Wenn man den Begriff „Bilanzfälschung“ als Google Alert abonniert hat, kommen in den letzten Monaten vermehrt Nachrichten in den Posteingang. Das Thema ist also auch weiterhin aktuell obwohl die großen Skandale bereits mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen.
Bilanzkosmetik, sog. Window Dressing, bewegt sich im legalen Bereich, auch wenn dieser in dem einen oder anderen Fall sicherlich sehr dünn sein mag. Wer möchte als Vorstand seinen Aktionären denn gerne schlechte Zahlen präsentieren? Niedrige Gewinne bzw. Umsätze werden schnell der Unternehmensleitung zugeschoben. Dass es möglicherweise auch andere Gründe gibt, wird oft vergessen. Bei einer mehrjährigen größeren Umstrukturierung von Konzernen, wie es beispielsweise bei ThyssenKrupp der Fall ist, wirkt sich dies nicht nur in einem Geschäftsjahr auf den Gewinn und Cashflow aus. Sofern die Aktionäre eine mehrjährige Durststrecke von geringen Dividenden bzw. Verluste des Unternehmens hinnehmen müssen, werden sie nervös.
Der Grund, weshalb Geschäftsführer anfangen, die Bilanzen zu frisieren, ist sicherlich auch Druck seitens der Investoren. Zumindest wird dies der Geschäftsführer so sehen bzw. empfinden. Bilanzfälschung heißt, dass gegen geltende Paragraphen des Handelsgesetzbuches verstoßen wird. So wurden bei einigen aufgedeckten Fällen in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Umsätze fingiert oder vor Realisierung als solche ausgewiesen. Auch das Weglassen von aktuell bestehenden Verpflichtungen (Verbindlichkeiten) und künftigen Verpflichtungen (Rückstellungen) wurde bei den gefälschten Jahresabschlüssen entdeckt.
Fazit: Wie heißt es so schön – Ehrlich währt am längsten.