Seit 21.10.2020 läuft das Corona-Bundesprogramm „Überbrückungshilfe II“. Für November 2020 stellt der Bund zusätzlich eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) zur Verfügung, um den von coronabedingten staatlichen Schließungsmaßnahmen betroffenen Wirtschaftsteilnehmern eine Kompensation für erlittene Umsatzeinbußen. Inzwischen haben BMF/BMWi die Fördermodalitäten nochmals geändert und finalisiert. Die Bearbeitung und Auszahlung können beginnen!
Neuigkeiten bei der Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können seit dem 21.10.2020 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen berechtigten Dritten (Rechtsanwälte, Angehörige der steuerberatenden Berufe) über das vom BMWi zur Verfügung gestellte online-Portal (Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Über Einzelheiten der Überbrückungshilfe habe ich an anderer Stelle bereits ausführlich berichtet (s. weitere Informationen am Ende des Beitrags).
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