Vermittlungsausschuss schlägt Kompromiss beim Wachstumschancengesetz vor

Beim Wachstumschancengesetz hat der Vermittlungsausschuss am 21.2.2024 einen Kompromiss vorgeschlagen. Jetzt hängt alles am Bundesrat, der abschließend entscheidet.

Hintergrund

Ich habe bereits im Blog berichtet: Das im November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz (BT-Drs. 20/8628; 20/9006; 20/9341; 20/9396) sieht Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Der Bundesrat hat das Gesetz aber angehalten und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen, weil das Gesetz erhebliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen zur Folge hätte.

Wie sieht der vorgeschlagene Kompromiss aus?

Der Vermittlungsausschuss hat jetzt am 21.2.2024 ein Maßnahmenbündel als Kompromisslösung vorgeschlagen, um eine Zustimmung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zu ermöglichen. Der Vorschlag umfasst insbesondere Weiterlesen

Abschaffung des Solis erneut in der Diskussion

Immer wieder wird die (partielle) Abschaffung des Solidaritätszuschlags in der Politik, der Wissenschaft und der Praxis breit diskutiert. Nunmehr ist es der Bundesfinanzminister, der – gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsminister – den Stein erneut ins Rollen bringt.

Lindner: Abschaffung des Solis für Unternehmen

Es ist Christian Lindner, der zuletzt vorschlug, den Soli für Unternehmen abzuschaffen. Für ihn sei dies „der einfachste und schnellste Weg“, um Betriebe zu entlasten, sagte er in der ARD. Erleichternd komme hinzu, dass Gemeinden und Kommunen dadurch nicht in Anspruch genommen würden, sondern lediglich der Bund. Wichtig sei jedoch, dass innerhalb der Bundesregierung über Wege der Gegenfinanzierung gesprochen würde.

Gleichfalls sieht der Bundeswirtschaftsminister für die Unternehmerschaft Sparpotential: „Auch ich sehe, dass wir in der Summe eine Unternehmensbesteuerung haben, die international nicht mehr wettbewerbsfähig und investitionsfreundlich genug ist.“ Es müssten aus diesem Grunde durch die Bundesregierung „Steuererleichterungen, Steueranreize für Investitionen in der Perspektive finanziert [werden], um die Kräfte wirklich zu entfesseln“. Weiterlesen

Nutzung einer ETW durch Vater oder Mutter ist keine Eigennutzung

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb ist gemäß 23 EStG steuerpflichtig, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmetatbestände des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor. Von der Besteuerung ausgenommen sind danach Wohnungen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Unstreitig gilt die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an ein unterhaltsberechtigtes Kind noch als Eigennutzung der Eltern, solange die Eltern für ihr Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten (BFH 24.5.2022, IX R 28/21). Doch Steuerpflichtige sind nicht nur gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig, sondern gegebenenfalls auch gegenüber ihren Eltern. Und so stellt sich die Frage, ob der Verkauf einer Eigentumswohnung, die einem Elternteil bis zu dessen Tod unentgeltlich überlassen wurde, die Spekulationsbesteuerung auslöst oder nicht.

Der BFH ist diesbezüglich der Auffassung, dass die Überlassung einer Wohnung an einen Elternteil nicht als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 EStG gilt und der Verkauf der Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig ist (BFH-Urteil vom 14.11.2023, IX R 13/23). Weiterlesen

Update Wachstumschancengesetz: Verbände fordern Blockadeende im Vermittlungsausschuss

In einem „Brandbrief“ an die Ministerpräsidenten haben 18 Verbände am 18.2.2024 ein Ende der Blockade gegen das Wachstumschancengesetz gefordert. Wie ist das einzuordnen und zu bewerten?

Hintergrund

Der Bundestag hatte mit Regierungsmehrheit im November 2023 das Wachstumschancengesetz beschlossen, das mit einem ursprünglich geplanten Entlastungsvolumen von rund 7 Mrd. €/Jahr Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorsieht. Der Bundesrat hat wegen massiver Steuerausfälle der Länder allerdings nachfolgend die erforderliche Zustimmung versagt und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen. Dieser will final am 21.2.2024 tagen und eine Empfehlung beschließen.

Wirtschaftsverbände fordern Einigung im Vermittlungsausschuss

18 Wirtschaftsverbände haben am 18.2.2023 in einem Brief an die Ministerpräsidenten eindringlich verlangt, das Wachstumschancengesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. „Es steht nichts weniger auf dem Spiel als die Rettung des deutschen Mittelstands, der 99 Prozent aller Unternehmen und damit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet“, heißt es in dem Schreiben. Weiterlesen

Ohne Steuergefährdung keine „Strafsteuer“ nach § 14c Abs. 1 UStG

Das Umsatzsteuerrecht hält eine Kuriosität bereit: Wenn ein Unternehmer – gegebenenfalls erst durch ein Urteil des EuGH nach acht oder zehn Jahren – erreicht hat, dass seine Umsätze als steuerfrei gelten, so kann er sich darüber oftmals nur bedingt freuen. Denn wenn er – entsprechend der Auffassung der Finanzverwaltung – Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausgewiesen hat, schuldet er diese nach § 14c Abs. 1 UStG – Urteil hin oder her. Er müsste schon alle Rechnungen berichtigen, um der Steuerschuld zu entgehen. Das ist aber vielfach faktisch unmöglich.

Der EuGH hat dieser Ungerechtigkeit ein Ende bereitet, soweit es um Rechnungen an Privatleute geht. Mit Urteil vom 8.12.2022 (C-378/21) hat er entschieden, dass durch den unrichtigen Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen gegenüber nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängern keine Steuergefährdung vorliegt und deshalb keine Steuerschuld gemäß Art. 203 MwStSystRL entsteht.

Nun hat – soweit erkennbar – das erste deutsche FG die EuGH-Rechtsprechung aufgegriffen und im Sinne des EuGH entschieden. Weiterlesen

Unternehmenssteuerreform ja – aber wie und wann?

Innerhalb der Ampelkoalition ist eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Reform der Unternehmensbesteuerung entbrannt. Die Frage ist aber, ob und wann ein solches Reformvorhaben derzeit überhaupt finanzierbar ist.

Hintergrund

Im internationalen Vergleich großer Industrienationen hinkt Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung hinterher, die Steuerbelastung ist deutlich höher als andernorts. Laut Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) betrug die effektive Steuerbelastung für deutsche Unternehmen 2022 durchschnittlich 28,8 Prozent, im EU-Durchschnitt wurden die Unternehmen hingegen nur mit 18,8 Prozent belastet. Eine zu hohe Steuerlast lähmt die Investitionsfähigkeit deutscher Unternehmen und führt im internationalen Wettbewerb zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil. Seit Jahren wird deshalb immer wieder der Ruf nach einer steuerlichen Entlastung der Unternehmen laut. Die letzte umfassende Unternehmenssteuerreform erfolgte 2008, das ist lange her.

Ampel diskutiert Unternehmenssteuereform

Derzeit diskutiert die Ampelregierung die Optionen einer Unternehmenssteuerreform, das ist schon ein begrüßenswerter Lichtstreif am Horizont an sich. Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft sind zwar dringend erforderlich, denn in 2023 ist die deutsche Wirtschaft geschrumpft. Auch für 2024 sind die Aussichten eher schlecht: Weiterlesen

Gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz auf Gas doch bis 31.3.2024?

Eigentlich sollte die reduzierte Umsatzsteuer auf Gas (7%) vorzeitig Ende Februar 2024 auslaufen. Doch die Hängepartie um das Wachstumschancengesetz könnte zur Folge haben, dass die reduzierte Umsatzsteuer doch bis 31.3.2024 gilt.

Hintergrund

Mit der vom Bundestag am 22.9.2022 beschlossenen temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BT-Drs. 20/3530) wurde der Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme für die Zeit vom 1.10.2022 befristet bis 31.3.2024 von 19% auf 7% gesenkt (§§ 12 Abs.2; 28 Abs.5 UStG). Mit der Maßnahme beabsichtigte die Ampelregierung eine Entlastung der Verbraucher von den als Folge des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiekosten.

Vorzeitiges Befristungsende im Wachstumschancengesetz geplant

Das vom Bundestag im November 2023 verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht jedoch vor, dass die Mehrwertsteuersenkung bereits Ende Februar auslaufen soll. Denn die Energiepreise seien mittlerweile wieder gesunken, hieß es zu Begründung. Damit verbunden wäre eine erneute Änderung des zeitlichen Anwendungsbereiches von § 28 Abs. 5 UStG.

Auswirkungen des Vermittlungsausschussverfahrens

Allerdings hat das Wachstumschancengesetz den Bundesrat nicht passiert, der den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Grund hierfür war vor allem, dass die Bundesregierung etliche Änderungsvorschläge des Bundesrates nicht berücksichtigt hatte; jetzt soll das Entlastungsvolumen von ursprünglich rund 7 Mrd. Euro voraussichtlich auf weniger als die Hälfte abgeschmolzen werden – ich habe im Blog berichtet.

Der Vermittlungsausschuss soll sich nun erst am 21.2.2024 mit dem Wachstumschancengesetz befassen. Die nächste reguläre Bundesratssitzung wäre dann erst am 22.3.2024 erreichbar, es sei denn es gibt vorher eine Sondersitzung.

Das Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes auf Gas und Fernwärme zu Ende Februar hätte nach Ansicht des finanzpolitischen Sprechers der SPD erfordert, dass der Bundesrat am 2.2.2024 die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschließt: „Das ist nicht passiert. Wir gehen deswegen davon aus, dass es bei dem ursprünglich beschlossenen Zeitraum bis Ende März bleibt, denn ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss ist nun nicht mehr möglich. Im Ergebnis begrüßen wir das, denn wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass die Menschen bis zum Ende der Heizperiode bei den Heizkosten entlastet bleiben.“, heißt es. Etwas anderes wäre nur denkbar, wenn bei Einigung im Vermittlungsausschuss die Umsatzsteuersenkung rückwirkend kassiert wird. Das ist aber praktisch kaum denkbar, weil die Energieversorger dann vor nicht lösbaren Abrechnungsproblemen stünden.

Einordnung und Bewertung

Sollte es wegen der zeitlichen Verzögerung im Vermittlungsausschussverfahren dabei bleiben, dass der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7% – wie ursprünglich geplant – bis 31.3.2024 erhalten bleibt, wäre das nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Abrechner ein Segen. Allerdings zeigt sich abermals, dass die Entlastungspolitik bei den Energiekosten wenig verlässlich ist und viel Verunsicherung schafft. Bereits die ursprünglich bis 31.12.2023 befristeten Energiepreisbremsen nach dem StromPBG und dem EWPBG sollten auf Basis der in den Gesetzen enthaltenen Verordnungsermächtigungen durch die am 16.11.2023 beschlossene PreispremsenverlängerungsV (PBVV) zunächst bis 30.4.2024, später im Gesetzgebungsverfahrens „nur“ bis 31.3.2024 verlängert werden. Daraus wurde nichts: die beschlossene PBVV wurde schlicht verkündet, so dass beim Auslaufen per 31.12.2023 blieb. Politische Verlässlichkeit sieht anders aus.

 

Kindergeldanspruch für Stiefkinder

Stiefeltern können kindergeldberechtigt sein, selbst wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst wird und das Stiefkind – nach vorübergehender Unterbrechung – wieder in den Haushalt des Stiefelternteils einzieht.

Was ist passiert?

Die Klägerin ist leiblicher Mutter von zwei Kindern. Nach der Scheidung von ihrem Mann lernte sie eine andere Frau kennen und lieben, die selbst Mutter zweier Kinder war. Sie entschlossen sich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft und lebten mit ihren insgesamt vier Kindern in einem Hausstand.

Doch das Glück hielt nicht. Weiterlesen

Umsatzsteuer – Erleichterungen für Privatlehrer in Sicht?

Wer § 4 Nr. 21 UStG liest, in dem es um die Steuerbefreiung von Bildungseinrichtungen und von Referenten (Privatlehrern) geht, dem kann fast schwindelig werden. Neben einigen anderen Voraussetzungen ist für die Steuerfreiheit wichtig, dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet wird. Zu Deutsch: Üblicherweise muss die Bezirksregierung bescheinigen, dass eine begünstigte „Bildungseinrichtung“ vorliegt.

Gilt der Privatlehrer nicht selbst als Bildungseinrichtung, sondern wird er nur „für“ eine solche tätig, benötigt zunächst die Bildungseinrichtung die entsprechende Bescheinigung und muss dann zusätzlich dem Referenten bestätigen, dass sie eine Bildungseinrichtung ist (vgl. dazu Abschnitt 4.21.3 Abs. 3 UStAE).

Alles klar? Wer sich mit diesem Wahnsinn näher befassen möchte, dem sei die Lektüre des BFH-Beschlusses vom 27.7.2021 (V R 39/20, BStBl 2021 II S. 964) empfohlen. Weiterlesen

Grundsteuerreform: Immer noch mehr als 1 Mio. Erklärungen fehlend!

Bereits ein Jahr ist es her, dass die offizielle Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen, die aufgrund einer Reform nach dem Urteil aus Karlsruhe bei den Finanzämtern einzureichen waren, abgelaufen ist. Denn: Von dem Jahr 2025 an wird eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Karlsruhe entschied bereits im Jahr 2018, dass die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten errechneten und somit verfassungswidrig handelten.

Erklärungen immer noch nicht vollständig eingetroffen

Nach wie vor fehlen immer noch über 1 Mio. Grundsteuererklärungen. Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 verstrichen gewesen. Weiterlesen