Nach dem Koalitionsbruch v. 6.11.2024 will der Bundeskanzler am 16.12.2024 die Vertrauensfrage stellen, bis dahin ruhen die Haushaltsberatungen. Welche Konsequenzen hat das?
Hintergrund
Nach dem Beschluss der Haushaltsvoranschläge durch die Bundesregierung wurden die Etat-Entwürfe für 2024 (Nachtrag) und 2025 in erster Lesung im Bundestag im September 2024 beraten und danach an die Ausschüsse, vor allem den Haushaltsausschuss überweisen. Die für November 2024 geplante Schlussberatung der Haushalte im Bundestag kam bislang nicht zustande, nachdem es am 6.11.2024 zum Koalitionsbruch kam und der Bundeskanzler am 16.12.2024 im Bundestag die Vertrauensfrage stellen will: Erhält er nicht die erforderliche Mehrheit für die Fortsetzung seiner Arbeit, löst der Bundespräsident auf Antrag des Kanzlers den Bundestag auf; es gibt dann am 23.2.2025 Neuwahlen.
Keine weiteren Haushaltsberatungen vor der Vertrauensfrage
Am 16.12.2024 will Bundeskanzler Scholz nach dem Bruch der Koalition am 6.11.2024 die Vertrauensfrage stellen (Art.68 GG). Jedenfalls bis dahin wird es keine weiteren Beratungen und erst recht keine Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 2024 und auch nicht über den Haushalt 2025 (BT-Drs.20/12400). Am 13.11.2024 hat der Haushaltsausschuss – der sich bereits eine Woche zuvor vertagt hatte – entschieden, die für den 14.11.2024 geplante Haushaltsberatung über den Bundeshaushalt 2025 abzusetzen; dieser soll eine Woche später beraten werden (hib 786/24). Ebenfalls am 13.11.2024 hat der Finanzausschuss des Bundestages seine sämtlichen Entscheidungen vertagt (hib 780/2024). Den Nachtragshaushalt 2024 hat der Bundestag am 13.11.2024 mit den Stimmen sämtlicher Abgeordneter an den Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung zurückverwiesen (BT-Drs. 20/12770 und 13337). Seitdem herrscht Funkstille bei den Haushaltsberatungen.
Auswirkungen der verspäteten Beschlussfassung
Die Folgen einer offenen Verabschiedung der Haushalte 2024 (Nachtrag) und 2025 für den Fiskus hatte ich bereits unlängst hier beschrieben. Nicht gedeckte Ausgaben in 2024 müssen ausdrücklich genehmigt werden, weil es im Übrigen eine Haushaltssperre gibt. Für 2025 gibt es bis zur Abstimmung im Bundestag eine vorläufige Haushaltsführung, bei der grundsätzlich nur bestehende Verpflichtungen (etwa Personalausgaben; beschlossene Sachausgaben) bedient werden können, nicht aber geplante Projekte, Investitionen oder Förderprogramme.
Aber nicht nur für den Fiskus, sondern auch für die Wirtschaft hat die Hängepartie um die Haushalte des Bundes weitreichende Folgen: Die Haushaltsverabschiedung und Mittelbereitstellung ist Voraussetzung für die Umsetzung anderer Regierungsprojekte, etwa die im Juli 2024 von der Bundesregierung beschlossenen 49 Vorhaben der Wachstumsinitiative oder die Steuererleichterungen im Steuerfortentwicklungsgesetz. Das bewirkt für Unternehmen eine Planungsunsicherheit, die insbesondere für 2025 geplante Investitionen bis auf Weiteres hindert.
Dies ist angesichts der im jüngsten Jahreswirtschaftsbericht des Sachverständigenrates prognostizierten Wirtschaftsentwicklung mit einem Miniwachstum in 2025 eine ausgesprochen unbefriedigende Situation, erst recht wenn man bedenkt, dass das Gutachten den Koalitionsbruch und seine Folgen in seine Einschätzung noch nicht „einpreisen“ konnte. Das verstärkt den Druck auf die Politik, alsbald Haushaltsklarheit zu schaffen, egal mit welchen politischen Mehrheiten.
Weitere Informationen:
- Heute im Bundestag (hib) 786/2024 v. 13.11.2024
- Heute im Bundestag (hib) 780/2024 v.13.11.2024 (Finanzausschuss)
- Haushaltsentwurf 2025 BT-Drs. 20/12400
- Entwurf Nachtragshaushalt 2024, BT-Drs. 20/ 12770 und BT-Drs. 20/13337