Fußball und Steuern sind zwei Themen, die recht gut zusammen passen. Davon zeugt nicht zuletzt die lange Liste von passenden Beiträgen in diesem Blog. Das wirtschaftlich interessanteste Thema rund um „das Leder“ ist derzeit sicher der bevorstehende Verkauf von Ousmane Dembélé durch Borussia Dortmund. Doch wie viel Steuer fällt bei so einem Mega-Deal eigentlich an?
Zunächst einmal sei klargestellt, dass eine exakte Analyse der Frage kaum möglich ist. Denn die Beteiligten hüllen nachvollziehbarer Weise die Einzelheiten des Transfers in einen Deckmantel des Schweigens und der Intransparenz. Selbst der Abschluss des Geschäfts scheint ja noch nicht sicher.
Dennoch kann man sich der Sache vorsichtig annähern. Eine besondere Fußballsteuer gibt es hierzulande nicht. Daher kommt nur eine Ertrag- und Umsatzsteuerbelastung in Betracht. Und in beiden Fällen schaut der Fiskus eher in die Röhre. Denn deutsche Umsatzsteuer fällt bei einem Spielertransfer ins Ausland generell nicht an. Geht es wie hier nach Barcelona, entsteht nur spanische Umsatzsteuer, die dann auch noch vom ankaufenden Verein übernommen werden muss. Dieser zieht die Steuer sogleich als Vorsteuer wieder ab – ein Nullsummenspiel. Einige Fallstricke können sich noch ergeben, wenn inländische Spielerberater involviert sind – in der Gesamtbetrachtung indes wohl eher zu vernachlässigen.
Aber Ertragsteuern fallen an. Allerdings nicht auf die kolportiere Ablöse von rund 150 Mio. Euro, sondern (lediglich) auf den Gewinn. Und bei großen Fußballklubs kommt da einiges an Ausgaben zusammen. Runde 20 Mio. Euro sollen aufgrund vertraglicher Vereinbarung und als Ausbildungsentschädigung an den Verein gehen, von dem Dortmund den Spieler erst im vergangenen Jahr gekauft hat. Aktuell steht Dembélé sicher auch noch mit einigen Millionen in der Dortmunder Bilanz, woraus ein weiterer Abzugsbetrag folgt. Dazu kommt die Ersatzinvestition, um die hinterlassene Lücke in der Mannschaft zu füllen. Ferner addieren sich womöglich noch Honorare für diverse Berater, ergänzt um sonstige Kosten der Vertragsverhandlung.
Und ganz am Ende der Kette wird schließlich das Finanzamt bedient. In Dortmund fällt dann ein gutes Drittel für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag an den Fiskus ab. Schaut man auf die aktuellen Geschäftszahlen des BVB mit gut 400 Mio. Euro Umsatz und 8 Mio. Euro Gewinn nach Steuern, bekommt man eine Vorstellung davon, wie verhältnismäßig wenig doch letztlich das Finanzamt in solchen Fällen abzweigt (anders sieht das schon eher bei der Lohnsteuer aus…). Aber ein kleiner Millionenbetrag wird sicher dennoch „bei rumkommen“. Und gegen Steuereinnahmen ist ja per se nix zu sagen. In diesem Sinne – Adieu Monsieur Dembélé.
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