Corona-Hilfen: Bundesregierung will „Förderlücke“ beim Mittelstand schließen

Angesichts der verheerenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie will der Bund jetzt beim Mittelstand Förderlücken mit einem Sonderkreditprogramm der staatlichen KfW- Förderbank schließen. Wird das dem Mittelstand entscheidend helfen? Weiterlesen

Update: Soforthilfeprogramm des Bundes für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen

Am 29.3.2020 haben sich Bund (BMF und BMWi) und Länder auf eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Soforthilfeprogramms verständigt. Jetzt sind weitere Details und Vollzugshinweise bekannt geworden.

Worauf ist zu achten?

Hintergrund

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützen Bund und Länder die Wirtschaftsunternehmen mit Finanzhilfen in Form von Krediten mit Haftungsfreistellung, aber auch mit Soforthilfen in Form verlorener Zuschüsse für Soloselbständige, Freiberufler, Kleinunternehmen und Landwirte. BMF und BMWi haben am 23.3.2020 ein Eckepunktepapier für ein Soforthilfeprogramm des Bundes vorgelegt. Dieses ist im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern zu Umsetzung des Programms am 29.3.2020 modifiziert und verbindlich geworden. Aus der am  30.3.2020 bekannt gewordenen Verwaltungsvereinbarung und den dazu ergangenen Vollzugshinweisen des Bundes ergeben sich neue Erkenntnisse, die bei der Mittelbeantragung beachtet werden sollten.

Worauf ist bei der Zuschussbeantragung zu achten und welche Zweifelsfragen bleiben? Weiterlesen

Corona-Krise: Alles „ready“ für die Kurzarbeit?

Die notwendigen Geschäftsschließungen aufgrund der Corona-Krise veranlasst viele Unternehmen sich über die Möglichkeit der Kurzarbeit zu beschäftigen, insbesondere in Branchen, in denen Kurzarbeit bisher die nicht üblich war.

Auch wenn aktuell Erleichterungen im Raum stehen, sind diverse Überlegungen und Vorbereitungen vor Beantragung der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit zwingend erforderlich:

Kann ich in meiner Branche Kurzarbeit einführen? Weiterlesen

Corona-Pandemie: Gesetzgeber baut Sozialschutz für Berufstätige aus

Als Reaktion auf die Folgen der Corona-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber am 27.3.2020 den sozialen Schutz für Selbständige, Rentner und kurzfristig Beschäftigte ausgeweitet, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern.

Hintergrund

Die rasant zunehmende Verbreitung des Coronavirus hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen können dazu führen, dass Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erleiden. Dies kann alle Erwerbstätigen betreffen, insbesondere auch Kleinunternehmer und sog. Solo-Selbständige. Dieser Personenkreis verfügt in aller Regel nur über geringe finanzielle Rücklagen und hat auch keinen Zugang zu Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld. Infolgedessen kann kurzfristig eine existenzbedrohende Situation eintreten.

Erhebliche Einkommenseinbußen können aber auch ältere und zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen treffen. Vor diesem Hintergrund will der Gesetzgeber mit dem „Sozialschutzpaket“ zeitlich befristet Erleichterungen schaffen. Daneben stärkt das Gesetz den Sicherstellungsauftrag von sozialen Dienstleistern im Bereich der Fürsorge, Rehabilitation und Teilhabe.

Was sind die wesentlichen Schwerpunkte? Weiterlesen

Corona-Krise: Gesetzgeber beschließt Entschädigung bei coronabedingter Kinderbetreuung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (InfSchG) hat der Bundesgesetzgeber insbesondere eine staatliche Entschädigungspflicht für Eltern von Kindern bis 12 Jahren beschlossen, wenn wegen einer epidemischen Lage eine Kinderbetreuungseinrichtung durch behördliche Anordnung geschlossen werden muss. Hiervon können Eltern, aber auch Arbeitgeber finanziell profitieren.

Hintergrund

Ich habe berichtet: Die Auswirkungen der Corona-Krise sind eine gewaltige Bewährungsprobe für unsere Gesellschaft; für unser Gesundheitssystem, die deutsche Wirtschaft, aber auch für uns alle, die Bürger. 156 Mrd. Euro haben Bundestag und Bundesrat bislang in die Gesellschaft gepumpt, um den Corona-Folgen Herr zu werden: Schuldenbremse ade.

Der Deutsche Bundestag hat nun am 25.3.2020 “eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Um einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorzubeugen, wird die Bundesregierung mit dem “Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in die Lage versetzt, schnell mit schützenden Maßnahmen einzugreifen, auch in finanzieller Hinsicht. Bislang gilt diesbezüglich:  Werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des InfSchG vorübergehend geschlossen oder deren Betreten untersagt und müssen erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, in diesem Zeitraum die Kinder selbst betreuen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, und erleiden sie dadurch einen Verdienstausfall, sind sie durch das Gesetz grundsätzlich finanziell nicht geschützt. Das wird jetzt geändert: Durch eine Ausweitung der Entschädigung für Sorgeberechtigte von Kindern im Alter bis 12 Jahren, die wegen Corona-bedingter Schließungsanordnung ihre Kinder nicht in Betreuungseinrichtungen unterbringen, sondern selbst versorgen müssen, zahlt der Staat eine Entschädigung. Das haben Bundestag am 25.3.2020 (BT-Drs.19/18111 v. 24.3.2020) und Bundesrat am 27.3.2020 (BR-Drs. 151/20) beschlossen.

Welche neuen Entschädigungsleistungen gelten? Weiterlesen

Update: Corona-Soforthilfen des Bundes können ab sofort beantragt werden!

Die Umsetzung der Corona-Soforthilfen des Bundes für (Solo-)Selbständige, Freiberufler, Kleinunternehmen sowie Land- und Forstwirte steht: BMWi und BMF haben sich am 29.3.2020 mit den Ländern auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Damit können ab sofort bei den zuständigen Länderbehörden die Bundeszuschüsse beantragt werden, die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Hintergrund

Angesichts der verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie lässt die Politik die Wirtschaft nicht im Stich. Der am 25.3.2020 vom Bundestag beschlossene Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Volumen von 600 Mrd. Euro soll der Stabilisierung von großen Unternehmen der Realwirtschaft (mindestens 50 Mio. Umsatz, 250 MA) und der Sicherung von Arbeitsplätzen, Lieferketten und Wertschöpfung dienen – mit Krediten. Für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler haben zunächst die Länder – zuerst das Land Bayern – Soforthilfen in Form verlorener Zuschüsse beschlossen. Auch der Bund hat inzwischen am 23.3.2020 ein Corona-Soforthilfeprogramm mit einem Volumen von 50 Mrd. Euro für Soloselbständige Freiberufler, KMU und Landwirte beschlossen, der Bundesrat hat am 27.3.2020 zugestimmt. Die finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse, d.h. keine Kredite) sollen für Kleinunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten gelten (BT-Drs. 19/18105). Am 29.3.2020 haben sich nun Bund und Länder – unter der Federführung Bayerns – auf eine Verwaltungsvereinbarung verständigt, die Einzelheiten des Verwaltungsvollzugs des Corona-Bundeszuschusses klärt.

Kerninhalte der Verwaltungsvereinbarung

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen regelt, wer wo seinen Antrag stellen kann.

Nachfolgend ein Überblick: Weiterlesen

Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen im Insolvenzrecht beschlossen!

Nach dem Bundestag (BT-Drs. 19/18110 v. 25.3.2020) hat jetzt auch der Bundesrat dem Gesetzespaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie zugestimmt. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ wird jetzt auch die Fortführung von Unternehmen unterstützt, die infolge von Corona insolvent geworden oder in eine bedrohliche, wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Es ist nicht zu erwarten, dass der Bundesrat hiergegen am 27.3.2020 noch Einspruch erhebt – gut so!

Hintergrund

Über die gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie habe ich mehrfach berichtet. Trotz staatlicher, finanzieller Rettungsschirme, trotz staatlicher Kredit- und Zuschussprogramme auf Bundes- und Landesebene sind viele, an sich kerngesunde Unternehmen in ihrer Existenz bedroht: Geraten Unternehmen infolge der Corona-Pandemie in Insolvenz, können nicht nur Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen (§ 14 InsO); auch die Geschäftsführer von haftungsbeschränkten Unternehmen sind zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet. Diese Pflicht ist straf- und haftungsbewehrt. Weitere Haftungsgefahren resultieren aus gesellschaftsrechtlichen Zahlungsverboten bei eingetretener Insolvenzreife (§ 64 S. 1 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 1 AktG, § 130a Abs. 1 S.1,  § 177a S. 1 HGB und § 99 S. 1 GenG). Auch die Vereinsvorstände unterliegen haftungsbewehrten Insolvenzantragspflichten (§ 42 Abs. 2 BGB).

Zielsetzung des Änderungsgesetzes im Insolvenzrecht

Ziel des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (vom 25.3.2020, BT-Drs.19/18110)  ist es, die Fortführung von Unternehmen zu ermöglichen und zu erleichtern, die infolge der Corona-Krise insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten mit Insolvenzrisiko haben. Weiterlesen

Corona-Pandemie: Bundesgesetzgeber beschließt zivilrechtlichen Schutz von Verbrauchern und Kleinstunternehmen

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden inzwischen nicht nur bei gewerblichen Unternehmen, sondern auch bei privaten Verbrauchern sichtbar. Der Bundestag hat am 25.3.2020 u.a. für das Zivilrecht ein Gesetz (BT-Drs. 19/18110) verabschiedet, um zu verhindern, dass aufgrund von Corona-bedingten Zahlungsschwierigkeiten Kündigungen oder Vollstreckungsmaßnahmen bei Verträgen erfolgen, die für den notwendigen Lebensunterhalt wichtig sind, und so für die Betroffenen noch weiterer finanzieller Druck droht.

Hintergrund

Behörden haben auf Bundes- und Landesebene zur Eindämmung der Corona-Pandemie im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Einrichtungen, Gastronomiebetrieben und Einzelhandelsgeschäften angeordnet und öffentliche Veranstaltungen untersagt oder die Ausübung des Gewerbes beschränkt. Diese Maßnahmen haben bereits zu erheblichen Einkommensverlusten bei Personen führen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus dem Betrieb dieser Einrichtungen und Unternehmen oder aus öffentlichen Veranstaltungen bestritten haben. Verfügen diese Personen nicht über ausreichende finanzielle Rücklagen, werden sie bis zur Aufhebung der Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sein, ihre laufenden Verbindlichkeiten zu begleichen.

Neben wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen durch Kurzarbeitergeld, Kredite und Sofortzuschüsse hat der Bundestag für den Bereich des Zivilrechts nun ein Moratorium für die Erfüllung vertraglicher Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen eingeführt, das betroffenen Verbrauchern und (Kleinst)Unternehmen einen Aufschub gewährt, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglich geschuldeten Leistungen nicht erbringen können. Dieser gilt für Geldleistungen und andere Leistungen. Weiterlesen

Mobile Work in der Corona-Krise

Der Coronavirus hat innerhalb kürzester Zeit die Entwicklungen zum Home-Office bzw. Mobile Work beschleunigt, sitzen wir doch jetzt (fast) alle – soweit möglich – im Home-Office. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob sich die Vorbehalte, die gegenüber mobilen Arbeiten bestehen, sich bewahrheiten werden oder ob der geplante Gesetzesentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Home-Office für Beschäftige genauso schnell umgesetzt wird.

Aktuell sind aber einige rechtliche Fragen in Bezug auf Mobile Work zu klären, da mobiles Arbeiten (im Gegensatz zur sog. Telearbeit im Sinne der ArbStättV) nicht legaldefiniert und geregelt ist. Weiterlesen

Corona-Krise: Stundungsmaßnahmen zur Entlastung der betrieblichen Liquidität

Die Folgen der Corona-Pandemie werden bei den deutschen Unternehmen immer sichtbarer, vor allem bei den kleinen. Staatliche Hilfeprogramme auf Bundes- und Länderebene mit Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen sind zwar richtig, wirken aber häufig nicht sofort, weil aufwendige Antrags- und Prüfverfahren vorausgehen müssen, ehe Geld fließt. Stundungen von laufenden Zahlungsverpflichtungen, wie Steuern oder Sozialversicherungsverpflichtungen wirken demgegenüber unmittelbar in der Kasse der Unternehmen, weil Liquidität erst gar nicht abfließt

Hier ein Überblick, was unter Corona derzeit möglich ist. Weiterlesen