regt die BaFin die Geschäftsführungen der Börsen an, diesen Unternehmen die Zulassung der Wertpapiere an der jeweiligen Börse zu entziehen.

Im letzten Jahr hat die BaFin fünf Verwaltungsverfahren eröffnet, um die Pflichten zur Finanzberichterstattung durchzusetzen. Im Tätigkeitsbericht gibt die BaFin auch an, wie viele Verfahren beendet und wie viele noch offen sind. Die Anzahl wird jeweils für die letzten beiden Jahre offengelegt. Weiterlesen