Mit dem vom Bundestag am 13.6.2024 beschlossenen Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG), dem der Bundesrat am 5.7.2024 zugestimmt hat, wurden insbesondere die Postzustellzeiten und die Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten verlängert. Was bedeutet das für Unternehmen und Bürger?
Hintergrund
Digitale Kommunikationswege über Mails und Chats statt über klassische Briefe, eine Zunahme des Online-Handels statt klassischem Einkauf in der Innenstadt haben zu einer schrumpfenden Briefmenge und einem drastischen Anstieg der zu befördernden Pakete geführt. Ziel des am 13.6.2024 vom Bundestag beschlossenen Postrechtmodernisierungsgesetzes – PostModG (BT-Drs.20/10283 in der Fassung der Änderungen des 9.Ausschusses, BT-Drs. 20/11817), dem der Bundesrat am 5.7.2024 zugestimmt hat (BR-Drs. 298/24 (B)) ist es, auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen.
Neuregelungen durch das PostModG
Derzeit müssen 80 Prozent der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein und 95 Prozent am übernächsten Tag. Künftig müssen Universaldienstleister nach § 18 Abs.1 PostModG sicherstellen, dass im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden.
In weiten Regelungsbereichen des täglichen Lebens wird die Bekanntgabefrist jetzt einheitlich ab 1.1.2025 um einen Tag auf vier Tage verlängert. Weiterlesen →