Update: Bundesrat verabschiedet Inflationsausgleichsgesetz

Am 25.11.2022 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 11.11.2022 beschlossenen Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, aber auch eine Entschließung gefasst.

Hintergrund

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anpassen. Weiteres Ziel ist es, Familien zu unterstützen – durch Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch Erhöhung des Kindergeldes. Das Gesetz ist Teil eines dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, das Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen umfasst. Beispielsweise soll der Grundfreibetrag im VZ 2023 auf 10.908 € und in 2024 auf 11.604 € angehoben werden. Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte November 2022 mehrheitlich beschlossen.

Entschließung des Bundesrates

Bundesrat hat jetzt den Weg frei gemacht und dem Gesetz am 25.11.2022 zugestimmt. Allerdings hat der Bundesrat auch eine begleitende Entschließung gefasst (BR-Drs. 576/1/22 (B)).

Der Bundesrat weist auf Folgendes hin: Weiterlesen

Finale: Das Bürgergeld hat den Sprung in die Umsetzung geschafft!

Es war ein harter Fight: Nach der zunächst im Bundesrat von der Union abgewehrten Ablösung des sog. Hartz-IV durch das neue Bürgergeld, ist in letzter Sekunde doch noch die Einigung gelungen. Dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses haben am 25.11.2022 Bundestag und Bundesrat abschließend zugestimmt, das neue Bürgergeld kommt plangemäß ab 1.1.2023.

Hintergrund

Ich habe im Blog wiederholt über das größte sozialpolitische Vorhaben der Ampelregierung in der laufenden Legislatur berichtet, das neue Bürgergeld, das die Regelungen der seit 2003 geltenden Hartz-IV-Regelungen im Wesentlichen ablösen soll.

Am 23.11.2022 haben sich die Vertreter aus Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit vor.

Änderungen beim Bürgergeld

Die von Bundestag und Bundesrat jetzt final beschlossene Gesetzesversion sieht insbesondere folgende Änderungen vor: Weiterlesen

Update: Einmalige Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler

Die vom Bundeskabinett eingebrachte Gesetzesvorlage für eine einmalige Energiepreispauschale von 200 € netto für Studenten und Fachschüler (BT-Drs. 20/4536) hat die erste Hürde im Bundestag am 24.11.2022 genommen, am 1.12.2022 soll das Gesetz dort final verabschiedet werden.

Hintergrund

Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 € beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde. Mit der Ausweitung EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (BT-Drs. 20/3938) dämpft der Gesetzgeber ab 1.12.2022 jetzt auch bei einer Bevölkerungsgruppe den Energiekostenanstieg, die mit geringeren Altersbezügen mindestens ebenso wie Arbeitnehmer betroffen ist. Jetzt erweitert der Gesetzgeber den Kreis der EEP-Begünstigten abermals auf Studenten und Fachschüler, modifiziert aber die Zugangsvoraussetzungen (BT-Drs. 20/4536).

Wer profitiert?

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sind nach Angaben der Bundesregierung anspruchsberechtigt. Dabei gilt: Weiterlesen

Studenten bekommen Energiepreispauschale – müssen sich aber noch gedulden…

Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro erhalten. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett am 18.11.2022 gefasst.

Eine erfreuliche Botschaft, die aber einen Haken hat. Weiterlesen

Gas- und Strompreisbremse: Dezember-Soforthilfe für Bürger und Unternehmen in Kraft getreten

Am 19.11.2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) in Kraft getreten (BGBl 2022 I S. 2035), das eine Dezember-Soforthilfe für Bürger/innen und Unternehmen vorsieht, die vom Energiekostenanstieg bei Gas und Wärme betroffen sind. Damit zündet die Bundesregierung die erste Stufe der sog. Gas- und Strompreisbremse.

Hintergrund

Zur Bekämpfung des drastischen Energiepreisanstiegs in Deutschland hat die Bundesregierung seit Februar 2022 mit dem Energiekostendämpfungsprogramm zunächst energieintensive Industriezweige entlastet. Im September 2022 wurde dann mit dem 200 Mrd. € Abwehrschirm der Bundesregierung auch ein umfangreiches Entlastungspaket für Bürger/innen und kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht. Die von der Bundesregierung eingesetzte sog. Gaskommission hat eine „Gas- und Strompreisbremse“ vorgeschlagen, die nach den Beschlüssen der Bundesregierung nun im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden muss. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) ist hierbei der erste Schritt.

Inhalt der Dezember-Soforthilfe

Die mit dem EWSG beschlossene Dezember-Soforthilfe ist erster Teil der von der sog. Gaskommission vorgeschlagenen Gas- und Strompreisbremse. Die Soforthilfe dient als finanzielle Überbrückung für alle Kunden, für die eine Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 umgesetzt wird. Für die Betroffenen entfällt bei Gas- bzw. Wärmebezug die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember 2022 zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September 2022 gezahlten Abschlags bemisst.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Weiterlesen

Update Bürgergeld: Vermittlungsausschuss legt Streit um Reformvorhaben bei

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 22.11.2022 einen Kompromissvorschlag für das Bürgergeld-Reform vorgelegt, Bundestag und Bundesrat sollen am 25.11.2022 abschließend entscheiden.

Hintergrund

Ich habe im Blog bereits berichtet: Das sog. Bürgergeld-Gesetz, das ab 1.1.2023 das bisherige sog. Hartz IV ablösen soll, ist das größte sozialpolitische Reformvorhaben der SPD in der Ampel-Regierung. Die geplante Reform sieht unter anderem höhere Regelsätze und eine eingehendere Betreuung von Arbeitslosen vor. Die von Bundesregierung im Bundestag eingebrachte Gesetzesvorlage fand aber im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung, deswegen musste jetzt der Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) tätig werden.

Die Unionsländer hatten die Vorlage vor allem abgelehnt, weil Betroffenen ein zu großes Schonvermögen zugestanden werden soll. Außerdem müssten Hilfeempfänger zu wenig Sanktionen bei Pflichtverletzungen fürchten.

Vermittlungsausschuss löst den Streit

Nach tagelangem Streit zwischen Ampel-Koalition und der Union über die Umwandlung von Hartz IV in ein Bürgergeld haben sich beide Seiten am 22.11.2022 auf einen Einigungsvorschlag verständigt, der am 24.11.2022 im Vermittlungsausschuss verabschiedet werden soll.

Bundestag und Bundesrat sollen bis 25.11.2022 zustimmen, das wäre auf der Zeitachse gerade noch ausreichend, damit das Reformgesetz wie geplant am 1.1.2023 in Kraft treten kann. Der Kompromiss beinhaltet im Kern folgende Regelungen: Weiterlesen

Einmal geklickt, schon verschickt, oder: Mit einer Brieftaube wäre das nicht passiert

Das Urteil wird noch Wellen schlagen: Eine E-Mail ist schon dann zugegangen, wenn sie auf dem E-Mail-Server des Empfängers landet. Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger diese schon gelesen hat (BGH Urt. v. 6.10.2022 – VII ZR 895/21).

Was war passiert?

Ein Bauunternehmer und sein Auftraggeber streiten um den Schlussbetrag. Der Unternehmer schreibt an den Auftraggeber, er wolle noch 14.347,23 €. Daraufhin antwortet der Auftraggeber, er biete an, zur Erledigung der Angelegenheit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Zahlung in dieser Höhe zu leisten. Weiterlesen

Wegfall der Isolationspflicht bei Corona-Infizierten – Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind zu beachten?

Am 16.11.2022 ist in Bayern die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgeschafft worden, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein wollen zeitnah folgen. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat das und wie ist das zu bewerten?

Hintergrund

Auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen sich nach den Länderregelungen Corona-Infizierte nach einem positiven Test bislang mindestens fünf Tage in häusliche Insolation begeben, so lange bis sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, insgesamt maximal bis zu zehn Tagen. In diesem Fall wird unter den Voraussetzungen des § 56 IfSG eine Verdienstausfallentschädigung gezahlt. In der betrieblichen Praxis führt bei insgesamt rückläufigem Infektionsgeschehen, die staatlich angeordnete Isolationspflicht zu erheblichen personellen Problemen in Unternehmen, Betrieben und Einrichtungen, weil – abgesehen von der Homeoffice-Möglichkeit – Arbeitnehmer selbst dann nicht arbeiten dürfen, wenn sie keine Krankheitssymptome aufweisen.

Was gilt jetzt genau bei Abschaffung der Isolationspflicht? Weiterlesen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – was ist zu tun aus Arbeitgebersicht?

„Der gelbe Schein“ wird elektronisch – eigentlich schon mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III in 2019 beschlossen, kommt nach einer längeren Pilotierungsphase endgültig die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 1.1.2023.

Leider müssen die Arbeitgeber in Zukunft zweigleisig fahren, da kein vollständiger elektronischer Umstieg möglich ist. Das ist wirklich ärgerlich, denn die eAU gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmende und für Minijobs außerhalb von Privathaushalten. Des Weiteren sind Ärzte von der Übermittlungspflicht ausgenommen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Was ist neu im Anwendungsbereich der eAU?

Wird eine sog. Arbeitsunfähigkeit festgestellt, übermittelt der Arzt (m/w/d) die notwendigen Daten, die sich bisher auf der papierhaften Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung befunden haben, elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Weiterlesen

Update: Bürgergeld im Bundesrat gescheitert – Jetzt muss der Vermittlungsausschuss ran!

Mitten in der Energie- und Wirtschaftskrise hatte die Bundesregierung am 14.9.2022 mit dem Kabinettsbeschluss zur Einführung des Bürgergeldes ihre wohl größte Sozialreform auf den Weg gebracht. Jetzt ist das Vorhaben im Bundesrat am 14.11.2022 gescheitert: Die Reform kann nicht plangemäß zum 1.1.2023 in Kraft treten.

Hintergrund

Das Bundeskabinett hatte am 14.9.2022 grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland gegeben. Es sollte bereits zum 1.1.2023 das heutige sog. Hartz-IV-System ablösen, so der Entwurf eines „Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ – ich habe im Blog berichtet. Am 10.11.2022 hat der Bundestag mit der Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf eines Bürgergeldes beschlossen (BT-Drs. 20/3873; BT-Drs. 20/4360). Jetzt hat der Bundesrat am 14.11.2022 seine erforderliche Zustimmung verweigert (BR-Drs. 574/22).

Bundesrat stoppt Bürgergeld-Pläne

Am 14.11.2022 haben jetzt die Landesregierungen mit Unionsführung bzw. Unionsbeteiligung im Bundesrat – wie angekündigt – die Bürgergeldreform angehalten; dies war zu erwarten, nachdem Kompromissverhandlungen zwischen Regierung und Opposition in letzten Tagen gescheitert waren. In der Abstimmung wurde im Bundesrat die erforderliche Zustimmungsmehrheit von 35 Stimmen verfehlt. Die Opposition hat vor allem die sanktionsfreie Karenz- und Vertrauenszeit beanstandet, ferner dass sich Arbeiten mehr lohnen müsse als nicht zu arbeiten, damit die Reform keine falschen Anreize setzt.

Wie geht’s jetzt weiter? Weiterlesen