Corona-Krise: Neuer Eigenkapitalzuschuss für besonders betroffene Unternehmen

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten jetzt einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.

Hintergrund

Seit 1.1.2021 unterstützt der Bund mit der Überbrückungshilfe III, deren Bedingungen mehrfach angepasst und die Förderung ausgebaut worden ist (www.uberbrueckungshilfe-unternehmen.de) Unternehmen und Soloselbständige, um die wirtschaftlichen Folgen staatlicher Betriebseinschränkungen abzumildern. Da der Lockdown seit Dezember 2020 mehrfach, zuletzt bis 18.4.2021 verlängert worden ist, haben  Bund und Länder in der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin (MPK) am 22.3.2021 beschlossen, für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, eine ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben zu entwickeln.

Eigenkapitalzuschuss zusätzlich zur Überbrückungshilfe III

Die Eckpunkte, die BMF und BMWI am 1.4.2021 verlautbart haben lauten: Weiterlesen

Update: Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei coronabedingter Insolvenz

Die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist nach § 1 Abs. 3 CovInsAG gilt unter den weiteren Voraussetzungen sowohl bei Überschuldung wie bei Zahlungsunfähigkeit noch bis 30.4.2021. S

ollte angesichts der aktuellen Pandemielage diese Frist nochmals verlängert werden?

Hintergrund

Mit dem COVInsAG wurden nicht die Insolvenzantragstatbestände nach § 15a InsO, § 42 Abs 2 BGB an sich ausgesetzt. Es sollen nur diejenigen unterstützt werden, die pandemiebedingt von einer Insolvenz bedroht sind. Aktuell gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht bis zum 30.4.2021. Die Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gilt für Schuldner, die einen Anspruch auf Corona-Hilfen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist, dass die Hilfe bis zum 28.2.2021 beantragt wurde oder die Antragstellung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen innerhalb des Zeitraums nicht möglich war, jedoch für die Corona-Hilfsprogramme eine Antragsberechtigung bestand und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist (§ 1 Abs. 3 COVInsAG in der Fassung des Gesetzes vom 15.2.2021 BGBl 2021 I S. 237).

Dispens nur für „überschuldete“ oder auch für „zahlungsunfähige“ Unternehmen?

Zugegeben: die Rechtslage ist kompliziert, die „Raus-Rein-Gesetzgebung“ so verwirrend, dass selbst Experten bisweilen den Überblick verlieren. Weiterlesen

Private Unfallrente kann Beitragsfreiheit in der Familienversicherung kosten

Ehegatten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Partners beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Im Jahre 2021 ist ein monatliches Einkommen von über 470 EUR insoweit schädlich.

Kürzlich hat das LSG Baden-Württemberg entschieden, dass Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung als Einkommen zu werten sind und folglich die Beitragsfreiheit über die Familienversicherung entfällt, wenn die Grenze von 470 EUR pro Monat überschritten wird (Urteil vom 16.10.2020, L 4 KR 3586/19). Weiterlesen

Reform der Unternehmensbesteuerung: Kommt endlich das Optionsmodell für Personengesellschaften?

Am 24.3.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren überwiesen. Kern des Entwurfs ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Das wäre ein willkommener Fortschritt!

Worum geht es?

Personen- und Kapitalgesellschaften werden aktuell in Deutschland unterschiedlich besteuert. Kapitalgesellschaften zahlen nach dem KStG Körperschaftsteuer und werden mit einem fixen Steuersatz von 15 Prozent besteuert. Personengesellschaften werden hingegen – wie andere Steuerzahler auch – nach dem EStG zur Einkommensteuer veranlagt, zahlen also in der Spitze bis zu 45 Prozent Einkommensteuer. Für sie gibt es komplexe Regeln für die Einbehaltung von Gewinnen (Thesaurierung), um die Steuerlast halbwegs der für Kapitalgesellschaften anzugleichen. Inklusive Gewerbesteuer liegt somit die Steuerlast bei knapp über 30 Prozent.

Was ist jetzt geplant? Weiterlesen

Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how nach dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Wissen und Geschäftsgeheimnisse können eine Unternehmung auf verschiedene Weise verlassen. Dabei kann es um mangelnde Dokumentation gehen, wenn Mitarbeiter mit Spezial Know-how das Beschäftigungsverhältnis beenden oder wenn aufgrund von Cyberattacken E-Mails abgefangen oder mitgelesen werden. Darüber hinaus ist der Faktor Mensch entscheidend. Oft kommt es zu einem unvorsichtigen Handeln der Mitarbeiter, auch im Rahmen der sozialen Netzwerke (unbedachte Kommentare auf Facebook).

Juristische Personen und Gesellschaften bzw. Unternehmen müssen die Möglichkeit haben zu verhindern, dass Informationen, die rechtmäßig unter ihrer Kontrolle stehen, ohne ihre Zustimmung auf eine Weise, die den anständigen Gepflogenheiten des Gewerbes und des Handels zuwiderläuft, Dritten offenbart, von diesen erworben oder benutzt werden, solange diese Informationen „geheim“ sind. Sei es in ihrer Gesamtheit oder Bezug auf ihre Anordnung oder dass sie im fraglichen Branchen- oder Personenkreis nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich sind und einen gewissen wirtschaftlichen Wert haben, weil sie „geheim“ sind und Gegenstand von „den Umständen nach angemessener Geheimhaltung“ seitens der juristischen Person waren, und unter deren Kontrolle sie rechtmäßig stehen.

All dies ergab sich bereits aus dem TRIPS-Abkommen (Art. 39 Abs. 2). Dies ist sozusagen der Mindeststandard. Nach bisheriger Rechtslage, also bis zum Inkrafttreten des Geheimnisschutzgesetzes in 2019 galt ja das altbewährte UWG (§§ 17 ff. UWG), das man in Bezug auf die in der Praxis vorkommenden Tatbestände der Geheimnisverwertung, Verwertung von Vorlagen oder Geheimnisverrat (§ 17 Abs. 1 OWiG alte Fassung) kennen.

Was ist nun ein solches Geschäftsgeheimnis? Weiterlesen

Die Sanduhr läuft ab – jetzt noch schnell Überbrückungshilfe II beantragen!

Am 31.03.2021 läuft die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II aus. Was Antragsteller jetzt beachten müssen.

Hintergrund 

Die Überbrückungshilfe II wird im Rahmen der Corona-Finanzhilfen für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2020 gezahlt. Für Antragsberechtigte werden bei entsprechendem Umsatzeinbruch Fixkosten anteilig erstattet. Andere Corona-Finanzhilfen werden angerechnet, eine Doppelzahlung für denselben Zeitraum aus „unterschiedlichen Corona-Töpfen“ gibt es nicht. Die Antragsfrist für die Beantragung der Überbrückungshilfe II läuft am 31.03.2021 ab.

Was sollte jetzt unbedingt beachtet werden? Weiterlesen

Keine gesetzliche Pflicht zu Corona-Tests in Unternehmen – noch nicht…

Nach der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten/-innen der Länder (MPK) vom 22.3.2021 werden vorerst keine bundesweit verpflichtenden Corona-Tests in Unternehmen eingeführt. Allerdings besteht die Regierung auf die Umsetzung der Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Durchführung von Schnelltests und will dies nachhalten. Kommen Unternehmen dem nicht in ausreichendem Maße nach, droht Anfang April die Einführung einer gesetzlichen Testpflicht für Unternehmen. Weiterlesen

Ostertage, Feiertage, Ruhetage – was nun?

Über Ostern sollte) das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben nach den MPK-Beschlüssen vom 22.3.2021 weitgehend heruntergefahren werden. Vor allem der Umgang mit Gründonnerstag (1.4.2021) und Ostersamstag (3.4.2021) als „Ruhetag“ hat Unverständnis und Verunsicherung ausgelöst.

Heute hat die MPK-Runde nachgebessert – eine Bewertung.

Gründonnerstag und Karsamstag einmalig als „Ruhetage“

 Weder Gründonnerstag noch Ostersamstag sind bislang „gesetzlicher Feiertag“. Gesetzliche Feiertage werden durch die Länderparlamente geregelt. Gründonnerstag und Karsamstag sollen nach Ziff. 4 des MPK-Beschlusses vom 22.3.2021 im Rahmen einer „erweiterten Ruhezeit“ zu Ostern einmalig als „Ruhetage“ definiert werden.

Ob damit nur eine Erweiterung der Kontaktbeschränkungen gemeint ist oder ob diese Tage als gesetzliche Feiertage gelten sollen, lässt sich dem Beschluss nicht entnehmen. Denkbar wäre es, dass die jeweiligen Bundesländer die Tage als „Feiertage“ definieren. Dann würde dies nach dem Arbeitszeitgesetz auch dazu führen, dass an diesen Tagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden dürfte, die Unternehmen also schließen müssten, sofern keine Ausnahmeregelungen formuliert werden. Details wollte der Bund bis heute Abend in einer Verordnungsempfehlung des Bundesinnenministeriums regeln.

Politik rudert zurück: Ruhetage über Ostern werden wieder gekippt

Nach den massiven Protesten aus der Wirtschaft hat der Bund nach einer erneuten Videokonferenz der MPK am 24.3.2021 den erst zwei Tage alten „Schnellschuss“ revidiert: Gründonnerstag und Ostersamstag werden nun doch nicht einmalig „Ruhetage“, sondern bleiben Werktage, an denen Betriebe und Beschäftigte normal arbeiten.

Dass die Politik eingelenkt und die „Nacht- und Nebelaktion“ des „Ruhetags“ korrigiert hat, ist nachdrücklich zu begrüßen. Denn der „Ruhetagsbeschluss“ hätte eine Fülle von Fragen aufgeworfen, die binnen einer Woche (!!) bis Gründonnerstag schlechterdings nicht hätten beantwortet werden können:  Weiterlesen

OVG Nordrhein-Westfalen kassiert Corona-Handelsbeschränkungen

Mehr Dramaturgie geht nicht: Genau an dem Tag, an dem Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten über die Verlängerung des Lockdowns beraten, kassiert das OVG Münster mit gestern bekannt gegebenem Beschluss die in NRW bestehenden Handelsbeschränkungen der CoronaSchV (OVG Münster v. 19.3.2021 – 13 B 252/21.NE).

Was bedeutet das für die weitere Lockdown-Politik der Länder? Weiterlesen

Corona „Neustarthilfe“: BMWi schafft zusätzliche Erleichterungen

Das BMWi hat am 12.3.2021 ein Update der FAQ zur Neustarthilfe veröffentlicht; damit verbunden sind weitere Erleichterungen für die Antragsberechtigten.

Was ist in der Praxis zu beachten und was ist geändert worden?

  • Auch Ein-Personen-Kapitalgesellschaften können nun Anträge stellen – das ist neu.
  • Bei Geltendmachung freiberuflicher/gewerblicher Einkünfte als Soloselbstständige/r kann nun auch ein/e prüfende/r Dritte/r die Antragstellung übernehmen.
  • Werden Umsätze aus Personengesellschaften oder von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften geltend gemacht, muss ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen.
  • Auszubildende werden nicht mitgezählt bei der Ermittlung der Vollzeitäquivalente.

Auswirkungen auf die Praxis

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe ist – unverändert – nicht möglich. Außerdem ist nur ein Antrag auf Neustarthilfe möglich: Weiterlesen