Beiträge zur neuen Förderung des Mietwohnungsneubaus nach § 7b EStG haben üblicherweise wie folgt begonnen: „Der Bundestag hat das hier vorgestellte Gesetz am 29.11.2018 verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats am 14.12.2018 gilt als sicher, nachdem man sich im Finanzausschuss noch bezüglich einiger kleinerer Streitpunkte geeinigt hat.“ Allerdings ist der Punkt „§ 7b EStG“ heute vollkommen unerwartet von der Tagesordnung des Bundesrats verschwunden. Auf der Homepage des Bundesrats heißt es nur „lapidar“:
„Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 kurzfristig den Gesetzesbeschluss des Bundestages zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit allerdings nicht beendet. Theoretisch kann der Gesetzesbeschluss auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrates gesetzt werden. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft zu treten.“
Fachwelt und Bauherren rätseln nun, wie die Absetzung von der Tagesordnung zu interpretieren ist. Gab es sachliche Gründe? Oder ist einfach nur Zeitmangel der Grund?
Unabhängig davon darf ich Ihnen sagen, dass man als Fachautor zuweilen etwas an den Gesetzesmaterialien und Verlautbarungen verzweifelt. Als Beispiel sei hier die Frage genannt, ob eine Vermietung an Angehörige zu einem Mietzins unterhalb der 66 Prozent-Grenze des § 21 Abs. 2 EStG zum Ausschluss der Förderung des § 7b EStG führt. Nach der Gesetzesbegründung erfolgt ein Ausschluss. Dem Gesetz kann ich das allerdings nicht unmittelbar entnehmen. Allerdings lasse ich mich diesbezüglich gerne eines Besseren belehren.
Auch beim Baukindergeld gibt es zwischenzeitlich übrigens eine Reihe von Zweifelsfragen, die interessanterweise auf meine Nachfrage hin von KfW und BMI zum Teil unterschiedlich beantwortet worden sind.
Und dann gibt es noch die Pressemeldungen, zum Beispiel „Heute im Bundestag“, die zwar dankenswerterweise sehr frühzeitig informieren, die allerdings zuweilen auch Fehler enthalten.
Insofern: Nobody is perfect. Und auch mein eigener Hinweis im Blog-Beitrag „Der neue § 7b EStG wird kommen“, in dem ich noch geschrieben hatte „Ich denke, die Zustimmung des Bundesrats am 14.12.2018 ist sicher“, war wohl verfrüht.