Übergang zur degressiven Abschreibung in Corona-Zeiten auch in der Handelsbilanz?

Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder hergestellt werden, steuerlich die geometrisch-degressive AfA wieder zugelassen (§ 7 Abs. 2 EStG). Damit lässt sich über zunächst höhere Abschreibungen eine Erfolgsminderung und damit Verlagerung der Steuerzahlungen in die Zukunft erreichen.

Soweit diese Möglichkeit zur Vornahme degressiver Abschreibungen in der Steuerbilanz genutzt wird, stellt sich die Anschlussfrage, ob diese Vorgehensweise auch für die Handelsbilanz übernommen werden kann? Wenn dem nicht so wäre, kommt eine Einheitsbilanz nicht mehr in Betracht bzw. die Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz vergrößern sich. Daher dürfte die Praxis vielfach an einer auch handelsrechtlichen Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode interessiert sein. Geht das so einfach? Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Das Drittpartnergeschäft von Wirecard und verzweifelte Versuche, die Umsätze nachzuweisen

Was war der Grund für das Geschäft mit den Drittpartnern (TPA-Partner)? Dies ist eine von unzähligen Fragen, die der Fall Wirecard aufwirft. Das Geschäft mit diesen sog. TPA-Partnern wurde vor einigen Jahren eingeführt. Die Begründung von Wirecard war die folgende: In Ländern, in denen Wirecard nicht über die erforderlichen Lizenzen verfügt, wird mit den Drittpartnern zusammengearbeitet.

Die Financial Times hatte mehrfach über die drei Drittpartner von Wirecard berichtet, mit denen ein Großteil des Konzernumsatzes erwirtschaftet wurde. Diese Drittpartner waren in Dubai, auf den Philippinen und Singapur ansässig. Der Bericht der Sonderuntersuchung von KPMG bezieht sich ebenso auf mehrere Artikel in der Financial Times. Denn Dan McCrum und seine Kollegen hatten den hohen Umsatzanteil mit lediglich drei Drittpartnern aufgedeckt.

KPMG hatte die Aufgabe, sowohl die Höhe als auch die Existenz der Umsatzerlöse nachzuweisen. Bei lediglich drei Geschäftspartnern denkt man, sollte dies möglich sein. Doch die Realität sah leider anders aus. Weiterlesen

Veröffentlichung der Fehlerfeststellungen der DPR: Ohne IFRS-Kenntnisse wertlos?

Die Causa Wirecard hat schon viele Diskussionen angestoßen. Bei Gesetzesänderungen laufen diese noch auf Hochtouren. Dazu zählt unter anderem auch die Zukunft der Bilanzkontrolle in Deutschland. In diesem Beitrag möchte ich auf einen besonderen Punkt eingehen: Die bisherige Praxis der veröffentlichten Fehlerfeststellungen.

Denn diese werden bisher zwar veröffentlicht, dennoch stellt sich die entscheidende Frage, ob sie vom Kapitalmarkt, den Investoren oder sonstigen Interessierten wahrgenommen werden. Denn zu Fehlerfeststellungen findet sich kaum etwas in der Presse. Über spannende Fälle berichte ich auf meinem FINANCE-Blog „Abgeschminkt“ mit dem Ziel, die festgestellten Fehler für Nicht-Bilanzexperten verständlich machen.

Da ohnehin einige größere Reformen anstehen, ergibt sich die folgende Fragestellung: Würde es sich nicht anbieten, künftig die Fehlerfeststellungen auch in einer für Nicht-Bilanzexperten verständlichen Sprache zu veröffentlichen? Dies soll keinesfalls eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ersetzen. Doch haben die Fehlerfeststellungen wenig Wirkung, wenn sie in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden.

Sicherlich kann nicht jeder Privatanleger Bilanzexperte werden. Doch ist die Aktienkultur in Deutschland ohnehin schon sehr schwach. Der Causa Wirecard und der damit verbundene Verlust vieler Anleger trägt auch nicht zu einer Besserung bei. Ganz im Gegenteil sogar. Um die Anleger mit besserem Know-how auszustatten, gibt es einiges zu tun. Dazu zählten unter anderem ein Schulfach Finanzwissen sowie Verbesserung der Möglichkeiten zum Aufbau von entsprechendem Wissen für Erwachsene. Das Interesse ist vorhanden, so meine Erfahrung. Dies zeigen die Rückmeldungen zu meinen Beiträgen.

Die zusätzliche Veröffentlichung der Fehlerfeststellung in verständlicher Sprache ist sicherlich nur ein kleines Teilchen in diesem großen Puzzle. Doch würde sie auch zu mehr Transparenz beitragen. Zumindest ein kleines bisschen.

Weitere Informationen:
BMF: Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Stär­kung der Fi­nanz­mark­tin­te­gri­tät (FISG)

Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (6/6): Konzernlagebericht gem. § 315 HGB

Die Corona-Pandemie beschäftigt uns mittlerweile mehr als ein Jahr. Die Auswirkungen auf viele Unternehmen sind massiv. Dies gilt vor allem für die Risiken der Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie teilweise erheblich größer geworden sind. Vor einem Jahr hätte sich das ein oder andere Unternehmen über die Zukunftsfähigkeit seines Geschäftsmodells wegen eines Virus noch nahezu keine Sorgen gemacht. Doch eines ist bereits jetzt deutlich: Die Welt wird nach der Corona-Pandemie eine andere sein als davor.

Risikoberichterstattung im Konzernanhang

Unternehmen müssen im Konzernlagebericht über die Risiken berichten. Wichtig dabei sind die folgenden Punkte:

  • Es muss einen Einklang zwischen dem Risiko- und Prognosebericht geben.
  • Im Lagebericht muss über alle wesentlichen Risiken angemessen berichtet werden.

Die Risiken können in Einzelrisiken und bestandsgefährdende Risiken unterteilt werden. Die Corona-Pandemie stellt für einige Unternehmen sicherlich ein bestandsgefährdendes Risiko dar, dessen Tragweite von den weiteren Entwicklungen im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus abhängen.

Liquiditätsrisiken und finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Covenants werden sicherlich eine besondere Bedeutung bei der Erstellung des Lageberichtes haben. Wie massiv die Auswirkungen für einzelne Unternehmen sein werden, wird sich zeigen.

Fazit

Die Prüfungsschwerpunkte für 2021 sind geprägt von der Corona-Pandemie. Neben zunehmenden Risiken, drohen den Unternehmen auch massive Wertminderungen. Inwieweit die Schätzungen und Prognosen des Cashflows für Streit bei den DPR-Prüfungen sorgen, wird sich zeigen. Doch eines ist sicher: Aufgrund der bedrohlichen Lage für einige Unternehmen ist sicherlich davon auszugehen, dass nicht jede DPR-Entscheidung von den Unternehmen akzeptiert werden wird.


Abschlussprüfung? Nein danke! – Warum immer weniger Wirtschaftsprüfer diese Leistung anbieten

In den letzten Monaten habe ich zahlreiche Gespräche mit Wirtschaftsprüfern geführt. Big4, kleine, mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – es war eine bunte Mischung. Was besonders deutlich wurde: Viele Wirtschaftsprüfer machen sich intensive Gedanken über die Zukunft des eigenen Berufsstandes. Der geplante Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) vom 16. Dezember 2020 ist klar: Es wird größere Reformen für die Wirtschaftsprüfer geben. Ich hatte zudem den Eindruck, dass immer mehr Wirtschaftsprüfer in ihrem Leistungsportfolio keine Abschlussprüfungen mehr anbieten. Belastbare Zahlen habe ich dazu nicht gefunden, doch stützen die derzeitigen Veränderungen des Berufsstandes die These.

Unternehmerisches Denken als Wirtschaftsprüfer

Wie ich in meinem Interview in der taz Anfang Januar gesagt habe, ist die Vergütung der Abschlussprüfung in Deutschland im internationalen Vergleich sehr niedrig. Dazu kommen noch erhebliche Haftungsrisiken. Andere Dienstleistungen sind nicht nur lukrativer, sondern das Haftungsrisiko ist auch erheblich geringer. Weiterlesen

Fachkräftemangel in der Wirtschaftsprüfung: Zusätzlicher Imageverlust durch Wirecard-Bilanzskandal?

Als Wirtschaftsprüfer hat man derzeit vermutlich keinen leichten Stand. Denn im Fall von Wirecard steht nicht nur die Bafin unter Beschuss. Durch die zahlreichen Beiträge und Diskussionen über die Verfehlungen von EY beim größten Bilanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte steht der Berufsstand derzeit unter keinem guten Stern.

Diese aktuellen Ereignisse werden das Nachwuchsproblem sicherlich weiter verschärfen: So wird sich der ein oder andere Studienabgänger überlegen, sich auf den harten Weg der Examensvorbereitung zu bewegen. In einem Beitrag aus dem Jahr 2015 weist die Zeitung „Welt“ auf die hohen Durchfallquoten zwischen 40 und 50 Prozent hin. Auch dies ist sicherlich ein weiterer Aspekt, der viele Studienabsolventen abschreckt. Weiterlesen

Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (5/6): Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen nach IAS 24

Fehler bei den Angaben zu den Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen hat es 2020 zahlreiche gegeben. Doch es wurden nicht nur rote Karten, sondern auch viele gelbe Karten verteilt. Als gelbe Karten sind Hinweise der DPR an die geprüften Unternehmen zu verstehen. Diese Erfahrung hat dazu geführt, dass die DPR die Angaben nach IAS 24 als Prüfungsschwerpunkt festgelegt hat. Wer wissen möchte, bei welchen Unternehmen dieser Fehler festgestellt wurde, findet diese Angaben im Bundesanzeiger.

Erforderliche Angaben

Als Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind unter anderem insbesondere die folgenden Punkte zu nennen:

  • Abgrenzung bzw. Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen.
  • Angaben zum obersten beherrschenden Unternehmen.
  • Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen sowie zu ausstehenden Salden.
  • Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.
  • Konsistenz der Angaben zum Abhängigkeitsbericht sowie konkrete Weitergabe der Schlusserklärung.

Um eine rote Karte der DPR im kommenden Jahr zu vermeiden, sollte der Prüfungsausschuss ggf. mit dem Abschlussprüfer dies als einer der wichtigen Themen der Abschlussprüfung festgelegt werden. Vor allem, wenn es diesbezüglich mehrere Veränderungen in den letzten Jahren gegeben hat.

Im letzten Teil der Serie erfahren Sie nächste Woche, welcher nationale Prüfungsschwerpunkt aufgrund der Corona-Pandemie noch mit aufgenommen wurde.


Remote-work in „Corona-Zeiten“

Vorab wünsche ich Ihnen allen etwas verspätet ein vor allem gesundes Jahr 2021. „Corona“ hat uns voll im Griff und es bleibt die Hoffnung, dass weltweit „die Entscheider“ die Rettung mittels Impfung nicht vermasseln. Jedenfalls lassen umlaufende Mutationen des Ursprungsvirus nichts Gutes erwarten.

Die Coronakrise zwingt schon bisher auch die Wirtschaftsprüfer zur Reduzierung der Kontakte. Dies Kontaktmöglichkeiten könnten sich in näherer Zukunft weiter vermindern. Die Reduktion hat erhebliche Auswirkungen auf den Prüfungsprozess, etwa weil die übliche Präsenz beim Mandanten nicht möglich ist. Dies kann bspw. durch Betretungsverbote bei Mandanten oder schon bestehende oder noch weitergehende Eingrenzung der Bewegungsfreiheit des Prüfers durch staatliche Vorgaben verursacht werden. Zudem wird die enge Zusammenarbeit in Präsenz im Team eingeschränkt oder entfällt völlig. Auch krankheitsbedingte Personalengpässe können Probleme auslösen.

Wie kann man mit einer Situation umgehen, in der mangels persönlichem Kontakt zum Mandanten teils die übliche Gewinnung von Prüfungsnachweisen nicht möglich ist? Weiterlesen

Wie DAX Konzerne unter der Corona-Pandemie leiden: Vergleichbarkeit eingeschränkt

Im DAX gab es im letzten Jahr einiges an Bewegung. Dies lag nicht nur an dem insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard, dessen Bilanzen offenbar erheblich manipuliert wurden. Vor allem auch die Corona-Pandemie sorgte für den Abstieg der Lufthansa aus der ersten Börsenliga. Im DAX gibt es sicherlich auch Profiteure der Krise. Daher stellt sich die Frage: Wie waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die DAX-Konzerne denn tatsächlich? Die Zwischenberichte zum dritten Quartal 2020 liegen seit einigen Wochen vor. Weiterlesen

Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (4/6): Leasing nach IFRS 16

IFRS 16, der relativ neue Leasing-Standard: In den vergangenen Abschlüssen hat er bei einigen Unternehmen für einen massiven Arbeitsaufwand gesorgt. Dies mag einer der Gründe gewesen sein, warum kaum ein Unternehmen die neuen Vorschriften bereits frühzeitig freiwillig angewendet hat. Das Ziel der Reform? Mehr Transparenz in den Bilanzen und weniger Möglichkeiten für Bilanzkosmetik. Ziel erreicht? Weit gefehlt. Die Corona-Pandemie sorgt gleich in den ersten Anwendungsjahren für weitere Komplexität. Kein Wunder also, dass Leasingverhältnisse erneut zu den Prüfungsschwerpunkten zählen.

Leasingverhältnisse in der Corona-Pandemie

Durch den mehrwöchigen Lockdown im Jahr 2020 haben einige Unternehmen mit ihren Vermietern Mieterleichterungen vereinbart, um ihre Liquidität zu sichern und einen Engpass vorzubeugen. Sofern Unternehmen von Erleichterungen profitiert haben, bedarf dies der Angabe im Abschluss. Ebenso müssen Leasinggeber ihre gewährten Mietzugeständnisse im Abschluss offenlegen.

Dabei müssen die folgenden Angaben gemacht werden: Weiterlesen