Der Mindestlohn soll ab 1.10.2022 auf 12 Euro angehoben werden – aber nicht durch die Mindestlohnkommission, sondern unmittelbar durch den Gesetzgeber.
Was ist davon zu halten?
Hintergrund
Seit 2015 gilt in Deutschland per Gesetz (MiLoG, BGBl 2014 I S. 1348) ein flächendeckender Mindestlohn. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn bundesweit für alle Beschäftigten über 18 Jahre. Auf die Branche (egal ob im gewerblichen oder kaufmännischen Bereich bzw. in Privathaushalten) oder die Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. 450,- €-Job) kommt es grundsätzlich nicht an. Seit dem 1.1.2021 wird der gesetzliche Mindestlohn nach der Dritten Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns – MiLoV (BGBl 2020 I S. 2356) in vier Stufen bis 1.7.2022 weiter angehoben:
1.1.2021: 9,50 € / 1.7.2021: 9,60 € / 1.1.2022: 9,82 € / 1.7.2022: 10,45 €.
Die neue Bundesregierung beabsichtigt jetzt eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 € ab dem 1.10.2022.
Wer entscheidet über die Mindestlohnhöhe?
Eigentlich spricht das Gesetz eine eindeutige Sprache: Weiterlesen