Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht – die klassischen Unternehmensgründer bleiben weiterhin ein Stiefkind der Corona-Förderung

Seit 8.6.2020 stehen für Landesförderinstitute (LFI) Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Start-ups und kleinen Mittelständlern bei der KfW bereit, die der Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise dienen sollen.

Aber hilft das klassischen Unternehmensgründern wirklich?

Hintergrund

BMF und BMWi wollen „Start-ups“ aufgrund der Corona-Pandemie mit einem zusätzlichen Hilfspaket mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro unterstützen. Die Säule I der Start-up-Hilfen ist seit dem 14.5.2020 am Start. Dieses Förderprogramm des Bundes hat folgende Elemente:

  • Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (z.B. KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds, High-Tech Gründerfonds, coparion) sollen kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von Start-ups eingesetzt werden können.
  • Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) sollen perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen.
  • Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen erleichtert werden.

Säule II der Start-up-Förderung gestartet

  • Ziel:
    Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe, jedoch keinen Zugriff auf die Säule I haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Über die mit Haftungsfreistellung ausgestatteten Globaldarlehen können die Landesförderinstitute passgenau auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren. Die konkrete Förderstruktur variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Möglich sind z. B. Finanzierungen über offene oder stille Beteiligungen.
  • Voraussetzungen:
    Die Finanzierungshilfen aus dieser Säule II stehen Unternehmen (bis 75 Mio. EUR Gruppenumsatz) zur Verfügung, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nachweislich Finanzierungsbedarfe haben. Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Unternehmen einen Deutschlandbezug nachweisen können.
  • Höhe der Förderung:
    Unter Einhaltung der Kleinbeihilferegelung können Unterstützungen bis zu 800.000 EUR pro Unternehmen genehmigt werden, die mit Kapital weiterer Investoren ergänzt werden können. Durch die Landesförderinstitute bereits erteilte Förderzusagen an Start-ups oder kleine Mittelständler können rückwirkend bis zum 2.4.2020 berücksichtigt werden.

Bewertung

BMF und BMWi räumen selbst  ein, dass klassische Kreditinstrumente häufig nicht auf die Bedürfnisse junger Start-ups passen. Gründerunternehmen – also nicht bloß Start-ups – fallen in der Regel durch das „Corona-Raster“. Sie erfüllen meist nicht die Voraussetzungen der einzelnen Zuschuss-Programme (z.B. beim Bundeszuschuss „Liquiditätsengpass aufgrund Corona-Pandemie“; Stichtagsprinzip etc.) und aufgrund ihrer Größe und Unternehmenskennzahlen auch nicht die der Kreditprogramme (z.B. nicht die Voraussetzungen des Sofortkredits des KfW-Programms).

Damit haben gerade Unternehmen, die es am nötigsten hätten, nichts von den „allgemeinen“ Soforthilfeprogrammen auf Bundes- und Landesebene. Hieran wird sich vermutlich auch im Rahmen des am 3.6.2020 vom Koalitionsausschuss beschlossenen „Überbrückungshilfe-Programm“ etwas ändern, auch wenn prinzipiell alle Unternehmen Zugang zu diesem Bundezuschuss erhalten sollen. In dieser Kette stiefmütterlicher Behandlung von klassischen Gründerunternehmen ändert sich auch durch das jetzt zugängliche Start-up-Programm (Säule II), da es sich eher an bestehende KMU richtet.

Was in der Corona-Krise für Jungunternehmer hilfreich wäre, wäre eine Art „Gründer-BAFöG“ – bestehend aus Darlehens- und Zuschusskomponente -, das bei Verbesserung von Umsatz- und Ertragslage getilgt werden könnte. Andernfalls werden viele junge Gründerunternehmen angesichts des aktuellen Umsatz- und Ertragsausfalls die Gründungsphase nicht überleben – das wäre schlecht für das Gründerland Deutschland!

Quellen

Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Landesförderinstitute finden Sie hier:
www.kfw.de/corona-startup

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