Tanken mit zu viel Selbstbedienung

Der Missbrauch einer dienstlichen Tankkarte stellt nicht nur eine strafbare Handlung dar, sondern rechtfertigt nach Ansicht des LAG Niedersachen (v. 29.03.2023 – 2 Sa 313/22) auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund.

Worum ging es im Streitfall ?

Der Arbeitnehmer (Kläger) war führender Vertriebsmitarbeiter mit einem Monatseinkommen von mehr als 15.000 Euro brutto monatlich. Er erhielt zusätzlich einen BMW (Diesel) mit einem Tankvolumen von 59 Litern als Dienstwagen. Der Arbeitnehmer erhielt zwei Tankkarten, die er ausschließlich für seinen Dienstwagen nutzen durfte. Der Arbeitnehmer nahm mit den dienstlichen Tankkarten Tank- und Cabrio-Waschvorgänge bei seinen Privatfahrzeugen (Porsche 911 Cabrio mit Superkraftstoff; VW Touareg mit Diesel). Beispielsweise nutzte der Arbeitnehmer die dienstliche Tankkarte auch für eine Cabrio-Pflege an seinem Privatfahrzeugen Porsche 911 Cabrio, ferner betankte er sein Privatfahrzeug VW Touareg mit mehr als 59 Litern. Der Arbeitgeber kündigte deshalb das mit dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos ohne vorherige Abmahnung.

Wie haben die Arbeitsgerichte entschieden?

Das ArbG Lingen (v. 13.4.2021 – 1 Ca 343/21) hat die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen. Auch das LAG Niedersachsen hat festgestellt, dass die außerordentliche Kündigung wirksam ist. Weiterlesen

Sozialabgaben für Besserverdiener steigen ab 1.1.2024

Die Sozialabgaben für Besserverdiener steigen turnusgemäß ab 1.1.2024. Das beschloss das Bundeskabinett am 11.10.2023, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Hintergrund

Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung werden turnusgemäß zum 1.1. des Folgejahres die maßgeblichen Größen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Grundlage für die Anpassung zum 1.1.2024 ist die Lohnentwicklung im Jahr 2022: Diese betrug in den alten Bundesländern 3,93 Prozent, im Bundesgebiet 4,13 Prozent.

Wie verändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen ab 1.1.2024?

Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung wird auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Am 11.10.2023 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMAS jetzt die neue Verordnung ab 1.1.2024 beschlossen: Weiterlesen

Antragsverfahren Energiepreispauschale für Studierende abgelaufen – eine Bilanz

Am 2.10.2023 ist die Antragsfrist für die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale (EEP) für Studierende und Fachschüler abgelaufen. Welches Fazit lässt sich ziehen?

Hintergrund

Um auf die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu reagieren, hat auf Initiative der Bundesregierung der Bundestag in 2022 das EPPSG beschlossen. Über 3,5 Mio. Studierende und Fachschüler, die am 1.12.2022 an einer deutschen Hoch- oder Fachschule eingeschrieben waren, konnten eine einmalige, steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 200 Euro beantragen. Das Antragsverfahren war vollständig digitalisiert; über die Antragsvoraussetzungen habe ich im Blog wiederholt berichtet.

Nicht alle Berechtigten haben die Studenten-EEP beantragt

Die Antragsfrist endete nach dem EPPSG an sich am 30.9.2023 – wie die Abgabefrist für die Einkommensteuer 2022 in nicht beratenen Fällen. Da aber an einem Wochenende eine Antragsfrist nicht ablaufen kann, endete die Frist erst mit Ablauf des folgenden Werktages, also mit Ablauf des 2.10.2023. Eine Fristverlängerung ist nicht mehr möglich. Weiterlesen

E-Rechnung wird verpflichtend!

Bereits im April hatte das BMF einen Diskussionsentwurf zu einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung erstellt. Er ist nun in den Referenten- und nachfolgend in den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes eingegangen. Was kommt auf die Unternehmen zu?

Hintergrund

Die EU plant auf dem Gebiet der Umsatzsteuer (mal wieder) großes: So hatte die EU-Kommission im Rahmen der ViDA-Initiative die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das u. a. die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen ersetzen soll. Bereits in 2028 sollen die Änderungen in Kraft treten. In Vorbereitung darauf ist bereits ab 2024 eine geänderte Definition des Begriffs „Elektronische Rechnung“ geplant. Hier bestand allerdings eine Schwierigkeit. Denn um die e-Rechnungspflicht bereits im Vorgriff auf die EU-weiten ViDA-Maßnahmen umsetzen zu können, bedurfte es einer ausdrücklichen Genehmigung durch den EU-Rat. Dieser erfolgte am 25.7.2023.

Was ist geplant?

Ab dem 1.1.2025 wird eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-E definiert als Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt wird, übermittelt und empfangen. Weiterlesen

Solartankstellenfördertopf nach einem Tag ausgeschöpft – Was läuft da schief?

Das staatliche KfW-Förderprogramm für Solartankstellen in selbstgenutztem Wohneigentum war beim Programmstart am 26.9.2023 am Tagesende bereits ausgeschöpft. Was heißt das für die Zukunft und wie ist das einzuordnen?

Hintergrund

Wer sein Elektroauto mit Solarstrom auflädt, soll dafür einen staatlichen Förderzuschuss für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher bekommen – so der Plan des Bundes. Im KfW-Fördertopf sind hierfür insgesamt 500 Mio. Euro. Es gibt (besser: gab) einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, die ein E-Auto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung bestellt haben. Die Höchstfördersumme erhält nur, wer den Akku seines Fahrzeugs auch zum Entladen freigibt: Der Akku des Fahrzeugs kann so als Reserve dienen, aus der im Bedarfsfall auch Strom zurück ins Netz fließen oder im eigenen Haus anderweitig genutzt werden kann. Erfolgreiche Antragsteller haben für die Umsetzung zwei Jahre Zeit, erst nach erfolgter Umsetzung wird der Förderzuschuss ausgezahlt

Windhundprinzip führt zu Ansturm auf KfW-Förderprogramm

Programmstart war Dienstag, 26.9.2023. Wer zuerst kommt mahlt zuerst, wenn die Mittel ausgeschöpft sind, gibt es keine Förderung. Dieses Windhundprinzip hat zu einer Überlastung des digitalen KfW-Antragsportals geführt, ferner dazu, dass bereits am Abend des ersten Antragstages die Mittel von 300 Mio. Euro für 2023 ausgeschöpft waren. Insgesamt 33.000 Anträge wurden positiv entschieden, teilt die KfW aktuell mit. Dem Vernehmen nach versucht über 190.000 Interessenten, die KfW-Antragsseiten zu erreichen – die meisten ohne Erfolg.

Wie ist das zu einzuordnen und zu bewerten?

Das Interesse an dem neuen Photovoltaik-Förderprogramm war (absehbar) riesig; Weiterlesen

Update: Zustimmung des Bundestages erfolgt – Ab 1.10.2023 Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung

Am 21.9.2023 hat der Bundestag die Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung (DABV) beschlossen, die ab 1.10.2023 in Kraft tritt (BT-Drs. 20/7538). Was bedeutet das?

Hintergrund

Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) sind am 21.12 2022 in Kraft getreten. Auf Basis des StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) und EWPG (BGBl.2022 I S.2560) will die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages durch die DABV den Preiswettbewerb zwischen Energieversorgern sicherstellen. Der Differenzbetrag ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis ergibt. Er ist die maßgebliche Stellgröße für die Entlastung der Kunden und Letztverbraucher – ich habe bereits im Blog berichtet. Die DABV wurde zuletzt im März 2023 geändert (DBAV v.
17.3.2023; BGBl 2023 I Nr.81).

Anpassung der DABV von September auf Oktober 2023 verschoben

Eigentlich hätte die DABV nach dem Willen der Bundesregierung vom Juni 2023 bereits zum 1.9.2023 geändert werden sollen. Weiterlesen

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz: Wann kommt endlich der große Befreiungsschlag?

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz: Wann kommt endlich der große Befreiungsschlag?

Die Bundesregierung hat am 30.8.2023 die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet werden.

Hintergrund

Überbordende Bürokratie ist nicht nur für Unternehmen ein ausgesprochener Wachstumskiller, sondern auch aus Sicht von Arbeitnehmern, Freiberuflern und Vereinen. Schon vor geraumer Zeit hat deshalb das BMJ mithilfe des Statistischen Bundesamtes eine Liste von 442 Vorschlägen erstellt, die das abbauen sollen, was Unternehmen, Einrichtungen und Bürger am meisten plagt und stört. Hiervon wurden 157 Vorschläge in die Kategorie 1 einsortiert, die Gegenstand eines Bürokratieabbaugesetzes sein könnten. Schon im Koalitionsvertrag der Ampelregierung war der Bürokratieabbau als Vorhaben in der laufenden Legislatur verabredet worden. Jetzt endlich liegen erste Eckpunkte für ein BEG IV vor.

Wesentliche Eckpunkte des BEG IV

Das Eckpunktepapier sieht insbesondere folgende für die Wirtschaft relevanten Maßnahmen vor:

  • Informationspflichten: Diese sollen auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand überprüft werden. Dabei werden die Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung als auch in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt.
  • Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
  • Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.
  • Schriftformerfordernisse: Die Elektronische Form soll im BGB die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.
  • Arbeitsverträge: Im Nachweisgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, wonach wie bereits bisher bei schriftlichen Arbeitsverträgen die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Entsprechendes soll für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten. Ausgenommen werden sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach  2a Abs. 1 SchwarzarbeitsbekämpfungsG.
  • Arbeitszeit: Für die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in 630 BGB soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben.

Erste Bewertung

Das von der aktuellen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte neue Bürokratieentlastungsgesetz (Koalitionsvertrag 2021, S. 26) ist überfällig. Denn spürbare gesetzliche Entlastungsmaßnahmen sind zuletzt durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III, BGBl 2009 I S. 550) ab Ende März 2009 erfolgt: das ist eine gefühlte Ewigkeit her. Damals ist die Wirtschaft um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet worden, durch Vereinfachungen im Steuer- und Handelsrecht, durch Abbau von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten oder sonstige Erleichterungen.

Mit einem Referentenentwurf für ein BEG IV ist allerdings nicht vor Jahresende zu rechnen, mit einem Gesetzentwurf, der dann den Weg in den Bundestag findet, nicht vor Anfang 2024. Dann werden bereits wieder drei Jahre vergangen sein, seit dem Koalitionsversprechen. Auch das ist ein Zeichen wie dringlich die Ampelregierung den Bürokratieabbau in Deutschland zu nehmen scheint.

Weitere Informationen:

Fachkräftesicherung durch bessere Mitarbeiterbeteiligung – Was ist im Zukunftssicherungsgesetz geplant?

Am 21.9.2023 berät der Bundestag in erster Lesung das sog. Zukunftssicherungsgesetz. Mit einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen sollen dabei auch Anreize für eine stärkere Fachkräftebindung geschaffen werden.

Hintergrund

Mit dem Entwurf für ein „Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen“ (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) will die Bundesregierung die marktbasierte Finanzierung am deutschen Kapitalmarkt erleichtern. Damit werde zum einen die Position des Finanzstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt, zum anderen würden ökonomische Impulse gesetzt. Ein attraktiverer Kapitalmarkt und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten würden es vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Damit könnten innovative Entwicklungen und technologischer Fortschritt in Deutschland vorangetrieben werden, heißt es.

Zusätzlich würden junge Unternehmen wie auch etablierte KMU (im Wettbewerb um internationale Fachkräfte von neuen Steuererleichterungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz und plant die Änderung zahlreicher bestehender Gesetze aus dem Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Steuerrecht, wie Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Aktiengesetz, Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, BGB usw. Weiterlesen

Letzter Aufruf für Studierende und Fachschüler: Antragsfrist für Energiepreispauschale (EEP) läuft Ende September ab

Jetzt wird’s aber Zeit: Am 30.9.2023 endet die Antragsfrist für die Beantragung der EEP für Studierende und Fachschüler. Auf die steuerfreie Einmalzahlung von 200 Euro besteht ein Rechtsanspruch.

Hintergrund

Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) hat der Bund mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBl 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen.

Was müssen Studierende und Fachschüler jetzt noch beachten? Weiterlesen

Update: Bundestag beschließt sogenanntes Heizungsgesetz

Der Bundestag hat am 8.9.2023 mit Regierungsmehrheit das umstrittene sog. Heizungsgesetz abschließend beschlossen. Was kommt jetzt auf uns zu?

Hintergrund

Ich habe schon berichtet: Eigentlich hätte das Gebäudeenergiegesetz am 7.7.2023 mit der Regierungsmehrheit im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden sollen. Aber am 5.7.2023 hat das BVerfG (2 BvE 4/23) mit einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die 2./3. Lesung der von der Bundesregierung beabsichtigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes -GEG- (“Heizungsgesetz“) nicht vor der Sommerpause am 7.7.2023 erfolgen darf: Keine Gesetzesbeschlüsse mit der Brechstange ohne ausreichende Prüfungs- und Überlegungszeit für die Abgeordneten im Bundestag, lautete die klare Karlsruher Botschaft. Am 5.9.2023 hat der Bundestag mit der Regierungsmehrheit – gegen die gesamten Stimmen der Opposition – die Aufsetzung der GEG-Beschlussfassung auf die Tagesordnung des Bundestages beschlossen.

Eckpunkte des finalen Bundestagsbeschlusses

Am 8.9.2023 hat jetzt der Bundestag das umstrittene Gesetz mehrheitlich beschlossen – ohne die zahlreichen Oppositionsvorschläge. Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Juli vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden. Das bedeutet: Weiterlesen