Hauptversammlungen 2020 in Zeiten des Corona-Virus: Der Streit um die Würstchen entfällt vorerst

Dividendenauszahlung verzögern sich

Die Hauptversammlungs-Saison steht vor der Tür. Eigentlich. Doch aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist in diesem Jahr alles etwas anders als bisher. Erfahrungswerte? Fehlanzeige. Die Unternehmen gehen damit unterschiedlich um.

Continental und Daimler haben den Termin für die anstehende Hauptversammlung verschoben, die Deutsche Telekom bittet Aktionäre, nicht zu kommen. Dennoch schließt die Deutsche Telekom eine kurzfristige Absage nicht aus. Eine verrückte Welt, in der wir gerade leben. Immerhin bleibt uns vorerst eines erspart: Der Streit ums Würstchen am Buffet. Weiterlesen

Erste Hilfe von Vater Staat für Unternehmen: Aussetzung von Steuervorauszahlungen

Vater Staat hat erkannt: Aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie haben Unternehmen nicht nur teilweise erhebliche Umsatzeinbußen. Gerade bei Messeveranstaltern und Restaurants hat dies bereits existenzbedrohende Situationen herbeigeführt. Ein ausgefallener Restaurantbesuch wird bei einer Normalisierung der Lage nicht nachgeholt. Daher werden u.a. Restaurants mit deutlich geringeren Umsätzen in diesem Jahr auskommen müssen, um ihre Kosten zu decken. Die ausgefallenen Messen können auch nicht alle auf den Herbst verschoben werden.

Sonder-Abschreibung ist keine Erste-Hilfe-Maßnahme

Es gab schon erste Diskussionen um die Einführung von Sonder-Abschreibungen. Als Erste-Hilfe-Maßnahme kann dies einem Restaurant aber nicht helfen, die Gehälter und die Pacht zu bezahlen. Denn bis zur nächsten Steuererklärung muss das Restaurant erst ausreichend Liquidität haben, um so lange überleben zu können.

Wenn die schlimmste Phase vorbei ist, kann sich der Bundestag mit dem Thema Abschreibung beschäftigen. Wichtig ist neben der Eindämmung der Pandemie für Unternehmen das Thema Liquidität. Dies kann durch die Unterlassung von Steuervorauszahlungen erfolgen. Die Vorauszahlungen für März sind zwar schon durch. Wenn die Bundesregierung aber eine schnelle Entscheidung trifft, könnten ab April die Vorauszahlungen für einige Monate ausgesetzt werden.

Erste-Hilfe-Maßnahme: „Liquidität“

Sicherlich löst dies zwar mittelfristig keine strukturellen Probleme eines Unternehmens: Dennoch verschafft es den Unternehmen etwas Luft, bis die Lage sich wieder normalisiert. Insbesondere kleine Unternehmen und Selbständige haben oftmals kein ausreichendes Liquiditätspolster, wenn kurzfristig in großem Umfang Aufträge wegfallen wie dies derzeit der Fall ist.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2018 ist Ende Februar abgelaufen: Auch hier könnte der Staat bei einer Nachzahlung diese vorerst aussetzen – ohne das Anfallen von Säumniszuschlägen. Eine beschleunigte Bearbeitung bei einer Steuererstattung ist vermutlich aufgrund der Personalsituation in den Finanzämtern nicht möglich: Denn auch dort wird vermutlich der Krankenstand relativ hoch sein.

Auch bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung könnte der Staat den Unternehmen entgegenkommen: Allerdings ist hier die Umsetzung sicherlich auf die Schnelle schwieriger, da dies auch die Prozesse in den Unternehmen beeinflusst. Diese haben momentan mit der schnellen Einrichtung von Home-Office sowie sonstigen Corona-Problemen zu kämpfen und dafür sicherlich keine zeitlichen Ressourcen.

Schuldenstand Deutschlands – die Wahrheit

Wo liegt das Problem? Vermutlich braucht Vater Staat die Steuervorauszahlungen selbst sehr dringend. Denn schließlich hat er viele Zahlungen zu leisten. Ganz abgesehen von der Staatsverschuldung: Diese beträgt nämlich keinesfalls „nur“ zwei Billionen. Eine unvorstellbar hohe Zahl, daher ein verständlicher Vergleich: Laut der Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler e.V. sind dies pro Kopf ca. 23.200 €.

Und das ist noch nicht alles: Die zwei Billionen sind lediglich die ausgewiesene, die sog. explizite Staatsverschuldung. Dazu kommen noch schätzungsweise 5-6 „Billiönchen“ oben drauf, die sog. implizite Staatsverschuldung. Dazu zählen künftige Zahlungen des Staates, die er versprochen hat wie beispielsweise Beamtenpensionen oder aber auch Zusagen an die Krankenkassen.

Falls Sie gerade in Hausarrest sind: Ein Blick auf die Schuldenuhr mit dem aktuellen Schuldenstand zeigt Ihnen zumindest einen Teil der Wahrheit der finanziellen Situation unseres Landes.

Fazit:

So schnell wie sich derzeit die Corona-Meldungen ändern ist nicht einmal die digitale Transformation. Als Erste-Hilfe-Maßnahme für Unternehmen kann daher die Aussetzung von Steuervorauszahlungen etwas Luft schaffen – zumindest vorübergehend.

Lesen Sie dazu auch:
Homuth: Coronavirus – Erste-Hilfe-Maßnahmen im Steuerrecht

Besuchen Sie auch meine Podcasts (Youtube):
Kurz und langfristige Auswirkungen des Corona-Virus auf den Geschäftserfolg
BWA in 5 Minuten (Teil 3): Gewinn vs. Liquidität

 

Elektronisches Berichtsformat nach ESEF–Umsetzungsgesetz (ESEF-UG)

Wie bereits in einem früheren Blog (Nach der E-Bilanz kommt mit ESEF jetzt auch ein elektronisches Berichtsformat für den Kapitalmarkt) berichtet, wurde europarechtlich eine Pflicht zur elektronischen Aufbereitung des Jahresfinanzberichts mittels des European Single Electronic Format (ESEF) vorgegeben. Diese Pflicht greift zum 1.1.2020. Nach deutlicher Kritik am Konzept des Referentenentwurfs eines ESEF-Umsetzungsgesetzes (ESEF-UG) aus dem Herbst 2019 liegt nun ein deutlich veränderter Regierungsentwurf aus dem Januar 2020 vor: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte.

Welche Pflichten kommen bei Verabschiedung des Regierungsentwurfs des ESEF-UG auf die Rechnungsleger zu? Weiterlesen

Corona-Virus: Chance zur Beschleunigung der Digitalisierung der Hauptversammlung?

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Doch wie ist dies eigentlich mit einer Hauptversammlung? Denn schließlich gibt es dazu eine gesetzliche Verpflichtung, anders als bei Konzerten, Messen und anderen Großveranstaltungen. Weiterlesen

Corona-Virus überall, auch in der Rechnungslegung – mit Update

Derzeit gibt es wenige Großthemen, die die Berichterstattung dominieren. Eines ist die vor der Tür oder wohl schon im Raum stehende Pandemie durch das Kugelvirus „COVID-19“. Während sich die Berichterstattung in der Öffentlichkeit vordergründig um medizinische Fragen dreht, erlangt das Virus wohl auch Bedeutung für die Finanzberichterstattung.

Da die Abschlüsse und Lageberichte für das Jahr 2019 in weiten Teilen noch nicht aufgestellt bzw. noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben sein dürften, sind Auswirkungen der Pandemie auf die Berichterstattung kaum zu vermeiden. Welche Folgen können sich aus dem Auftreten von COVID-19 für die Finanzberichterstattung des am 31.12.2019 beendeten Geschäftsjahres ergeben? Weiterlesen

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Jüngst hat der BFH mit einem Urteil zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Rückstellungsbewertung für die Steuerbilanz ein Stück weit zur Klärung beigetragen. Weiterlesen

Corona-Virus: Auch altbekannte Risiken sollten auf der Agenda stehen

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Fast 60.000 Corona-Fälle. Absage der Mobilfunkmesse in Barcelona. EU-Notfallgipfel. Die Meldungen haben sich in den letzten Tagen überschlagen. Bei Gesprächen mit Firmenchefs wird deutlich: Die Lungenkrankheit ist ein Konjunkturrisiko. Was dieses Beispiel wieder einmal zeigt: Auch altbekannte Risiken der Globalisierung bestehen weiterhin. Ich muss zugeben: Der Fokus meiner Studien liegt derzeit eher auf den Themen Cyber-Risiken und Risiken des Klimawandels.

Kosten hoch, Umsätze runter

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Bilanzkosmetik ade? – Fehlanzeige trotz neuer Leasingbilanzierung

Mit Spannung werden die Jahresabschlüsse der Konzerne erwartet. Die Bilanzsaison ist in greifbarer Nähe. Der neue Standard wurde in jüngster Vergangenheit kritisch beäugt. Insbesondere der mit der Umstellung verbundene Aufwand der Erfassung aller Leasingverträge hat so manch eine Abteilung einige Zeit zum Schwitzen gebracht. Bei mehreren zehntausend Verträgen in einigen Unternehmen auch kein Wunder.

Mit der neuen Bilanzsaison warten auch die ersten Berichte mit der verpflichtenden Anwendung des neuen Leasingstandards. Transparenz bei bestehenden Leasingverträgen war das Ziel. Verringerung der Möglichkeiten zur Bilanzgestaltung alias Bilanzkosmetik auch. Doch weit gefehlt. Weiterlesen