Wie hoch ist der volkswirtschaftliche Schaden der EU-DSGVO?

Wahrscheinlich ist es mir in den vergangenen Wochen wie den meisten Steuerberatern ergangen: Die EU-DSGVO musste umgesetzt werden. Ich habe bei befreundeten Kanzleien einmal nachgefragt, wie hoch sie ihren Arbeitsaufwand für die Umsetzung beziffern würden. Im Schnitt kam man auf etwa fünf Arbeitstage. Da in vielen Kanzleien zusätzlich die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verhinderung der Geldwäsche und zuweilen noch Verfahrensdokumentationen erstellt worden sind, betrug der rein administrative Aufwand für diese drei Tätigkeiten zusammen rund 10 Tage.

Wir haben in Deutschland ca. 45.000 Steuerkanzleien. Angenommen, diese Kanzleien haben bei 10 Arbeitstagen einen Umsatzausfall von jeweils 10.000 Euro zu verzeichnen, beträgt der finanzielle Aufwand insgesamt 450 Mio. Euro. Wohlgemerkt sprechen wir nur von Steuerberatern. Nehmen wir nun noch die Anwälte hinzu, die im Wirtschaftsrecht tätig sind, komme ich schon auf 900 Mio. Euro. Wenn ich jetzt alle Unternehmen, Vereine etc. hinzu addiere, die ebenfalls betroffen sind, bin ich im mehrstelligen Milliardenbereich.

Man mag mir vorwerfen, dass das Ganze eine Milchmädchenrechnung ist. Nun, ich bin kein Volkswirt. Worauf ich eigentlich hinaus möchte: Ich warte immer noch darauf, dass es in Deutschland (und in der EU) endlich eine politische Kraft gibt, die dem Irrsinn der zusätzlichen Verwaltungsarbeiten für Unternehmen entgegentritt. Aber wer soll das sein? Die FDP hat sich selbst aus dem Rennen verabschiedet. CDU/CSU und SPD haben am 12.3.2018 den Koalitionsvertrag unterzeichnet, in dem sich unter anderem folgender schöner Satz findet: „Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe.“ Aber: Genau elf Tage später, nämlich am 23.3.2018, hat sich folgendes Trauerspiel ereignet: In den Bundesrat wird der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts eingebracht, über diesen wird aber nicht einmal verhandelt. Unter TOP 2 der Sitzung vom 23.3.2018 heißt es lapidar: „Absetzung von der Tagesordnung.“ Glaubt da noch irgendjemand, der Koalitionsvertrag wird ernst genommen?

Zu allem Überfluss erwartet uns noch die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Der Spruch „Wir verwalten uns zu Tode“ wird in Deutschland immer mehr zur Realität.

 

2 Gedanken zu “Wie hoch ist der volkswirtschaftliche Schaden der EU-DSGVO?

  1. So sieht es aus, wenn engstirnige, auf die Wahrung ihrer Zuständigkeit achtende Mitarbeiter nahezu ohne
    politische Kontrolle ihren Besitzstand wahren können oder ausdehnen. Das Parlament wird zum Debattierklub, die Minister sind mit ihren Nickligkeiten beschäftigt, die „Fachkräfte“ können schalten und walten, wie sie wollen und kein Verband – auch die stets streikbereiten Gewerkschaften wehren sich dagegen. Letztere richten sich ohnehin mit den Vorteilen dieses Freiraums ein.
    Andererseits wird die Bildung zwar immer wieder reformiert, aber nach den aktuellen Erkenntnissen der Tagespresse wird der Bildungsstandard immer schlechter.

  2. Gib dem Beschäftigten ein Amt, die Aufgaben und Mitarbeiter werden sich finden.
    Dies gilt schon seit langem, wenn die Kontrollen nicht funktionieren. Siehe auch die Nebenkriegsschauplätze für Spekulanten, Genehmigungsbehörden etc.

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