Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bei unwesentlichen Beträgen nicht notwendig?

Gesetz enthält Aktivierungsgebot – ohne Wahlrechte

Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz nur für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient somit dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung hat der Steuerpflichtige insoweit kein Wahlrecht.

Rechtsprechung sieht zunehmend Vereinfachungsbedarf Weiterlesen

Lehren aus Wirecard (11): Ernste staatliche Bilanzkontrolle notwendig, aber ohne Dr. Ernst

Stellungnahme zur Veröffentlichung des Deutschen Aktieninstituts vom 2. Oktober 2020

Der Titel mag etwas verwirren: Die Bilanzkontrolle soll von staatlicher Seite erfolgen und sich einen Ruf erarbeiten, streng zu sein. Die Mitarbeit von Herrn Ernst ist aufgrund von Interessenskonflikten aber derzeit nicht möglich. Doch dazu gleich noch mehr. Weiterlesen

Lehren aus Wirecard (10) – Wirtschaftsprüfer als Opfer, oder wie?

Dringender Reformbedarf der Abschlussprüfung

„Wirtschaftsprüfer fürchten Reputationsschaden durch Fall Wirecard.“ – Eine Schlagzeile aus dem Handelsblatt vom 30. September 2020.


Die Branche der Wirtschaftsprüfer ist nicht die Einzige, deren Image durch den Bilanzskandal bei Wirecard leidet. Auch der deutsche Kapitalmarkt, deutsche Institutionen und vor allem Start-ups in der FinTec-Branche leiden auch. Am härtesten trifft es vor allem die Ehrlichen, wie beispielsweise Gründer, die mit ihrer Geschäftsidee die digitale Transformation vorantreiben möchten. Sie werden zwar vielleicht niemals in den DAX aufsteigen, aber dafür ihr Geschäftsmodell auf ehrliche Weise aufbauen wollen.

„Whistleblower warned EY of fraud at Wirecard four years before the collapse” – Eine Schlagzeile aus der Financial Times – auch vom 30. September 2020. Wie war das noch mit dem Image der Wirtschaftsprüfer? Weiterlesen

Restrukturierungsplan nach dem StaRUG und Sanierungskonzept

Im September 2020 hat das BMJV den Referentenentwurf (RefE) eines Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes vorgelegt (SanInsFoG). Neben weiteren Gesetzesänderungen soll mit dem SanInsFoG die Insolvenzordnung angepasst und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 v. 20. Juni 2019 ein neues Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeführt werden. Ganz wesentlich soll das SanInsFoG auch auf verbesserte Möglichkeiten einer Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens zielen im Rahmen eines mehrheitlich von den Gläubigern anzunehmenden Restrukturierungsplans.

In welchem Verhältnis stehen sich die Inhalte des Restrukturierungsplans nach dem RefE-StaRUG und des Sanierungskonzeptes nach dem berufsständischen Standard IDW S6 gegenüber? Weiterlesen

Nicht nur Corona sorgt für mehr Aufmerksamkeit des Risikos in den Geschäftsberichten

Der neue Prüfungsstandard IDW PS 340

Noch bleibt etwas Zeit für die Anwendung des neuen Prüfungsstandards zum Thema Risikofrüherkennungssystem. Dieser ist erstmals für Abschlussprüfungen von Berichtszeiträumen relevant, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Die Zielsetzung ist klar: Bestandsgefährdende Risiken des Konzerns sollen rechtzeitig erkennt werden, um durch rechtzeitige Maßnahmen den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Alles schön und gut. Doch was heißt dies im Einzelnen? Schauen wir etwas genauer hin.

Aspekte des überarbeiteten Prüfungsstandards

Die Überarbeitung des IDW PS 340 wurde aufgrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aus dem Jahr 1998 erforderlich. Im Rahmen dieser Reform wurde § 91 Abs. 2 AktG eingeführt, der folgendes besagt:

„Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“

Insbesondere der Ausbruch des Corona-Virus hat gezeigt, wie schnell Unternehmen in eine Bestandsgefährdung geraten können. Dies zeigen die Beispiele der Deutschen Lufthansa und TUI, deren Umsätze massiv eingebrochen sind. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der Dauer der Zulassung eines Impfstoffes sind Prognosen und eine Verbesserung der Ertragslage vorerst in Ferne.

Auch die Berichterstattung für Abschlussprüfer wurde überarbeitet: Sie müssen künftig detaillierter über festgestellte Mängel berichten. Außerdem wurden die Anforderungen bezüglich der erforderlichen Einschränkung oder eines Versagungsvermerks ergänzt.

Die langsamen Mühlen des IDW

Fangen wir mit dem Lob an: Der Prüfungsstandard wurde an die das Aktiengesetz angepasst. Doch mit mehr als zwanzig Jahren hat dies ziemlich lange gedauert, bis sich etwas bewegt hat. Schließlich gab es auch bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie zahlreiche Risiken für Unternehmen. So haben auch andere Arten von „Viren“ für eine Bestandsgefährdung von Unternehmen gesorgt. Als Beispiel können hier Cyber-Risiken genannt werden, die aufgrund der digitalen Transformation in den letzten Jahren auch deutlich zugenommen haben.

Die Ausweitung der Berichterstattung hinsichtlich festgestellter Mängel ist begrüßenswert. Es stellt sich allerdings die Frage, ob dies nur zu umfangreicheren Berichten führt. Denn Papier ist geduldig. Dies sollte nicht nur zu einem erhöhten Arbeitsaufwand seitens der Abschlussprüfer führen, sondern auch zu einer Verbesserung der Risikofrüherkennungssysteme. Denn wie wir seit Corona wissen: Trotz umfangreicher und detaillierter Risikomanagementsysteme können bisher wenig beachtete Risiken die Existenz eines Unternehmens gefährden.

Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung des neuen Prüfungsstandards erfolgen wird. Hoffen wir, dass sich auch die Früherkennungssysteme für Risiken verbessern.


Corona-bedingte Aussetzung des Insolvenzeröffnungsgrundes „Überschuldung“

Reform des Überschuldungsbegriffs durch das SanInsFoG – Braucht man die Überschuldung überhaupt noch?


Mit Unterschrift des Bundespräsidenten erfolgt die Änderung des COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes (COVInsAG). Ziel ist eine Verlängerung des Verzichts auf eine Antragspflicht bei Vorliegen der Überschuldung bis zum Ende des Jahres 2020. Es soll vorübergehend vermieden werden, dass derzeit zahlungsfähige Unternehmen bedingt durch die Coronakrise zu einem Insolvenzantrag gezwungen werden.

Da der Insolvenzgrund der Überschuldung seit Anfang März 2020 insgesamt doch recht lange ausgesetzt sein wird, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es dieses Insolvenzgrundes überhaupt bedarf oder ob man ihn einfach aufheben könnte? Weiterlesen

Untersuchungsausschuss zum Bilanzskandal Wirecard – wie Wirecard als Game-Changer genutzt werden kann

Der Antrag für einen Untersuchungsausschuss zur Causa Wirecard liegt seit dem 9. September vor. Wie die Pressemeldungen seit dem 18. Juni 2020 gezeigt haben, werden dem ehemaligen DAX-Konzern nicht nur Bilanzmanipulationen in erheblichem Ausmaß vorgeworfen, sondern auch Geldwäsche. Das sind jedoch nur zwei Beispiele, die den Fall zum größten Bilanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte machen. Weiterlesen

Laufzeit eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 – Immer wieder neue Fragen

Die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 löst nicht unerwartet viele Anwendungsfragen aus. Von erheblicher Bedeutung für die Bilanzierung ist dabei die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Zur Erinnerung: Der Leasingnehmer entscheidet nach den neuen Regelungen nicht mehr, ob er wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist. Stattdessen bilanziert er in der Regel ein Nutzungsrecht („right-of-use“) am Leasingobjekt im Umfang seiner vertraglichen Ansprüche und eine Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Barwertes der Leasingraten. Je länger die Leasinglaufzeit ist, umso höher wird der Barwert.

Zur grundlegenden Bestimmung der Leasinglaufzeit hatte ich bereits in einem früheren Blog Stellung genommen. Zur Bestimmung der zu berücksichtigenden Leasinglaufzeit waren einige Fragen an das Interpretationskomitee IFRIC herangetragen worden. Diese betreffen die Fragen nach der Bedeutung von Strafen sowie von Mietereinbauten für die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Weiterlesen

Transparenz Fehlanzeige – die Angabe zum Goodwill in den Halbjahresfinanzberichten des DAX

Nur ein Drittel der DAX-Konzerne geben den Buchwert des Goodwills im Halbjahresfinanzbericht an. Auch wenn die Halbjahresberichte nicht so detailliert sein müssen wie der Geschäftsbericht für das gesamte Geschäftsjahr: Wie meine Studienergebnisse gezeigt haben, ist der Anteil des Goodwills am Eigenkapital bzw. Vermögen der DAX-Konzerne erschreckend hoch.

Goodwill-Abschreibungen im Halbjahresbericht?

Bei den Unternehmen, die den Buchwert des Goodwills zum 30.6.2020 angeben, liegt dieser bei durchschnittlich knapp 60 % des Eigenkapitals. Abschreibungen des Goodwills sind immer noch die Ausnahme statt der Regel: Lediglich vier Unternehmen geben an, dass der Goodwill wertgemindert war und dementsprechend eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wurde. Weiterlesen

Nachhaltigkeitsberichterstattung – Vorschläge des Sustainable Finance-Beirats

Praktische Umsetzung und Prüfungspflicht müssen noch diskutiert werden

Der Sustainable Finance-Beirat soll die Bundesregierung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Finanzierung unterstützen. Ein erster Zwischenbericht liegt vor. Es bleibt zu hoffen, dass der Beirat auch in der nächsten Legislaturperiode an seinen Zielen weiterarbeiten kann. Alles andere wäre auch nicht nachhaltig.

Bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden im Zwischenbericht einige Vorschläge gemacht. Die Zielsetzung ist dabei, dass die Berichte für Investoren vergleichbar sind, um ihre Anlageentscheidungen treffen zu können.

Vorschläge des Beirats

Um das Ziel der Vergleichbarkeit für Investoren, Kreditinstitute und Versicherungen zu erreichen, sollen die Berichtspflichten einen Überblick über die Nachhaltigkeitsrisiken von Unternehmen ermöglichen. Dazu werden im Zwischenbericht die folgenden Vorschläge gemacht: Weiterlesen