Umsatzsteuerfalle Vercharterung von Segel- oder Motorbooten

Zugegeben: Wohl nicht jeder Steuerberater betreut Mandanten, die Segel- oder Motoryachten verchartern. Dennoch lohnt es sich, einen Blick auf ein Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 22.9.2021 (3 K 227/19 rkr.) zu werfen, das rechtskräftig geworden ist.

Die Entscheidung zeigt nämlich deutlich das manchmal fatale Zusammenwirken von Einkommen- und Umsatzsteuerrecht auf. Selbst wenn Leistungen mit einer gewissen Nachhaltigkeit und nahezu im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeübt werden, kann es nämlich geschehen, dass zum einer der Betriebsausgabenabzug und der Vorsteuerabzug verloren sind, zum anderen aber die erbrachten Leistungen dennoch der Umsatzsteuer unterliegen. Weiterlesen

Insolvenz droht: Keine Umsatzsteuerbefreiung für freiberufliche Pflegekräfte?

Freiberuflichen Pflegekräften droht aktuell die Versagung der Umsatzsteuerbefreiung für ihre Leistungen. Die Finanzverwaltung hat begonnen, freiberufliche Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen unter die Lupe zu nehmen und die Steuerbefreiung für Pflegeleistung dort einzukassieren.

Nicht nur die Inflation sorgt derzeit für ein erhöhtes Insolvenzrisiko. Auch die Finanzverwaltung schubst nun einige Freiberufler Richtung wirtschaftlichen Abgrund. Streitpunkt zwischen den Unternehmen und Finanzämtern ist die Steuerbefreiung für Leistungen der Grund- und medizinischen Behandlungspflege. Vorreiter ist dabei die Finanzverwaltung in Niedersachsen, welche zuletzt schon das für betroffene Dienstleister sehr nachteilige MDK-Urteil erstritten hat (Bundesfinanzhof, Az. XI R 30/20). Weiterlesen

Vermietung an Angehörige oder der vergessene Spitzboden

Die Vermietung einer Wohnung gilt auch dann als voll entgeltlich, wenn die tatsächlich verlangte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Auch 50 Prozent reichen für den Erhalt des ungekürzten Werbungskostenabzuges aus, dann aber nur unter Erstellung einer positiven Überschussprognose (§ 21 Abs. 2 EStG).

Natürlich muss der Mietvertrag zudem einem Fremdvergleich standhalten. Was aber als fremdüblich gilt, wird von Steuerpflichtigen, Finanzverwaltung und Finanzgerichten oftmals unterschiedlich beurteilt. So haben Steuerpflichtige zuweilen wenig Muße, die Nebenkosten genau abzurechnen. Und auch bei der Größe der Wohnfläche kann es schon einmal wenig konkret zugehen – zumindest dann, wenn die Wohnung Schrägen enthält und man sich erst baurechtlich informieren müsste, um zu erfahren, mit welcher Quadratmeterzahl Wohnraum mit Schrägen in die Berechnung einzufließen hat.

Für den letztgenannten Fall, also der unkonkreten Wohnflächenangabe im Mietvertrag, kommt nun etwas Unterstützung durch das FG Berlin-Brandenburg. Weiterlesen

Steuerklassen III/V – Nichtabgabe der Steuererklärung keine Hinterziehung?

Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug und haben Ehegatten die Steuerklassenkombination III/V gewählt, so gilt eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Was aber geschieht, wenn die Steuererklärungen über mehrere Jahre hinweg nicht abgegeben werden? Etwas salopp gesagt: Die Steuerpflichtigen erhalten einen Brief des Finanzamts, mit dem sie höflich, aber bestimmt aufgefordert werden, die Steuererklärungen nachträglich einzureichen.

Nächste Frage: Für wie viele Jahre müssen Erklärungen erstellt werden? Die Antwort: Das Finanzamt will Erklärungen für bis zu 8, wenn nicht gar für bis zu 13 Jahre haben. Diese Zahl ermittelt sich wie folgt: Es gelten zunächst 4 Jahre Festsetzungsverjährung plus 3 Jahre Anlaufhemmung.

Aber: Die Nichtabgabe einer Steuererklärung stellt nach Auffassung der Finanzverwaltung stets eine Steuerhinterziehung, mindestens aber eine leichtfertige Steuerverkürzung dar. Und dann verlängert sich die Festsetzungsfrist auf 5 bzw. auf 10 Jahre. Zusammen mit der dreijährigen Verschiebung des Fristbeginns droht also die Nacherklärung für bis zu 13 Jahre. Weiterlesen

Zweitwohnungssteuer: Wenn sich Erben nicht einigen können, freut sich die Gemeinde

Die Zweitwohnungssteuer dient den Gemeinden offiziell als Lenkungsfunktion, um sogenannte Rolladensiedlungen zu vermeiden. Tatsächlich ist sie für viele Kommunen aber – auch – eine schöne Einnahmequelle, denn gerade in touristisch attraktiven Gebieten kann sie eine enorme Höhe einnehmen.

Manch Wohnungsinhaber wird von der Zweitwohnungssteuer durchaus überrascht, etwa dann, wenn er die Wohnung gar nicht genutzt hat. Doch ohne Weiteres kann er der Steuer nicht entrinnen. Dies zeigt eindrucksvoll ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1.4.2022 (2 S 3636/21). Weiterlesen

Photovoltaikanlagen: Bedeutende steuerliche Änderungen zum 1. Januar 2023 geplant

Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen bis 10 kW können das so genannte Liebhaberei-Wahlrecht ausüben mit der Folge, dass Gewinne nicht mehr versteuert werden müssen. Bereits kurz nach Inkrafttreten der Billigkeitsregelung wurden Forderungen laut, dass Anlagen bis 30 KW von der Besteuerung ausgenommen werden sollten. Zudem wurde berechtigterweise darauf hingewiesen, dass der Zweck der Billigkeitsregelung, die Steuerbürger von Bürokratieaufwand zu entlasten, nur teilweise erfüllt wurde, denn die Vereinfachung gilt nicht für die Umsatzsteuer. Letztlich müssen die Einnahmen und Ausgaben also doch zusammengestellt werden.

Nunmehr scheint es, als wenn „Bewegung in die Sache“ kommt, denn soeben wurde der Kabinettsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sollen Photovoltaikanlagen steuerlich besser gefördert werden. Im Einzelnen: Weiterlesen

Grunderwerbsteuer: Sonderwünsche werden teuer – auch steuerlich!

Kürzlich habe ich in dem Blog-Beitrag „Aktuelles zur Steuerfalle einheitlicher Erwerbsgegenstand” darauf aufmerksam gemacht, dass die Grunderwerbsteuer selbst bei einer ziemlich losen Verbindung von Grundstückskauf- und Bauvertrag auch auf den Baupreis und nicht nur auf den Preis für den Grund und Boden entsteht.

Heute möchte ich auf eine weitere Steuerfalle aufmerksam machen: Es sind die Sonderwünsche. Das heißt: Wird der Grund und Boden von einem Bauträger erworben und mit diesem ein Bauvertrag geschlossen, so handelt es sich um einen einheitlichen Erwerbsgegenstand und auf den gesamten Kauf- und Baupreis wird Grunderwerbsteuer fällig. Wenn dann in der Bauphase gegenüber dem Bauträger Sonderwünsche geäußert werden, die dieser realisiert, erhöhen die zusätzlich berechneten Sonderleistungen die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Dann wird entweder der ursprüngliche Bescheid geändert (sofern verfahrensrechtlich möglich) oder es ergeht ein weiterer Grunderwerbsteuerbescheid. Weiterlesen

Erbschaftsteuer und Familienheim: BFH urteilt erneut zugunsten der Erben

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten ist erbschaftsteuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der länger lebende Ehegatte die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang weiter zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Ausnahme gilt (nur), wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.

Bereits kürzlich hatte ich auf das BFH-Urteil vom 1.12.2021 (II R 18/20) hingewiesen, wonach ein Erbe die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nicht verliert, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Im Urteilsfall machte die Klägerin geltend, sie habe sich angesichts ihres Gesundheitszustands kaum noch in dem Haus bewegen und deshalb ohne fremde Hilfe dort nicht mehr leben können. Folglich sei sie aus zwingenden Gründen aus dem Eigenheim ausgezogen.

Der BFH hat der Revision der Klägerin entsprochen. „Zwingend“, so der BFH, erfasse nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung des Familienheims. Reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung, genügten zwar nicht. Anders liege es, wenn der Erbe aus gesundheitlichen Gründen für eine Fortnutzung des Familienheims so erheblicher Unterstützung bedürfe, dass nicht mehr von einer selbständigen Haushaltsführung zu sprechen sei.

Mit Urteil vom gleichen Tag, das aber etwas später veröffentlicht wurde, hat der BFH nachgelegt: Weiterlesen

Auslandstätigkeitserlass: Ab 2023 ist eine Mindestbesteuerung nachzuweisen

Sage und schreibe 39 Jahre hatte der alte Auslandstätigkeitserlass (BMF 31.10.1983, BStBl 1983 I S. 470) Gültigkeit und war damit ein Methusalem unter den Verwaltungsanweisungen. „Leider“ hat das BMF ihm den 40. Geburtstag nicht mehr gegönnt und kürzlich einen neuen Auslandstätigkeitserlass veröffentlicht (BMF 10.6.2022, BStBl 2022 I S. 997). Glücklicherweise hat das BMF aber darauf verzichtet, ihm eine vollkommen neue Struktur zu geben oder ihn inhaltlich zu überlasten. Nur hier und dort sind einige Korrekturen vorgenommen worden.

Eine Neuregelung möchte ich herausgreifen: Künftig müssen Arbeitnehmer nachweisen, dass ihr Arbeitslohn im Ausland einer Mindestbesteuerung unterlegen hat. Können sie den Nachweis nicht erbringen oder liegt keine Mindestbesteuerung vor, so greifen der Auslandstätigkeitserlass und damit die Steuerfreistellung in Deutschland nicht. Weiterlesen

Gasumlage und die Mehrwertsteuer: Alternative Entlastungsmöglichkeiten zum Greifen nah?

Fest steht: Auf die neue Gasumlage müssen Steuern gezahlt werden – wirkliche Ausnahmen sind leider kaum möglich. Doch gibt es andere Mittel zur Entlastung, die nunmehr auch zur Anwendung kommen werden.

Hintergrund

Ginge es nach dem Bundesfinanzminister, so wären auf die neue Gasumlage keinerlei Mehrwertsteuer erhoben worden. Leider ist diese Vorgehensweise mit den europarechtlichen Richtlinienvorgaben jedoch nicht vereinbar.

Zwar sei man sich der Schwierigkeiten in den Mitgliedsstaaten bewusst. Den verständlichen Wunsch, die Gasumlage von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien, könne man aufgrund von Richtlinienvorgaben jedoch nicht gehen, so ein Sprecher der EU-Kommission. Fragt sich: Welche Alternativen stehen zur Verfügung?

Mehrwertsteuer auf Gas generell absenken!

Oberstes Ziel der Bundesregierung im Hinblick auf die neue Gasumlage ist es wohl, dass eine Zusatzbelastung für die Verbraucher abgedämpft und damit äußerst gering gehalten wird. So verkündete das Bundesfinanzministerium: „Der Staat soll durch die Umsatzsteuer auf die Gasumlage keine Mehreinnahmen erzielen“. Weiterlesen