CSR-Richtlinie: Ohne Zwang läuft gar nichts?

Vortrag von Prof. Dr. Peter Kajüter bei der Schmalenbach-Tagung am 30. März 2017 in Köln

Ohne Zwang läuft gar nichts. Wieso legen Unternehmen „plötzlich“ so viel Wert auf Nachhaltigkeit? Richtig: Die Investoren achten bei ihrer Anlagestrategie vermehrt auf Nachhaltigkeit. Geht es hier um eine tatsächlich im Unternehmen gelebte oder eine reine Pseudo-Nachhaltigkeit? Gute Frage. Lassen wir das mal so stehen.

Die CSR-Richtlinie betrifft in Deutschland ca. 550 Unternehmen. Die Hälfte davon sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, die andere Hälfte Kreditinstitute sowie Versicherungen. Kreditinstitute müssen unabhängig von der Börsennotierung ein CSR-Bericht erstellen, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter haben. Prof. Dr. Peter Kajüter kritisiert den engen Anwendungskreis der Richtlinie.

Es stellt sich folgende Frage: Wäre es nicht besser, sofort mit einem breiteren Anwendungsbereich zu beginnen? Oder soll die Berichtspflicht in den kommenden Jahren nach und nach auch auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen anderer Branchen ausgeweitet werden? Weiterlesen

Integrierte Berichterstattung aus Unternehmenssicht: Einblick in die Berichtspraxis von EnBW

Vortrag von Thomas Kusterer bei der Schmalenbach-Tagung am 30. März 2017 in Köln

Berichterstattung schön und gut. Von den Erfahrungen und Herausforderungen des Energiekonzerns EnBW berichtete Thomas Kusterer, Mitglied des Vorstandes des Konzerns. Während EnBW im Jahr 2010 noch ca. 80 % des operativen Ergebnisses mit der Erzeugung von Strom erzielte, waren es 2015 bereits nur noch 15 %. Dies zeigt die großen Herausforderungen, vor denen das Unternehmen steht.

Der Transformationsprozess von EnBW wird laut Aussage von Thomas Kusterer klar kommuniziert und vor allem transparent gemacht. EnBW steht vor einer großen Veränderung seines Geschäftsmodells. Nicht nur die Energiewende, die Vernetzung, sondern auch die Digitalisierung führen zu einer Transformation des Energiekonzerns. Auswirkungen auf mögliche Geschäftsbereiche ergeben sich beispielsweise durch die Schließung von Atomkraftwerken – ein Thema, das seit Fukushima zu einem Strukturwandel geführt hat.

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Corporate Governance – Wie wichtig ist der Geschäftsbericht aus Investorensicht?

Anmerkungen zur Podiumsdiskussion der Schmalenbach-Tagung am 30. März 2017 in Köln

Der Geschäftsbericht: ist er relevant? Wird er gelesen? Darüber waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion nicht einig. Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, stand mit seinen 50 Geschäftsberichten etwas alleine da. Diese Anzahl an Berichten liest er pro Jahr – von vorne bis hinten. Er möchte sich nicht nur auf die Aussagen anderer verlassen, sondern schaut sich am liebsten die Originalquelle an. Der Rechtsanwalt sieht den Geschäftsbericht als relevante Informationsquelle. Trotz allem vertritt er die Ansicht einer sinkenden Bedeutung der Finanzberichterstattung.

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Freiwillige Offenlegung wird bestraft

Übererfüllung der Offenlegungspflichten führt zu höherem Ordnungsgeld

Beim Lesen des Urteils des OLG Kölns geht allen Unternehmen sicherlich das Messer im Sack auf. Zumindest auf den ersten Blick. Durch eine freiwillige Veröffentlichung des Jahresabschlusses muss eine Kleinst-Kapitalgesellschaft ein höheres Ordnungsgeld bezahlen? Warum denn das bitteschön? Gesetzlich verpflichtet ist die Kleinst-Kapitalgesellschaft nämlich lediglich zur Hinterlegung des Jahresabschlusses in elektronischer Form beim Bundesanzeiger sowie zur Erteilung eines Hinterlegungsauftrags (vgl. § 226 Abs. 2 S. 1 HGB).

Die vor einigen Jahren neu eingeführte Größenklasse der sog. Kleinstkapitalgesellschaft (Kriterien vgl. § 267 a HGB) profitiert unter anderem von Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses. Auch bei der Aufstellung von Bilanz und GuV gibt es für diese Größenklasse einige Erleichterungen, da jeweils eine verkürzte Aufstellung ausreichend ist (vgl. § 266 Abs. 1 S. 4 HGB, § 275 Abs. 3 HGB). Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, muss eine Kleinst-Kapitalgesellschaft keinen Anhang aufstellen. Die Angaben können direkt unterhalb der Bilanz erfolgen (vgl. § 264 Abs. 1 S. 5 Nr. 1.3 HGB). Diese Erleichterungen zeigen die Absicht des Gesetzgebers, Kleinst-Kapitalgesellschaften geringere bürokratischen Aufwand aufzubürden. Klingt bis hierhin alles super. Doch warum hat im Urteil des OLG Kölns vom 20. Mai 2016 das Gericht ein Ordnungsgeld wegen Übererfüllung als rechtmäßig angesehen?

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Unternehmenspleite in Sicht – Bilanzielle Konsequenzen und Abschlussprüfung nicht nur im Fall Toshiba

Jüngst war im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Quartalsberichts zu lesen, die Fortführung von „Toshiba“ sei gefährdet. Dabei soll der Prüfer ein Testat bzw. eine Bescheinigung zum Quartalsbericht nicht erteilt haben. Welche Hintergründe könnte eine solche Konstellation haben? Wer trägt wofür Verantwortung? Weiterlesen

Mehr Vorsicht auf der Aktivseite als auf der Passivseite der HGB-Bilanz? – Bestrittene Steuernachforderungen

Das Vorsichtsprinzip ist der zentrale Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung im Handelsbilanzrecht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Aus ihm werden insbesondere das Realisations- und das Verlustantizipationsprinzip (Imparitätsprinzip) abgeleitet. Zwar sind die Prinzipien als gesetzliche Bewertungsvorschriften normiert, jedoch auch für die Klärung von Ansatzfragen als GoB anzusehen. In der praktischen Anwendung stellt sich immer wieder die Frage, ob dabei eine Differenzierung zwischen der Aktiv- und der Passivseite vorzunehmen ist. Das kann etwa bei den bilanziellen Folgen einer vom Steuerpflichtigen bestrittenen Steuerverpflichtung ein Thema sein. Weiterlesen

Bilanzfälschung à la Big Manni – Film ab

Sicherlich werden sich einige von Ihnen an die Geschichte von Flowtex erinnern. Ich hörte das erste Mal in der Vorlesung davon. Damals klang es alles noch sehr theoretisch, ich notierte mir lediglich den Begriff „Flowtex“. Einige Jahre später wollte ich es doch genauer wissen und recherchierte. Ich stieß auf das Buch „Der Flowtex-Skandal“. Zur Schande meines Bundeslandes muss ich gestehen: Wir sind beim Thema Bilanzskandale in Deutschland sicherlich in den Top drei. Nun ja, es gibt sicherlich schönere Listen, auf denen wir in den Top drei sind.

Die Geschichte rund um Flowtex ist spannend und seltsam zugleich. Nicht nur Politiker, sondern auch Finanzbeamte wurden (teilweise) bestochen.

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Zukunft des Corporate Reportings: Weg vom Papier, hin zur pdf-Version

Vortrag von Petr Kříž bei der Schmalenbach-Tagung am 30. März 2017 in Köln

Der erste Vortrag der Schmalenbach-Tagung sprach mir förmlich aus der Seele. Schon nach wenigen Minuten war für mich klar: Es hat sich gelohnt, zur Tagung zu fahren. Der erste Vortragende Petr Kříž, ist Partner bei PriceWaterhouseCoopers in Prag. Interessant auch: Er hat die gleichen Ansichten wie seine deutschen Kollegen. Doch nun will ich Ihnen die Inhalte seines Vortrags nicht weiter vorenthalten.

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Serie „Bilanzkosmetik“: Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt

Beim Erfinden von vorteilhaften Kennzahlen greifen diverse börsennotierte Konzerne in die Zauberkiste. Sie zaubern selbst erfundene Kennzahlen herbei. War das Ziel der IFRS-Rechnungslegung nicht die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen? Doch, eigentlich schon. Aber das ist der Wunsch des IASB, nicht unbedingt der nach IFRS-bilanzierenden Unternehmen.

Die meisten der 30 DAX-Unternehmen berechnen in ihrem veröffentlichten Jahresabschluss oftmals Ertragskennzahlen, die auf den ersten Blick sehr aussagekräftig sein sollen. Da die Unternehmen die Definition der Kennzahlen selbst festlegen, besteht ein erheblicher Gestaltungsspielraum. Denn die Investoren sollen doch schließlich von den tollen Erfolgskennzahlen des Unternehmens beeindruckt sein. Das wirkt sich dann auch hoffentlich positiv auf den Aktienkurs des Unternehmens aus.

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Serie „Bilanzkosmetik“: Kleiner Vorgeschmack dank Eventim – Kreative Berechnung des EBITDA

Kreativität bei der Berechnung von Kennzahlen. Darum geht es im nächsten Artikel der Serie „Bilanzkosmetik“ Anfang April 2017. Als kleinen Vorgeschmack hat Eventim für den Geschäftsbericht 2016 eine kleine Vorspeise serviert: Den Normalisierungseffekt. Doch nun der Reihe nach.

Sehnsüchtig hatte ich auf den Geschäftsbericht von 2016 von Eventim gewartet. Auf den ersten Seiten des pdf-Dokumentes wurden die Konzernkennzahlen berechnet. Das Unternehmen berechnet das sog. normalisierte EBIDTA. Was bitte ist das denn? Ich erfahre, dass dieses um Normalisierungseffekte bereinigt wurde. Was soll das nun wiederum sein? Weiterlesen