Wahljahr 2017 – Der Abgeltungsteuer hinterherweinen

Es klingt paradox, doch beim Wegfall der Abgeltungsteuer wird es wohl so sein, dass der Wegfall einer Steuer im Ergebnis zu einer Steuererhöhung führen wird. Schließlich stellen die 25% Abgeltungsteuer zuzüglich der Zuschlagsteuern bereits den Maximalsatz dar, mit dem Kapitalerträge der Besteuerung unterworfen werden. 

Schon in den Beiträgen „Abgeltungsteuer – Quo vadis?“ berichtete ich über die bis dato vorhandenen Initiativen die Abgeltungsteuer anzuschaffen. Schon darin wird klar, dass sowohl Opposition als auch Regierung das gleiche Ziel haben.

In einem weiteren Beitrag unter dem Titel „Was kommt nach der Abgeltungsteuer?“ ging es zudem um die Frage, dass ein einfacher Wegfall der abgeltenden Wirkung nicht ausreicht. Immerhin müsste es dann auch Änderungen beim Werbungskostenabzugsverbot und der Verlustverrechnung mit anderen Einkunftsarten geben. Von Planungen in diese Richtung ist mir bisher jedoch nichts bekannt.

Stattdessen hat bereits Ende letzten Jahres das Land Brandenburg eine Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte im Bundesrat (Bundesrat-Drucksache 643/16) auf den Weg gebracht. Es sieht daher so aus, als wenn man schon leise Ciao sagen muss.

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