Wenn der Online-Shop die Fördergelder auffrisst: Corona-Beihilfen und die Tücken hybrider Geschäftsmodelle

Die Corona-Hilfen sollten Unternehmen durch die Krise bringen. Für viele funktionierte das – doch bei der Rückabwicklung zeigt sich: Die Regelungen waren oft nicht auf die Realität mittelständischer Betriebe zugeschnitten. Besonders hybride Geschäftsmodelle und Familienunternehmen geraten ins Visier der Behörden – teils mit überraschenden Folgen.

Praxisbeispiel: Online floriert, stationär verliert

Ein Einzelunternehmer betreibt ein klassisches Reisebüro, ein Geschäftsmodell, das in der Pandemie besonders hart getroffen wurde.  Dementsprechend hat er Überbrückungshilfe beantragt und erhalten. Doch nebenbei betreibt er auch einen Online-Shop für Kosmetikartikel. Während der stationäre Betrieb durch Lockdowns stillstand, explodierten die Umsätze im Online-Handel – in Summe kein Umsatzeinbruch. Die Konsequenz: keine Hilfe, sondern ein Rückforderungsbescheid. Der digitale Erfolg frisst den Hilfsanspruch des analogen Teils auf.

Das zeigt: Wer mehrere Geschäftsbereiche hat, läuft Gefahr, dass positive Segmente die notleidenden überstrahlen – mit bitterem Ergebnis für die Antragsberechtigung und meist überraschenden Rückforderungen.

Familienunternehmen unter Generalverdacht

Noch ein Stück absurder wird es, wenn Familienunternehmen betroffen sind. Ein Beispiel: Ein Bruder betreibt einen klassischen Mode-Einzelhandel mit starkem Umsatzeinbruch, der andere Bruder betreibt einen Online-Shop mit Textilien. Die Behörde wertet beide als wirtschaftlich verbunden, mit dem Argument, es handele sich um einen „wirtschaftlich verbundenen Bereich“.

Trotz getrennter Firmen, Buchhaltungen und Steuernummern: die Hilfen für das stationäre Geschäft werden verweigert. Dabei basiert diese Einschätzung auf einer pauschal unterstellten familiären Nähe, nicht auf objektiven wirtschaftlichen Verflechtungen.

Was tun? Handlungsspielräume nutzen!

Rückforderungen müssen nicht widerspruchslos hingenommen werden. Beispielsweise kann man dem unterstellten “Familienverbund” durch entsprechende Argumentation entgegentreten. Auch über die Praxis, verschiedene Geschäftsbereiche einfach zu addieren, ist gerichtlich noch nicht abschließend entschieden worden.

Fazit: Keine Pauschalurteile akzeptieren

Die Corona-Hilfen wurden schnell geschaffen – vielleicht zu schnell. Jetzt, mit zeitlichem Abstand, schlägt die Rückabwicklung mit voller Härte zu. Besonders hybride Geschäftsmodelle und Familienunternehmen stehen unter Generalverdacht – häufig, ohne dass ein echter Missbrauch vorliegt.

Wer betroffen ist, sollte sich nicht einschüchtern lassen. Es gibt Spielräume und in vielen Fällen lohnt es sich, den Bescheid anzufechten. Ich erlebe in meiner Beratung immer wieder: Die Bereitschaft der Bewilligungsstellen zu differenzieren steigt, wenn man den Sachverhalt professionell aufarbeitet.

Ein Beitrag von:

  • Dr. Remmert A. Stock

    • Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht

    Warum blogge ich hier?
    Ich bin Steuerstrafverteidiger und vertrete in Steuerberaterhaftungsfällen. Zur Zeit unterstütze ich zahlreiche Steuerberater und ihre Mandanten bei der Abwehr von Rückforderungen der Corona-Beihilfen. Hierzu veröffentliche ich regelmäßig auf rückforderungsschutz.de

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