Pflegekinder: Wer hat im Monat der Aufnahme Anspruch aufs Kindergeld?

Die Frage, wem das Kindergeld zusteht, kann manchmal ganz schön kompliziert sein, vor allem, wenn es um das Kindergeld für Pflegekinder geht. Nach § 32 EStG besteht eine grundsätzliche Kindergeldberechtigung für Pflegekinder, die in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden und bei denen das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht.

Was aber geschieht, wenn Pflegeeltern ein Kind im Laufe eines Monats in ihrem Haushalt aufgenommen haben und der Kindergeldanspruch der leiblichen Eltern in dem betreffenden Monat gleichermaßen bestanden hat? § 64 Abs. 1 EStG bestimmt, dass für jedes Kind nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt wird. Und in Absatz 2 der Vorschrift heißt es unter anderem: „Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.“ Weiterlesen

Konstrukt des gewissenhaften Geschäftsleiters – herber Dämpfer für die Finanzverwaltung

Wenn es um die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung geht, wird seitens der Finanzverwaltung gerne – pauschal – der Vorwurf erhoben, ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter hätte so nicht gehandelt. Ich finde es immer bemerkenswert, dass dieser Vorwurf üblicherweise ohne statistische Untermauerung erhoben wird. Leider stoßen aber auch die Finanzrichter zumeist ins gleiche Horn wie die Finanzbeamten.

Nun gibt es – nach einem aktuellen BFH-Urteil – wenigstens einen kleinen Lichtstreif am Horizont bei der Beurteilung von verdeckten Gewinnausschüttungen, auch wenn das Urteil sicherlich nur auf wenige Fälle zutreffen wird und der zugrundeliegende Sachverhalt auch nicht alltäglich war (BFH-Urteil vom 22.11.2023, I R 9/20). Weiterlesen

Das „verliehene“ Konto kann teuer werden

Wahrscheinlich können Viele mit dem Begriff „Kontoleihe“ nichts anfangen, doch manch Bürger, der sein Konto einem anderen für dessen Zahlungseingänge zur Verfügung gestellt hat und der vom Finanzamt mit einem Duldungsbescheid bedacht wurde, dürfte bei dem Begriff Magenschmerzen bekommen.

Worum geht es?

Am besten kann dies mit einem kleinen Beispiel dargestellt werden: Ein Freund lebt auf großem Fuß – er ist ein erfolgreicher Geschäftsmann, wohnt in einer Villa, fährt ein teures Auto und macht Urlaube, von denen andere nur träumen. Eines Tages nimmt er seinen besten Freund zur Seite und eröffnet ihm, er habe gerade etwas Probleme mit seiner Bank – es gäbe irgendein technisches Problem mit seinem Konto. Er sagt seinem Freund, dass er einen größeren Honorareingang erwarte und bittet ihn, dass die Zahlung auf dessen Konto eingehen dürfe. Er möge ihm den Betrag anschließend in bar aushändigen. Der Freund sagt zu – warum auch nicht? Doch eines dunklen Tages flattert dem „Kontoleiher“ ein Duldungsbescheid des Finanzamts ins Haus, mit dem er aufgefordert wird, die Steuerschulden seines Freundes von 50.000 Euro zu begleichen.

Ist der Duldungsbescheid rechtens? Im Prinzip ja. Die Begründung findet sich im Anfechtungsgesetz in Verbindung mit § 166 BGB. Bei einer wissentlichen Benachteiligung von Gläubigern mittels der Kontoleihe muss der Kontoinhaber für den Schuldner einstehen. Weiterlesen

Aufreger des Monats Mai: Ist-Versteuerer als Leidtragende des Jahressteuergesetzes 2024

Ein zeitliches Auseinanderfallen von Steuerentstehung und Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist unionsrechtlich eigentlich nicht möglich (Art. 167, 179 Satz 1 MwStSystRL). Das zeitliche Auseinanderfallen, das in Deutschland – noch – möglich ist, hat offenbar in einigen Fällen zu Gestaltungen geführt, die der BFH letztlich genehmigt (vgl. BFH-Urteil vom 12.7.2023, XI R 5/21).

Beispiel:

Ein Ist-Versteuerer erteilt befreundeten Unternehmen in erheblichem Umfang Rechnungen mit gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer – natürlich für tatsächlich erbrachte Leistungen. Die Rechnungen werden von den Leistungsempfängern jedoch nur über Verrechnungskonten gebucht und über mehrere Jahre hinweg nicht bezahlt. Folge: Keine bzw. erst spätere Abführung der Steuer an den Fiskus seitens des Leistenden, aber frühzeitiger Anspruch auf den Vorsteuerabzug bei den Leistungsempfängern.

Nun ist es der deutschen Finanzverwaltung möglicherweise zu bunt geworden. Weiterlesen

Abfindung trotz Rückkehrrecht zum alten Arbeitgeber – FG verneint Fünftel-Regelung

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind grundsätzlich nach der Fünftel-Regelung des § 34 EStG ermäßigt zu besteuern. Bei der Zahlung des Arbeitgebers muss es sich aber um eine „echte“ Entschädigung (§ 24 Nr. 1 EStG) handeln, das heißt, der Arbeitnehmer muss etwas „verloren“ haben, das es nun auszugleichen gilt.

Aber hat ein Arbeitnehmer etwas verloren, wenn er aufgrund der Verschiebung von Unternehmensteilen zwar einen neuen Arbeitgeber erhält, ihm aber ein unbefristetes Rückkehrrecht zu seinem früheren Arbeitgeber eingeräumt wird? Weiterlesen

Wenn´s nach dem Hauskauf brennt: Käufer sollte fürs Finanzamt ein Brandsachverständiger werden

Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung einer Immobilie, die in den ersten drei Jahren nach deren Erwerb getätigt werden, sind nicht sofort abziehbar, wenn die Investitionen insgesamt 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Man spricht insoweit von anschaffungsnahen Herstellungskosten.

Was aber gilt, wenn an einem Gebäude bereits kurze Zeit nach dem Erwerb ein Brandschaden entsteht und im Anschluss umfassende Renovierungsarbeiten erforderlich werden, deren Kosten die 15-Prozent-Grenze überschreiten? Weiterlesen

Falsches Vertrauen auf einen Vorläufigkeitsvermerk – in Bayern hat man ein Einsehen

Oftmals gibt es ein böses Erwachen, wenn Steuerbürger auf den Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks vertraut haben, sich aber im Nachhinein herausstellt, dass die Vorläufigkeit nicht so umfassend war wie seinerzeit gedacht. Ist beispielsweise ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift ergangen, so kann ein Steuerbürger keine Änderung seines Steuerbescheids erlangen, wenn es sich in seinem Fall nur um die Auslegung des “einfachen” Steuerrechts handelt. Im Blog-Beitrag „Traue niemals einem Vorläufigkeitsvermerk“ habe ich diesbezüglich auf ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12.12.2018 (14 K 3172/17) hingewiesen.

Besonders ärgerlich ist das Ganze, wenn der Steuerbürger ursprünglich sogar Einspruch gegen seinen Steuerbescheid eingelegt hatte, er aber vom Finanzamt zur Zurücknahme seines Rechtsbehelfs gedrängt wurde – mit dem Hinweis, der Steuerbescheid sei ja ohnehin vorläufig und eines Einspruches bedürfe es daher nicht. Angenommen, der BFH entscheidet in einem anderen Verfahren zugunsten der Steuerzahler, so kann „unser“ Steuerpflichtiger eine Änderung seines eigenen Bescheides nicht mehr erlangen, wenn der Vorläufigkeitsvermerk eben nicht so umfassend war wie es ihm vom Finanzamt vorgegaukelt wurde. Dumm gelaufen, kann man da nur sagen. Zuweilen wird den Steuerpflichtigen entgegengehalten, sie hätten sich ja die Auskunft eines Steuerberaters einholen können, um die damalige Aussage des Finanzamts zu überprüfen.

Immerhin gibt es nun eine erfreuliche Anweisung des Bayerischen Landesamts für Steuern (Erlass vom 11.3.2024, S 0338.1.1-5/24 St43St 43). Danach gilt: Weiterlesen

Besteuerung der Energiepreispauschale soll rechtens sein – Hoffen auf den BFH

Ein Beitrag von Christian Herold

Mein Blogger-Kollege Professor Ralf Jahn hat bereits das Urteil des FG Münster zur Besteuerung der Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP I) vorgestellt. Die Richter aus Westfalen halten § 119 EStG, der die Besteuerung anordnet, für verfassungskonform (FG Münster, Urteil vom 17.4.2024, 14 K 1425/23 E). Doch was ist von der Entscheidung zu halten?

Kritik an der Besteuerung der Energiepreispauschale

Die Kritik an der Besteuerung der Energiepreispauschale setzt im Wesentlichen an folgenden Punkten an:

  • Die Energiepreispauschale ist eine „Subvention“ und keine „Einkunftsart im Sinne des Steuerrechts“. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes lag überhaupt nicht vor (siehe dazu insbesondere Kanzler in NWB Nr. 49 vom 9.12.2022, Seite 3417).
  • Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts setzen eine Leistung voraus, die in einem „Tun“, „Dulden“ oder „Unterlassen“ bestehen muss.

Die Befürworter einer Besteuerung halten entgegen, dass der Gesetzgeber die Systematik des Einkommensteuerrechts durchbrechen durfte, weil es angesichts des Ukraine-Krieges und der extrem gestiegenen Energiepreise eine steuer- und sozialpolitisch gerechtfertigte Ausnahmesituation gab. Die Energiepreispauschale sollte nur entsprechend der persönlichen Leistungsfähigkeit bei den Bürgern ankommen. Weiterlesen

Virtuelle Veranstaltungen: Neue Regelungen zur Ortbestimmung ab 2025?

Mit dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG) plant der Gesetzgeber die Ortsbestimmung für virtuelle Veranstaltungen einer Neuerung zu unterziehen. Was ist geplant?

Neufassung von § 3a Abs. 3 UStG

Veranstaltungsleistungen werden im Bereich von B2C (§ 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG) und im Bereich von B2B (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG) dort besteuert, wo die Veranstaltung auch durchgeführt wird. Virtuelle Veranstaltungen waren bisher im Gesetzestext nicht explizit genannt. Innerhalb der MwStSystRL hat man hierzu mit Wirkung zum 01.01.2025 allerdings explizit derartige Veranstaltungen aufgenommen. Entsprechend passt der deutsche Gesetzgeber seine Regelungen nunmehr zum 01.01.2025 voraussichtlich mit dem JStG 2024 an. Weiterlesen

Wirtschaftswende ja – aber wie? Parteien streiten über Aufschwungrezepte

Die Bundestagsparteien sind sich einig, dass die deutsche Wirtschaft derzeit lahmt. Neue Konzepte für eine Wirtschaftswende werden aber kontrovers diskutiert – der aktuelle Sachstand.

Hintergrund

Die Inflationsrate ist erfreulicherweise von 5,9 Prozent in 2023 auf aktuell 2,2 Prozent gesunken und scheint sich auf diesem Niveau zu stabilisieren. Von einem Anstieg der Binnenkonjunktur ist aber noch nichts zu spüren. Die Wachstumsprognosen der Bundesregierung und der Wirtschaftsverbände für dieses und nächstes Jahr bewegen sich auf bescheidenem Niveau. Unter den führenden Industrienationen ist Deutschland als frühere Wirtschaftslokomotive auf einen hinteren Rang zurückgefallen. In internationalen Standortrankings ist Deutschland von Platz sechs im Jahr 2014 auf Platz 22 zurückgefallen. Nach den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine braucht die deutsche Wirtschaft dringend neue Impulse, vor allem bessere rechtliche Rahmenbedingungen. Union und FDP haben jetzt ihre Pläne vorgestellt, wie Abhilfe erfolgen soll.

Gesetzesinitiative der Union

Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (BT-Drs. 20/11144), der am 26.4.2024 an die Ausschüsse überwiesen wurde, auf, echte Entlastungen für Betriebe sowie Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, um den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Dazu gehöre, den Solidaritätszuschlag zumindest stufenweise zu streichen, die Steuern auf einbehaltene Gewinne auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent zu senken, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum in gleichem Umfang wie das Bürgergeld anzuheben und Arbeitsanreize für Mehrarbeit zu setzen. Dafür sollten Steuervorteile für geleistete Überstunden eingeführt werden.

Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, die sogenannte „kalte Progression“ im Einkommensteuertarif für die Jahre 2025 und 2026 auszugleichen. Die Vermittlungsbemühungen der Jobcenter sollten gestärkt werden, bei verweigerter Arbeitsannahme im Bürgergeldbezug härtere Sanktionen eingeführt werden. Die Hinzuverdienstregeln im Bürgergeld will die Fraktion im Zusammenspiel mit Kinderzuschlag und Wohngeld leistungsgerechter gestalten. Schließlich solle das nationale Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht ausgesetzt werden.

Programm der FDP

Das FDP-Präsidium hat am 22.4.2024 ein 12-Punkte-Programm zur Beschleunigung der Wirtschaftswende beschlossen, das insbesondere umfasst: Weiterlesen