Wachstumschancengesetz: Wachstum und Spitzengruppe oder Stagnation und Mittelmaß

Die hitzigen Debatten im Bundestag am 13.10.2023 und im Bundesrat am 20.10.2023 zeigen: Das Wachstumschancengesetz wird zum Lackmustest, ob die deutsche Wirtschaft weiterhin in der Stagnation gefangen bleibt oder sich ein mutiges Wachstumssignal für neue internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durchsetzt.

Hintergrund

Ich hatte bereits im Blog informiert: Mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von rund 7 Mrd. Euro bis 2028 plant die Bundesregierung Deutschland auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft weiter voranzubringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Eckpunkte sind dabei:

Investitionsprämie: Im Rahmen der Transformation der Wirtschaft will
die Bundesregierung 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Forschungsförderung: Das geplante Gesetz soll außerdem einen zusätzlichen steuerlichen Impuls für mehr Forschung setzen. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten förderfähig sein. Außerdem sollen die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht und so höhere Förderbeträge erreicht werden. Zudem soll sich der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen von 25 auf 35 Prozent erhöhen.

Steuerrechtsmodernisierung: Erreichen will die Bundesregierung dies insbesondere durch eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter ab dem und eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab 1.10.2023, Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs, die Einführung einer Zinshöhenschranke, eine Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen und die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro sowie die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Verwendungspflicht von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

Was sind die zentralen Streitpunkte?

Der Opposition im Bundestag geht das Entlastungspaket der Regierung nicht weit genug und erinnert, dass die letzte umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung in 2008 erfolgte – lang ist’s her! Selbst die Ampelpartner sehen am Regierungsentwurf noch Nachbesserungsbedarf – auf die Ausschüsse wartet also eine Menge Arbeit.

Der Bundesrat unterbreitet in seiner umfangreichen Stellungnahme vom 20.10.2023 rund 40 Änderungsvorschläge insbesondere zum Bürokratieabbau, zum digitalen Vollzug und zur Stromsteuersenkung. Vor allem beklagt der Bundesrat am bisherigen Regierungsentwurf die Kostenfolgen für Länder und Kommunen, die mit 4,4 Mrd. Euro den überwiegenden Anteil des Entlastungsgpaketes finanzieren sollen – Länderzustimmung also kaum zu erwarten.

Nächste Schritte

Die Bundesregierung wird im nächsten Schritt zu den Vorschlägen des Bundesrates eine Gegenäußerung abgeben; mal sehen, wie weit Änderungsvorschläge übernommen werden. In der abschließenden Beratung des Entwurfs nach Abschluss der Ausschussberatungen wird der Bundestag zu entscheiden – aber auch zu verantworten – haben, in welche Richtung es für die deutsche Wirtschaft in den nächsten Jahren bei den steuerlichen Rahmenbedingungen geht. Einhaltung der Schuldenbremse im Grundgesetz oder (teurer) Wachstumsschub – eine schwierige Entscheidung auch mit Signalcharakter für die Bundestagswahlen in 2025.

Weitere Informationen

Wachstumschancengesetz
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