Was wurde eigentlich aus den Goldfinger-Modellen?

Vor gut sechs Jahren sorgten die Goldfinger-Gestaltungen für einiges Aufsehen im Politbetrieb. Inzwischen sind die Modelle so tot wie das Bondgirl aus dem namensverwandten Filmklassiker. Weil das Finanzministerium – wie so häufig bei den großen Steuerschlupflöchern – viel zu spät reagierte, dürfte ein Schaden von mehreren hundert Millionen Euro entstanden sein. In den nächsten Monaten sollen die letzten Altfälle von den Gerichten entschieden werden.

Ich erinnere ich noch gut an das Jahr 2011 zurück, als ich erstmals von der Gestaltung hörte. Und noch immer lässt sich die Begeisterung über die Schlichtheit des Modells kaum ausdrücken: Ein Gutverdiener investiert gegen Jahresende eine gute Million Euro in den Goldkauf im Ausland. Anfang Januar stößt er das Edelmetall wieder ab. Und das war es schon. Mit der richtigen Ausgestaltung im Detail ließ sich – vereinfacht – mit nur dieser einen, wirtschaftlich mehrwertlosen Transaktion eine halbe Million Euro Steuern sparen. Noch heute mag man nicht recht glauben, dass man sich auf legale Weise derart einfach dem fiskalischen Zugriff entziehen konnte.

Doch die finanzgerichtliche Rechtsprechung segnete die sauber eingerichteten Gestaltungen tatsächlich ab. Erst Ende 2013 schwang der Gesetzgeber die große Keule und stoppte den Irrsinn. Die Paragraphen 15b und 32b EStG fungieren seit dem als glanzlose Zeitzeugen.

Streitig blieben die bis dahin angelaufenen Altfälle. Nachvollziehbarerweise zeigte sich die Finanzverwaltung wenig begeistert. Allein für das Jahr 2012 wurde der Steuerausfall auf 300 Mio. Euro geschätzt. Und zu diesem Zeitpunkt liefen die Modelle ja schon einige Jahre, was in der späteren Rezeption gern verschwiegen wurde. Der Bundesfinanzhof hat für 2017 eine Entscheidung zu den letzten offenen Fragen angekündigt. Aus der mündlichen Verhandlung im Hauptfall Mitte Januar wurde bekannt, dass das Gericht offenbar noch keiner Seite zugeneigt war. Vertreter der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg mutmaßten nach den Eindrücken aus München, dass die Frage der maßgeblichen Gewerblichkeit bei Goldhändlern anhand noch vom Bundesfinanzhof zu entwickelnder eigenständiger Kriterien beantwortet werde.

Gewisse Parallelen zu den Cum-Ex- und ähnlichen Geschäften sind wohl kein Zufall. Aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

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