EuGH stärkt Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern

Urlaubsansprüche können nur verjähren, wenn der Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch unterrichtet und vor dem Urlaubsverfall gewarnt wurde, hat der EuGH entschieden (22.9.2022, C-120/21; C- 518/21; C-727/20). Was hat das für Konsequenzen in der Praxis?

Hintergrund

Es geht um drei Fälle aus Deutschland. In einem Fall konnte die Klägerin ihren Urlaub wegen des hohen Arbeitsanfalls nicht nehmen und verlangte Urlaubsabgeltung. Der Arbeitgeber hielt dagegen, die Urlaubsansprüche seien verjährt (§§ 194 Abs. 1; 195 BGB).

Die beiden anderen Fälle betrafen den Urlaubsanspruch bei Krankheit. Die Kläger meinten einen Urlaubsanspruch für das Jahr zu haben, in dem sie aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert bzw. arbeitsunfähig waren. Bei Krankheit verfällt der Urlaubsanspruch normalerweise nach 15 Monaten.

Wie hat der EuGH entschieden?

Der EuGH hat klargestellt, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub tatsächlich nehmen kann. Dafür muss der Arbeitnehmer ausdrücklich zur Urlaubsabnahme aufgefordert worden sein. Ferner urteilte der EuGH, das Urlaubsansprüche nicht verjähren, wenn sie vor der Erwerbsunfähigkeit entstanden und der Arbeitgeber nicht rechtzeitig aufforderte oder ermöglichte, Urlaub abzunehmen. Weiterlesen

Update: Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld abermals verlängert

Die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeitergeldzugangsverordnung – KugZuV) werden nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 14.9.2022 um weitere drei Monate verlängert. Sie gelten nun über den 30.9. hinaus bis 31.12.2022. Eine kostspielige aber notwendige Entscheidung!

Hintergrund

Im Zuge der Corona-Pandemie und den hiermit verbundenen wirtschaftlichen Einbrüchen hat der Bund die Voraussetzungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld erheblich erleichtert und den Umfang deutlich erweitert – ich habe wiederholt im Blog berichtet. Am 18.2.2022 hat der Bundestag durch das Gesetz zum coronabedingten erhöhten Kurzarbeitergeld (BT-Drs. 20/688) mit Änderungen (BT-Drucks. 20/734) die Zugangserleichterungen und Bezugsverbesserungen bis 30.6.2022 verlängert (BGBl 2022 I S.482). Die Sozialversicherungsbeiträge wurden den Arbeitgebern dabei nach dem 31.3.2022 bis 30.6.2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden war.

Im Juli hat der Bund das Kurzarbeitergeld zwar bis 30.9.2022 verlängert. Die pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind aber – wie geplant – am 30.6.2022 ausgelaufen. Das betraf die höheren Leistungssätze, eine längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen inzwischen weitestgehend aufgehoben und die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt weggefallen waren.

Zugangserleichterungen jetzt bis Jahresende 2022 verlängert

Jetzt hat das Bundeskabinett mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges die Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld nochmals bis 31.12.2022 verlängert. Konkret bedeutet das: Weiterlesen

Geplante Inflationsprämie – Viele offene Fragen

Steigende Energiepreise, hohe Inflation: Mit dem inzwischen dritten Entlastungspaket will der Bund die Bürger entlasten, hierbei ist auch eine sog. „Inflationsprämie“ Teil der Planung. Dabei handelt es sich um eine steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung bis zu 3.000 Euro von Unternehmen an die Beschäftigten. Aber viele Details sind noch ungeklärt.

Hintergrund

In der Corona-Pandemie blieben Sonderzahlungen von Arbeitgebern bis zu 1.500 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn diese zusätzlich zum Lohn gezahlt wurden. Die Regelung lief bis Ende März 2022. Vor dem Hintergrund der seit dem Russlandkrieg in der Ukraine rasant angestiegenen, vor allem auf steigenden Energiekosten beruhenden Inflation war die Idee einer steuerfreien Einmalzahlung als Inflationsausgleich bereits Anfang Juli 2022 diskutiert worden, jedoch von Gewerkschaftsvertretern und Ökonomen abgelehnt worden.

Im Zuge des am 4.9.2022 politisch angekündigten „Dritten Entlastungspakets“ fordert die Bundesregierung die Unternehmen nun auf, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern „freiwillig“ eine Inflationsprämie zu zahlen. Der Bund erklärt sich bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro/Jahr (sog. Inflationsprämie) von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.

Aktueller Sachstand und viele offene Fragen

Am 15.9.2022 trafen sich Vertreter der Bundesregierung mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erneut im Rahmen der sogenannten Konzertierten Aktion. Allerdings liegen bislang der federführenden Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) noch immer keine Informationen zur konkreten Ausgestaltung vor. Weiterlesen

Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt – Ein gutes Signal für Rentner!

Die Bundesregierung hat am 31.8.2022 das 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Danach soll ab dem 1.1.2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden.

Hintergrund

Schon während der letzten beiden Corona-Jahre lag die Hinzuverdienstgrenze deutlich höher als zuvor. Da hiermit gute Erfahrungen gemacht worden sind, will die Bundesregierung nun dauerhaft ermöglichen, dass bei vorgezogener Altersrente und Erwerbsrente mehr hinzuverdient werden kann.

Das SGB IV-ÄndG enthält dabei Regelungen zur Fortentwicklung des elektronischen Datenaustauschs zwischen Arbeitgebern und den Trägern der sozialen Sicherung, aber auch der Sozialversicherungsträger untereinander. Vor allem bringt das Gesetz deutliche Verbesserungen bei Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten, hierzu sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert werden.

Rentner dürfen künftig unbegrenzt hinzuverdienen

Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Wegfall der Hinzuverdienstgrenze soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet werden. Das bedeutet: Weiterlesen

Droht ein neues Bürokratiemonster für die Arbeitgeber? Ein kritischer Blick auf den BAG Beschluss vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21

Die letzten zweieinhalb Jahre waren kein Zuckerschlecken für die Arbeitgeber: Corona, Kurzarbeit & Co. haben uns an die Belastungsgrenze gebracht. Hohe Flexibilität, Veränderungsbereitschaft und eine neue Vertrauenskultur „jenseits der Stechuhr“ haben uns aber auch in unseren Arbeitsrealitäten weiterentwickelt.

Jetzt droht Ungemach…der zunächst harmlos anmutende Beschluss des BAG, der sich primär mit Mitbestimmungs- bzw. Initiativrechten des Betriebsrates im Zuge der Einführung einer Zeiterfassung beschäftigt, könnte sich in seiner Tragweite als Bürokratiemonster für Arbeitgeber entpuppen und ist gefühlt ein Rückschritt in eine antiquierte und nicht mehr gegebene Arbeitswelt.

Zwar liegen die Entscheidungsgründe des Beschlusses noch nicht vor, das BAG ist jedoch der Meinung, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG zwingend europakonform dahin ausgelegt werden müsse, so dass alle Arbeitgeber verpflichtet seien, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Weitergehende Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber sucht man aber vergebens.

Was tun als Arbeitgeber?

Sofort ein neues Arbeitszeiterfassungssystem mit hohen Kosten einführen? Weiterlesen

Update: Bundeskabinett beschließt Inflationsausgleichsgesetz – Entlastungseffekt für Unternehmen nicht ausreichend

Am 14.9.2022 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Die Zielsetzung ist lobenswert, der Abbau der „kalten Progression“ ist aus Sicht der Wirtschaft aber völlig unzureichend.

Hintergrund

Bereits am 10.8.2022 hatte das BMF als Reaktion auf den durch den Ukrainekrieg befeuerten Inflationsanstieg in Deutschland Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt, am 8.9.2022 folgte dann der Referentenentwurf des BMF. Damit sollen inflationsbedingte (steuerliche) Mehrbelastungen zumindest abgemildert werden. Vorgesehen sind Anpassungen des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrags, insbesondere die Effekte der sog. „Kalten Progression“ sollen bei der Einkommensteuer abgemildert werden. Einzelheiten finden Sie in der NWB Online-Nachricht Gesetzgebung | Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz.

Für Wirtschaftsunternehmen wird die „kalte Progression“ nicht wirklich abgebaut

Das jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz enthält ein Paket von (steuerlichen) Entlastungsmaßnahmen, von dem rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren sollen. Zudem werden Familien gezielt steuerlich unterstützt, beispielsweise wird eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von rund 56.000 € um 680 € im Jahr entlastet. Dieses gesetzgeberische Bemühen ist zu begrüßen.

Wie ist nun das Gesetzesvorhaben aus Sicht der Unternehmen aber in Bezug auf den Abbau der kalten Progression zu bewerten?

Für rund 2,3 Mio. Einzelunternehmen und ca. 450.000 Personengesellschaften ist die Einkommensteuer die zentrale steuerliche Belastungsquelle. Weiterlesen

Bundesregierung beschließt Bürgergeld – Ein falsches Zeichen in einer schweren Wirtschaftskrise!

Mitten in der Energie- und Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung am 14.9.2022 mit dem Kabinettsbeschluss zur Einführung des Bürgergeldes ihre wohl größte Sozialreform auf den Weg gebracht. Ich meine: Es ist ein Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik vonnöten, das Reformvorhaben kommt zur Unzeit!

Worum geht es?

Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland gegeben. Es soll bereits zum 1.1.2023 das heutige sog. Hartz-IV-System ablösen. Dies sieht der Entwurf eines „Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ vor, den das Kabinett verabschiedet hat und nun das parlamentarische Verfahren durchläuft.

Welche Eckpunkte sind geplant?

Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei deutlich steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro. Weiterlesen

Maskenpflicht & Co. – Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz für Herbst/Winter 2022

Der Bundestag hat am 8.9.2022 die Corona-Regeln für Herbst und Winter 2022/23 beschlossen.

Hintergrund

Die Infektionsschutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie enden mit Ablauf des 23.9.2022. Nachdem das Infektionsgeschehen sich insbesondere wegen der aktuellen COVID-Omikron-Variante auf hohem Niveau bewegt und sich im Herbst/Winter weiter zu verschärfen droht, hat die Bundesregierung sich auf eine Novelle zum IfSG, insbesondere ein COVID-19-Schutzgesetz verständigt. Das dort enthaltene Maßnahmenpaket soll vom 1.10.2022 bis 7.4.2023 gelten.

Diffuse Maskenpflicht

Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Wenn die Corona-Lage es notwendig macht, will die Bundesregierung aber per Verordnung auch in Flugzeugen eine FFP2-Maskenpflicht wieder einführen. Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können. Weiterlesen

Alter Wein in neuen Schläuchen: BMAS reaktiviert SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ab Oktober 2022

AHA-L-Regel, Schutzmasken, Tests, Homeoffice, Impfangebote: Die Regelungen für den betrieblichen Corona-Infektionsschutz schienen mit Ablauf des 25.5.2022 der Vergangenheit anzugehören. Das BMAS wird ab 1.10.2022 jedoch abermals eine Corona-ArbSchV reaktivieren, die bis 7.4.2023 befristet gilt.

Hintergrund

Erstmals im Frühjahr 2020 hat der Verordnungsgeber mit einem speziellen Maßnahmenpaket Regelungen für den betrieblichen Corona-Infektionsschutz erlassen (Corona-ArbSchV, BMAS v. 20.4.2020), die nachfolgend mehr an die veränderte Infektionslage angepasst wurden. In ihrer letzten Fassung galt die Corona-ArbSchV bis 25.5.2022 und wurde nicht verlängert (weitere Details hierzu in der NWB Online-Nachricht  Arbeitsrecht | Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert (BMAS); stattdessen hat das BMAS fortan Empfehlungen für den betrieblichen Infektionsschutz in Form von FAQ bereitgestellt. Nach Billigung der Bundesregierung will das BMAS jetzt ab Herbst 2022 für einen befristeten Zeitraum wieder eine neue Corona-ArbSchV erlassen (s. NWB Online-Nachricht: Arbeitsrecht | Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab Oktober (Bundesregierung).

Was ist neu?

Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA5 des Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht bereits während der Sommermonate ein erhöhtes Infektionsgeschehen, das im Herbst/Winter vermutlich noch zunimmt. Weiterlesen

BAG: Arbeitslohnanspruch nach Rückkehr aus Corona-Risikogebiet

In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG (Urteil v. 10.8.2022 – 5 AZR 154/22) einen Arbeitslohnanspruch nach Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet bejaht und damit die Grenzen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers während der Corona-Pandemie markiert. Für Details zum Sachverhalt lesen Sie die NWB Online-Nachricht „Arbeitsrecht | Anspruch auf Arbeitslohn nach Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet“.

BAG: Betriebliches Betretungsverbot nicht zu rechtfertigen

Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs .

Das von der Beklagten erteilte Betretungsverbot des Betriebs hat nicht zur Leistungsunfähigkeit des Klägers (§ 297 BGB) geführt, weil die Ursache der Nichterbringung der Arbeitsleistung von der Beklagten selbst gesetzt wurde.

Die Weisung, dem Betrieb für die Dauer von 14 Tagen ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts fernzubleiben, war außerdem unbillig (§ 106 GewO) und daher unwirksam: Die Beklagte hat dem Kläger nicht die Möglichkeit eröffnet, durch einen weiteren PCR-Test eine Infektion weitgehend auszuschließen. Hierdurch hätte sie den nach § 618 Abs. 1 BGB erforderlichen und angemessenen Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer erreichen und einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf sicherstellen können. Weiterlesen