Schon im Beitrag „Grunderwerbsteuerfreibetrag bei Selbstnutzung“ berichtete ich über eine Initiative aus NRW, wonach im Bundesrat ein Entschließungsantrag eingebracht werden soll, der das Ziel der Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrags für Objekte hat, die zu eigenen Wohnzwecken dienen sollen. Mit der Bundesrat-Drucksache 627/17 verfolgt nun auch das Land Schleswig-Holstein ein entsprechendes Vorhaben.
Konkret heißt es in dem Entschließungsantrag zur Beseitigung von Steuergestaltungen im Rahmen von share deals und zur Unterstützung des Ersterwerbs von eigengenutzten Wohnimmobilien, dass insbesondere die Umgehung der Grunderwerbsteuer bei großen Immobilientransaktionen nicht hinnehmbar ist, während der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet wird und die Übertragung von Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen regelmäßig unter Umgehung der Grunderwerbsteuer gestaltet wird.
Daher soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden im bundesgesetzlich geregelten Grunderwerbsteuergesetz jedwede Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Immobilientransaktionen zur Umgehung bzw. Reduzierung der Grunderwerbsteuer abzubauen und Regelungslücken zu schließen.
Nach dem Willen des Landes Schleswig-Holstein soll daher der Bundesrat beschließen, dass er es für zielführend hält, Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von Wohneigentum zu unterstützen, da dieses u.a. eine gute Form der Altersversorgung darstellt und insbesondere für junge Familien Planungssicherheit schafft. Die Bundesregierung soll dazu aufgefordert werden, im Rahmen dieser Gesetzesänderung den Ländern Ausnahmen bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer wie z.B. Freibeträge mit dem Ziel zu ermöglichen, dass grundsätzlich der Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie oder der eines unbebauten Grundstücks zur Bebauung mit einer eigengenutzten Wohnimmobilie durch eine natürliche Person privilegiert bzw. unterstützt wird.
Es scheint daher, dass sich hier in der Zukunft etwas tun wird.