Es stimmt, ich bin keine Wirtschaftsprüferin. Doch gerade auch deswegen beschäftigt mich das Thema Bestätigungsvermerk seit einiger Zeit besonders, denn es werden nahezu fast nie Versagungsvermerke oder eingeschränkte Testate erteilt. In meinen Gesprächen wurde mir gesagt: Aus Angst vor Sorge von Klagen der Aktionäre.
Einschränkung des Testats hat Seltenheitswert
Das ist auf der einen Seite nachvollziehbar. Doch es zeigt sich, dass wir dringend eine Veränderung brauchen. Würden die Aktionäre eher weniger klagen, wenn der Wirtschaftsprüfer auf der Hauptversammlung ein Rederecht hätte? Dann könnte er die Gründe für sein Prüfungsergebnis erläutern und auch Fragen der Aktionäre beantworten.
Im Fall Wirecard hat sich gezeigt, dass alle auf das Testat schauen – und zwar nur: Ist es ein Uneingeschränktes? Der besondere Hinweis zur Hervorhebung der Untersuchungen in Singapur wegen Anschuldigungen eines Whistleblowers bezüglich Bilanzunregelmäßigkeiten hat offenbar kaum jemanden interessiert. Weiterlesen