Photovoltaikanlagen: Weitere Fragen zur geplanten Neuregelung

Mein Beitrag „Photovoltaikanlagen: Bedeutende steuerliche Änderungen zum 1. Januar 2023 geplant“ hat anscheinend sehr viel Aufmerksamkeit erlangt – dafür sprechen die zahlreichen Kommentare und Fragen, die hierzu eingegangen sind. Die zum Teil sehr konkreten und individuellen Fragestellungen lassen sich hier im Blog nicht beantworten. Ich möchte aber nochmal ein paar Aspekte aufgreifen, die sich durch die Reaktionen ergeben haben.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich einige Fragen bereits in dem Beitrag “ Photovoltaikanlagen: Was gilt bei Auftragserteilung bereits in 2022?“ und schon vor einiger Zeit in dem Beitrag „Billigkeitsregelung für kleine PV-Anlagen: BMF äußert sich zu IAB“ behandelt habe. Insofern kann auf die genannten Beiträge verwiesen werden. Dann möchte ich noch einmal daran erinnern, dass das Gesetz zu den Neuregelungen für kleine Photovoltaikanlagen noch nicht verabschiedet worden ist. Es können sich also noch Änderungen ergeben. Dies muss immer berücksichtigt werden. Dennoch möchte ich auf folgende Punkte eingehen: Weiterlesen

Grundsteuererklärungsfrist bis 31.1.2023 verlängert!

Am 13.10.2022 haben sich die Länderfinanzminister und das BMF geeinigt: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird über den 31.10.2022 hinaus einmalig bis 31.1.2023 verlängert. Gute Nachricht für Grundstückseigentümer und Angehörige der steuerberatenden Berufe!

Hintergrund

38 Mio. Grundstücke müssen neu bewertet werden, damit ab 1.1.2025 die den Kommunen zustehende Grundsteuer nach neuen Maßstäben erhoben werden kann. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die bisherigen Bewertungsregeln für den Grundbesitz für verfassungswidrig erklärt worden waren. Das BVerfG (v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 u.a.) hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Umsetzung einer verfassungskonformen Neuregelung bis 31.12.2019 gesetzt, die dieser mit dem neuen Gesetz (Grundsteuer-ReformG v. 26.11.2019, BGBl 2019 I S. 1794) eingehalten hat. Spätestens am 31.12.2024 ist Schluss mit der bisherigen Einheitsbewertung.

Erklärungsfrist verlängert

Eigentlich hätten sämtliche Grundsteuererklärungen bis 31.10.2022 abgegeben werden müssen. Da die Grundsteuererklärung grundsätzlich digital abzugeben ist, kam es aber seit Start des Verfahrens zu Verzögerungen: Das ELSTER-Verfahren war überlastet und zeitweise nicht mehr erreichbar. Im Oktober 2022 waren erst rund 20% der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Weiterlesen

Energiekrise: Temporär reduzierte Umsatzsteuer auf Gas

Der Bundesrat hat am 7.10.2022 der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zugestimmt. Aber wo bleibt die Entlastung bei anderen Energieträgern?

Hintergrund

Auf den enormen, vor allem kriegsbedingten Energiepreisanstieg reagiert der Bund mit umfangreichen Entlastungsmassnahmen für Verbraucher und Unternehmen, vor allem bei Strom und Gas. Mit der Umsetzung der Vorschläge der sog. Gaskommission der Bundesregierung sollen weitere Schritte folgen, insbesondere eine „Gaspreisbremse“.

Umsatzsteuer auf Gas wird befristet reduziert

Mit dem vom Bundesrat am 7.10.2022 gebilligten „Gesetz zur temporären Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen befristet reduziert:  Vom 1.10.2022  bis  31.3.2024  beträgt die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten. Es tritt rückwirkend zum 1.10.2022 in Kraft. Weiterlesen

Mehrere Fotovoltaikanlagen gelten als einheitlicher Gewerbebetrieb

„Teilbetrieb oder kein Teilbetrieb? Das ist hier die Frage.“ So habe ich vor einiger Zeit einen Blog-Beitrag betitelt und dabei unter anderem einige Urteile vorgestellt, in denen es darum ging, ob Fotovoltaik- oder Windkraftanlagen als eigenständige (Teil-)Betriebe gelten können. Zur Erinnerung:

  • Das FG Nürnberg hat einen Elektromeisterbetrieb und den Betrieb einer Windkraftanlage nicht als einheitlichen Gewerbebetrieb angesehen, da die Windkraftanlage an einem anderen Ort betrieben worden ist. Daher wurde der Ansatz eines Investitionsabzugsbetrages für die Windkraftanlage beim Elektromeisterbetrieb versagt (Urteil vom 7.10.2015, 3 K 1631/14).
  • Der BFH hat in dem Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts für Zeitungen, Tabakwaren, Bücher und ähnlichem und dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses ungleichartige Betätigungen gesehen, die einander auch nicht fördern oder ergänzen und daher auf zwei selbstständige Gewerbebetriebe entschieden (BFH-Urteil vom 24.10.2012 – X R 36/10, BFH/NV 2013, S. 252). Auch die BFH-Entscheidungen vom 25.2.2016 (X B 130, 131/15) gehen in diese Richtung.
  • Anders wiederum das BFH-Urteil vom 15.9.2010 (X R 21/08): Danach ergänzen sich das Betreiben einer Fotovoltaikanlage und das Betreiben eines Elektroinstallationsunternehmens wechselseitig. Die Fotovoltaikanlage befand sich in diesem Fall auf dem Nachbargebäude.

Kürzlich war der BFH wieder an der Reihe, wenn auch „nur“ im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde, bei der er die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz nicht näher prüfen musste. Dennoch ist der Beschluss von Interesse, denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass selbst ortsverschieden belegene Fotovoltaikanlagen nicht jeweils als eigenständiger Betrieb oder Teilbetrieb gelten (BFH-Beschluss vom 13.6.2022, X B 148/21). Weiterlesen

Lohnsteuer-Haftung: Eigene Lohnsteuer führt zu Werbungskosten

In der Krise eines Unternehmens begehen Inhaber und Geschäftsführer oft fatale steuerliche Fehler, die später zu einer persönlichen Haftung führen. Das betrifft insbesondere die – nicht abgeführte – Lohnsteuer. Der Hinweis, dass doch eigentlich die Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer sind, hilft nicht weiter, denn der Arbeitgeber haftet für die Steuer nach § 42d EStG.

Auch die Geschäftsführer einer GmbH haften bei pflichtwidrigem Handeln persönlich, da sie die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft erfüllen müssen. Darf ein GmbH-Geschäftsführer die Steuer, für die er haftet, wenigstens als Werbungskosten in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen? Weiterlesen

Dürfen „Flankenschützer“ die Steuerzahler überrumpeln? Antwort: Ein klares „Jein“ des BFH

Der Finanzverwaltung reicht es manchmal nicht, sich mit den per Gesetz oder Verordnung vorgesehen Außenprüfungen zu begnügen, also den Betriebs-, Umsatzsteuersonder- und Lohnsteueraußenprüfungen und den Umsatzsteuer- und Kassen-Nachschauen. Zumindest in Nordrhein-Westfalen bedient sie sich darüber hinaus des so genannten Flankenschutzes. Danach sind Mitarbeiter der Finanzverwaltung befugt, bei Steuerpflichtigen ohne Vorankündigung anzuklingeln, um diese beispielsweise zu bitten, einen Blick in das geltend gemachte Arbeitszimmer werfen zu dürfen.

Soeben hat der BFH entschieden, dass eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung im Rahmen des Flankenschutzes rechtswidrig ist, wenn nicht ein „einfacher“ Sachbearbeiter des Veranlagungsbezirks beim Steuerpflichtigen klingelt, sondern ein Steuerfahnder, auch wenn dieser darauf hinweist, dass er „nur“ für den Veranlagungsbezirk tätig wird. Jedenfalls gilt dies, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt (BFH-Urteil vom 12.7.2022, VIII R 8/19).

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Drittes Entlastungspaket: Welche steuerlichen Maßnahmen beinhaltet Nummer Drei?

Bereits am 03. und 04.09.2022 hatte sich die Bundesregierung auf ihrem Koalitionstreffen auf ein Drittes Entlastungspaket geeinigt, welches nunmehr Formen annimmt. Das sogenannte „Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“ enthält eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern genauso wie den Unternehmerinnen und Unternehmern zugutekommen sollen. Welche sind das?

Entlastung in großem Stil (?)

Grundsätzlich ist es Ziel der Bundesregierung, das Dritte Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Milliarden Euro ganz zügig umzusetzen. So sind viele der Entlastungsmaßnahmen zunächst am 14.09.2022 mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet worden. Kleine Einkommen und die arbeitende Mitte sowie Unternehmen werden laut Angaben den BMF dadurch entlastet.

Das Paket sieht dabei u.a. folgendes vor: Weiterlesen

Wenn der Betriebsprüfer zweimal klingelt

Eine Betriebsprüfung sorgt bei den meisten Unternehmern für Unbehagen. Immerhin werden Klein- und Kleinstbetriebe eher selten geprüft. Und Anschlussprüfungen sind bei diesen Betrieben noch seltener, es sei denn, es gibt einen bestimmten Anlass, etwa Ungereimtheiten in der Buchführung, die so gravierend sind, dass ein zweiter Besuch des Prüfers aus Sicht der Finanzbehörde sinnvoll erscheint.

Manch Unternehmer muss eine Anschlussprüfung aber ohne offensichtlichen Anlass erdulden. Zumindest erschließt sich ihm selbst dieser Anlass nicht. Und so wird hin und wieder versucht, die Prüfungsanordnung anzufechten. Doch es dürfte wohl nur sehr seltene Fälle geben, in denen eine Anfechtung der Prüfungsanordnung von Erfolg gekrönt ist. Weiterlesen

Kein Kostenabzug für Studienreise nach Israel

Bis zum Herbst 2009 hätte die Aussage, dass eine Religionslehrerin die Kosten ihrer Studienreise nach Israel nicht absetzen kann, vielerorts für Zustimmung gesorgt. So war die Rechtslage damals halt: Die private Mitveranlassung einer Reise, und davon konnte man bei Studienreisen oft ausgehen, führte zum kompletten Nichtabzug der Kosten. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ließ grüßen.

Doch dann kam der Beschluss des Großen Senats vom 21.9.2009 (GrS 1/06, BStBl 2010 II S. 672), der für Aufsehen sorgte: Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Weiterlesen

Photovoltaikanlagen: Was gilt bei Auftragserteilung bereits in 2022?

In dem Blog-Beitrag „Photovoltaikanlagen: Bedeutende steuerliche Änderungen zum 1. Januar 2023 geplant“ wurde darauf hingewiesen, dass künftig ein so genannter umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen gelten soll. Betreiber von Photovoltaikanlagen werden also bei der Anschaffung der Anlage nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet. Naturgemäß führt die Absenkung des Steuersatzes auf Null zu Anwendungsfragen. Das heißt: Wer bereits eine Anlage in Auftrag gegeben hat oder bei dem bereits vorbereitende Leistungen im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage durchgeführt worden sind, steht vor der Frage, ab wann der Nullsteuersatz zur Anwendung kommt.

Hier müssen natürlich die endgültige Fassung des Gesetzes und eventuelle Erläuterungen der Finanzverwaltung abgewartet werden, doch ich würde davon auszugehen, dass der Zeitpunkt der Leistungserbringung darüber entscheidet, ob die Anlage mit Umsatzsteuer geliefert bzw. installiert wird oder ob bereits der Nullsteuersatz zur Anwendung gelangt. Weiterlesen