Wann werde ich Unternehmer als eBay- oder Onlinehändler?

Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierzu gehört bekanntlich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Aber wann geht es los?

Anders, als bei der Einkommensteuer kommt es hier also nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht an. Die Absicht Einnahmen zu erzielen, reicht hier schon aus! Aber bin ich bereits Unternehmer, wenn ich ein Teil bei eBay verkaufe? Bei zwei Teilen oder drei? Gerade im Bereich des Onlinehandels kam es hier häufig zu Streitfällen.

So wurde einer Klägerin die Unternehmereigenschaft bestätigt, die eine Sammlung von 140 Pelzmänteln ihrer Schwiegermutter auflöste und damit ca. 90.000 Euro erzielte (BFH Urteil v. 12.08.2015 – XI R 43/13).

Auch beim Verkauf von 1.200 Modellbauteilen in 3 ½ Jahren bestätigte der BFH die Unternehmereigenschaft des Klägers (BFH Urteil v. 26.04.2012 – V R 2/11).

Nach dem Urteil des BFH ist es entscheidend, ob der Verkäufer aktive Schritte zur Vermarktung unternommen hat, sich also wie ein Händler verhalten hat.

Die Nachhaltigkeit ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Dabei ist eine Reihe verschiedener Kriterien zu würdigen, die nicht abschließend festgelegt sind und im Einzelfall unterschiedlich gewichtete werden.

Zu den Kriterien gehören beispielsweise

  • die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens,
  • die Höhe der Entgelte,
  • die Beteiligung am Markt,
  • die Zahl der ausgeführten Umsätze,
  • das planmäßige Tätigwerden,
  • das Unterhalten eines Geschäftslokals,
  • die Wiederverkaufsabsicht

Ob die Tätigkeit langfristig oder nur auf begrenzte Dauer ausgelegt ist, ist unmaßgeblich. Daher bestätigte der BFH die Unternehmereigenschaft auch in einem aktuellen Fall. In diesem Fall öffnete er aber auch die Tür zur Differenzbesteuerung. Hierzu aber mehr, in meinem nächsten Beitrag.

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